Kinderbetreuungskosten

 

erstellt am
07. 11. 12

In einem Interview im ORF-Radio Ö1 erklärte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am 06.11. in Vertretung seiner Kollegin, Finanzministerin Maria Fekter, zwar keinen Rechtsanspruch der Familien auf jenes Geld, das über Kinderfreibetrag und steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten nicht "abgeholt" worden sei. Mitterlehner hat aber vorgeschlagen, "dass wir das Geld, das sozusagen moralisch den Familien zusteht, auch für die Familien verwenden." Und er will den Anspruch auch für die 10- bis 14jährigen ausweiten, "wo auch ein Betreuungsdefizit vorhanden ist, weil beide Elternteile berufstätig sind." Das bedeutet, daß Eltern Kosten für Nachmittags- oder Ferienbetreuung zum 14. Lebensjahr ihrer Kinder steuerlich geltend machen können. "Den Freibetrag einführen, den die Frau Finanzminister auch vorgeschlagen hat und damit für Familien breitere Möglichkeiten schaffen, die auch ihren finanziellen Bedingungen entsprechen. Und auf der zweiten Seite könnten wir natürlich auch weitere Mittel in den Ausbau der Kinderbetreuung stecken." Wobei letzteres Kompetenz der Länder sei, wie Mitterlehner dem ORF gegenüber erklärte..


 

Schieder: Höhere Familienbeihilfe statt kompliziertem System aus Frei- und Absetzbeträgen
Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und Ganztagsschulen weiter vorantreiben
Wien (sk) - "Viele Menschen holen sich bei den Familienleistungen nicht alles ab, was ihnen eigentlich zusteht. Das verdeutlicht die Probleme im bestehenden System der Familienförderung", kommentiert Finanzstaatssekretär Andreas Schieder die aktuellen Zahlen, die zeigen, dass viele Leute etwa den Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten nicht nutzen. So wurde von den ursprünglich bereitgestellten 340 Millionen Euro für den Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht einmal ein Drittel abgeholt.

"Das derzeitige System der Familienleistungen ist unübersichtlich, ineffizient und ungerecht. Zwei Drittel der Kinder haben von den erwähnten Frei- und Absetzbeträgen gar nichts, weil die Eltern entweder zu wenig verdienen, um diese geltend zu machen, oder zu wenig informiert sind, um das zu tun", so Schieder und weiter: "Wir wollen ein einfacheres System, von dem bei gleichbleibenden Kosten mehr Kinder profitieren als bisher." Schieder betonte in diesem Zusammenhang auch die Wichtigkeit, den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Ganztagsschulplätzen weiter voran zu treiben. "Von guten und qualitätsvollen Kinderbetreuungs- und Ganztagsschulplätzen profitieren Eltern und Kinder. Wenn wir Familien unterstützen wollen, müssen wir hier einen Schwerpunkt setzen", so Schieder.


 

 Mikl-Leitner: Kinder im Steuersystem angemessen berücksichtigen
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ausweiten und Steuerfreibetrag von 7.000 Euro für jedes Kind einführen. ÖAAB und Familienminister für steuerliche Entlastung der Familien.
Wien (öaab) - "Wir wollen die Familien steuerlich entlasten: Das heißt für uns 'mehr Kinder - weniger Steuern'. Deshalb setzen wir uns seit geraumer Zeit für ein Steuersystem ein, das Kinder angemessen berücksichtigt. Unsere zentralen Forderungen sind ein Steuerfreibetrag von 7.000 Euro pro Jahr und Kind und die Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die Gruppe der 10- bis 14-jährigen. Familienminister Reinhold Mitterlehner ist mit seinen Forderungen auf unserer Seite - und damit auf der Seite der Kinder und Familien in Österreich", so ÖAAB Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner.

