Mitterlehner: Gewerbeordnungs-Reform erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand
für Unternehmer
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am
09.11. bei ihrer Klausur eine Reform der Gewerbeordnung mit zahlreichen Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht
vereinbart. "Wir wollen unseren Unternehmern das Wirtschaften erleichtern, indem wir den Verwaltungsaufwand
deutlich reduzieren. Zusätzlich vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in den nächsten Jahren
rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe von Nachfolgefragen betroffen sein werden", sagt Mitterlehner.
Das heute beschlossene Paket umfasst folgende Punkte, die im Rahmen einer Gewerbeordnungs-Novelle geregelt werden
sollen:
- Die Berichtigung überschießender Auflagen soll für die Betriebe
deutlich erleichtert werden. Auf begründeten Antrag muss die Behörde auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides
noch einmal prüfen, ob überbordende Auflagen erteilt wurden.
- Public-Viewing genehmigungsfrei: Anlagenänderungen für die Dauer von
sportlichen Großereignissen (zum Beispiel durch Aufstellen einer Leinwand) sollen künftig genehmigungsfrei
werden. Die Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung und
der Berücksichtigung der Lärmemissionen beim Public Viewing bleiben die Anrainer-Interessen gewahrt.
- Neues Service der Gewerbebehörden und bessere Investitionsplanung in der
Anfangsphase von Betriebsübergaben: Der Übernehmer soll auf Antrag künftig von der Behörde
eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Bei besonders kostenintensiven
Auflagen kann er um Aufschub ersuchen, so kann er seine Investitionen besser planen als bisher.
- Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit: Für Betriebsanlagen,
die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, wird jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich
zuständig, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet. "Das bringt Rechtssicherheit
für Betriebe und Behörden und sorgt gleichzeitig für eine Verfahrensbeschleunigung", so Mitterlehner.
- Parallel zu diesen Verbesserungen für Unternehmer muss aus verfassungsrechtlichen
Gründen auch die Parteistellung der Nachbarn angepasst werden. Ihnen soll künftig Parteistellung in der
Frage zukommen, ob bei der Berichtigung überschießender Auflagen im Interesse des Anlageninhabers bzw.
im Zusammenhang mit der Aufschubmöglichkeit bei Betriebsübernahmen neue oder größere nachteilige
Wirkungen im Hinblick auf die Schutzinteressen verbunden sein können.
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