Gewerbeordnungs-Novelle  

 

erstellt am
09. 11. 12

Mitterlehner: Gewerbeordnungs-Reform erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am 09.11. bei ihrer Klausur eine Reform der Gewerbeordnung mit zahlreichen Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht vereinbart. "Wir wollen unseren Unternehmern das Wirtschaften erleichtern, indem wir den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Zusätzlich vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in den nächsten Jahren rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe von Nachfolgefragen betroffen sein werden", sagt Mitterlehner.

Das heute beschlossene Paket umfasst folgende Punkte, die im Rahmen einer Gewerbeordnungs-Novelle geregelt werden sollen:

  • Die Berichtigung überschießender Auflagen soll für die Betriebe deutlich erleichtert werden. Auf begründeten Antrag muss die Behörde auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides noch einmal prüfen, ob überbordende Auflagen erteilt wurden.
  • Public-Viewing genehmigungsfrei: Anlagenänderungen für die Dauer von sportlichen Großereignissen (zum Beispiel durch Aufstellen einer Leinwand) sollen künftig genehmigungsfrei werden. Die Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung und der Berücksichtigung der Lärmemissionen beim Public Viewing bleiben die Anrainer-Interessen gewahrt.
  • Neues Service der Gewerbebehörden und bessere Investitionsplanung in der Anfangsphase von Betriebsübergaben: Der Übernehmer soll auf Antrag künftig von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Bei besonders kostenintensiven Auflagen kann er um Aufschub ersuchen, so kann er seine Investitionen besser planen als bisher.
  • Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit: Für Betriebsanlagen, die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, wird jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet. "Das bringt Rechtssicherheit für Betriebe und Behörden und sorgt gleichzeitig für eine Verfahrensbeschleunigung", so Mitterlehner.
  • Parallel zu diesen Verbesserungen für Unternehmer muss aus verfassungsrechtlichen Gründen auch die Parteistellung der Nachbarn angepasst werden. Ihnen soll künftig Parteistellung in der Frage zukommen, ob bei der Berichtigung überschießender Auflagen im Interesse des Anlageninhabers bzw. im Zusammenhang mit der Aufschubmöglichkeit bei Betriebsübernahmen neue oder größere nachteilige Wirkungen im Hinblick auf die Schutzinteressen verbunden sein können.

 

 

 

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