"Der Steuerfreibetrag würde auch Mehrkindfamilien entlasten. Wie man am Beispiel Frankreich sieht, kann man die Situation der Familien maßgeblich verbessern, wenn man die Steuerentlastung an die Kinderzahl koppelt", betont die ÖAAB-Bundesobfrau und fügt hinzu: "In Frankreich wird die steuerliche Begünstigung ab dem dritten Kind verdoppelt und die Geburtenrate liegt bei 2.0, während sie in Österreich bei 1.44 liegt. Zusätzlich trägt die Aufmerksamkeit der Gesellschaft, in der die Mutterschaft gewürdigt wird, zur Förderung dieses Phänomens bei. Auch hier hat Österreich noch großen Aufholbedarf."

Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gilt derzeit für unter 10-jährige. Die Notwendigkeit von Nachmittags- oder Ferienbetreuung endet aber nicht mit dem zehnten Lebensjahr. Auch danach fallen Kosten dafür an, vor allem wenn beide Elternteile berufstätig sind. "Deshalb sprechen wir uns für eine Ausweitung der Altersgrenze bis zum 14. Lebensjahr aus", so Mikl-Leitner abschließend.


 

FPÖ und Freiheitlicher Familienverband fordern: Inflationsanpassung der Familienbeihilfe jetzt!
Bei Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag wurden über 200 Mio. Euro nicht abgeholt
Wien (fpd) - Angesichts der aktuellen Zahlen aus dem Finanzministerium, wonach bis zu 230 Mio. Euro aus dem Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern nicht geltend gemacht wurden, fordert die FPÖ und der Freiheitliche Familienverband (FFV) eine Inflationsanpassung der Familienbeihilfe. "Von den ursprünglich für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten veranschlagten 165 Mio. Euro wurden lediglich 36 Mio. Euro abgerufen, von den vorgesehenen 175 Mio. Euro für den Kinderfreibetrag nur 76 Mio. Euro. Mit diesem Geld, das für unsere Familien vorgesehen ist, wäre eine längst überfällige Inflationsanpassung der Familienbeihilfe machbar", so FPÖ-Familiensprecherin und Obfrau des FFV-Oberösterreich, NAbg. Anneliese Kitzmüller.

"Die Familienbeihilfe wurde zuletzt vor über 10 Jahren im Jahr 2002 angehoben. Die Inflation beträgt in diesem Zeitraum mittlerweile 24,8%. Nachdem Minister Mitterlehner die nächste Anpassung der Familienbeihilfe erst für das Jahr 2018 (!) angekündigt hat, wäre es ein Hohn für alle Familien, wenn die nun zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel nicht für eine sofortige Erhöhung eingesetzt würden", so der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, Mag. Gerfried Nachtmann.

Nachtmann weist auch auf verfassungsrechtliche Vorgaben hin: "Da durch die Familienleistungen laut Verfassungsgerichtshof "im Ergebnis lediglich eine Steuer erstattet wird, die von Verfassung wegen nicht hätte erhoben werden dürfen" (VfSlg. Nr. 16026), handelt es sich im Endeffekt - beim Großteil der Familien - um eine Rückvergütung zu viel bezahlter Steuern, die auf dem Kindesunterhalt lasten. Es handelt sich vor allem für den überwiegenden Großteil des Mittelstands also um keine Förderung, sondern um einen steuerlichen Ausgleich. Die aktuelle Höhe der Familienbeihilfe liegt aus meiner Sicht schon seit Jahren unterhalb der vom Verfassungsgerichtshof ermittelten Grenzen." Dieses Geld müsse unverzüglich in den Familienlastenausgleichsfonds eingezahlt werden, um eine entsprechende Valorisierung der Familienleistungen zu bewerkstelligen.


 

Bucher: Regierung soll 250 Millionen Euro an Familien als "Weihnachtsgeld" auszahlen
140 Euro pro Kind könnten prompt überwiesen werden - Rot-Schwarzes Familienmodell ist gescheitert
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Abg. Josef Bucher forderte die rot-schwarze Bundesregierung auf, die aus dem Jahr 2010 übrig gebliebenen 250 Millionen Euro an Familiengeld den Familien sofort als "Weihnachtsgeld" auszubezahlen. "SPÖ und ÖVP sollen nicht länger an ihrem gescheiterten, weil viel zu komplizierten Modell herumpfuschen, sondern dieses Geld den Familien rasch und unbürokratisch zukommen lassen. Denn dieses bereits budgetierte Geld gehört den Familien und sie haben daher ein Anrecht darauf", so Bucher.

Bucher rechnet vor, dass bei rund 1,8 Millionen Kindern in Österreich, für die Familienbeihilfe bezogen wird, bei 250 Millionen Euro liegen gebliebenen Geld für jedes Kind knapp 140 Euro ausbezahlt werden könnten. Dies käme insbesondere den kinderreichen Familien zugute. "Tatsache ist, dass sich beim derzeitigen rot-schwarzen Familienmodell die Reichen sich die Arbeit nicht antun, um die Kinderbetreuungskosten rückwirkend einzufordern, aber gleichzeitig viele Familien nicht genug verdienen, um diese Kosten überhaupt geltend machen zu können. Damit muss Schluss sein", sagte Bucher.

Der BZÖ-Chef warnte ÖVP-Finanzministerin Fekter davor, diese 250 Millionen Euro als Körberlgeld einzustreifen. "Die Familien werden von SPÖ und ÖVP schon genug geschröpft, daher muss es einen Bonus für Familien geben. Familien sind nämlich die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Die Lebenserhaltungskosten steigen, aber Fekter kassiert immer mehr ab. Daher könnten die Familien 140 Euro Weihnachtsgeld pro Kind gut gebrauchen. Die Regierung soll daher die notwendigen Schritte sofort in die Wege leiten", verlangte Bucher.


 

 Musiol gegen Mitterlehner-Vorstoß, Steuer-Absetzbarkeit von Kinderbetreuung stärker auszuweiten
Sachleistungen bringen Familien mehr
Wien (grüne) - "Die nicht ausgenutzten Steuervorteile sollten sofort in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert werden", fordert Daniela Musiol, Familiensprecherin der Grünen. Sie reagiert damit auf den Vorstoß von ÖVP-Minister Mitterlehner, der mit dem "liegen gebliebenen Geld" sowohl die steuerliche Absetzbarkeit ausweiten will als auch die Kinderbetreuung ausbauen. Bei der Ausweitung handelt es sich um die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei Nachmittags- oder Ferienbetreuung bis zum 14. Lebensjahr.

"Die Variante, die Absetzbarkeit auszudehnen, ist nur die zweitbeste Lösung. In Österreich fehlen immerhin nach wie vor bis zu 80.000 Kinderbetreuungsplätze, in die investiert werden könnte", sagt Musiol. Und weiter: "Wir wissen, dass Sachleistungen den Eltern mehr Erleichterungen bringen als Geldleistungen. Auch bei einer Ausdehnung würden die steuerlichen Vorteile nur den Besserverdienenden was bringen. Wir sollten uns deshalb eher darum bemühen, einen Platz für die unter 6-Jährigen und für die über 6-Jährigen eine Nachmittagsbetreuung zu garantieren."

Auch die Eltern selbst fordern seit langem Investitionen für bessere Rahmenbedingungen im elementarpädagogischen Bereich. Musiol verweist in diesem Zusammenhang auf eine GfK-Studie aus 2012 im Auftrag des Hilfswerks Österreich: Darin wollen 82% der Befragten mehr und erschwingliche Betreuungsangebote in den Ferien, 84% mehr Betreuungsangebote in der Nähe des Wohnorts, 78% zeitlich flexiblere Kinderbetreuungsangebote bzw. bessere Öffnungszeiten, 82% mehr Betreuungsangebote in der Nähe des Arbeitsplatzes. Musiol: "Auch namhafte Expertinnen und Experten wie der Familienforscher Wolfgang Mazal sprechen sich für eine solche Nutzung des "nicht abgeholten" Geldes aus.

Seit 2009 Jahren können Eltern Kosten für die Betreuung ihrer Kinder von der Steuer absetzen. 2010 sind jedoch rund 130 Mio. Euro "liegen geblieben". Lediglich für 135.000 von insgesamt 800.000 Kindern unter zehn Jahren wurden Betreuungskosten geltend gemacht.

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