Information der VerbraucherInnen soll verbessert werden
Wien (pk) - Das Sozialministerium bereitet derzeit die Schaffung außergerichtlicher Schlichtungsstellen
in Österreich vor, teilte der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundstorfer,
dem Budgetausschuss am 06.11. mit. VerbraucherInnen sollen dadurch Streitfälle mit Unternehmen beilegen können,
ohne hohe Prozesskosten tragen zu müssen. Weitere Punkte bei der Debatte über das Budget für KonsumentInnenschutz
im Bundesvoranschlag 2013 waren unter anderem Maßnahmen gegen betrügerische Werbeaktionen und Initiativen
zur KonsumentInneninformation.
Für den Bereich KonsumentInnenschutz hat das Sozialministerium 2013 3,3 Mio. € vorgesehen. Die Mittel werden
zum einen zur Förderung des Vereins für Konsumenteninformation, des Verbraucherrats des Austrian Standards
Institutes und des Internetombudsmannes aufgewendet. Zum anderen dienen die Ausgaben Informationsinitiativen und
Studien im Bereich KonsumentInnenschutz. Der Verein für Konsumenteninformation soll bei Verfahren die Rechtsposition
von VerbraucherInnen gegenüber Unternehmen weiterhin stärken.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in Vorbereitung
Da KonsumentInnen häufig auf Grund des Kostenrisikos ihr Recht nicht vor Gericht einfordern, wenn der
Streitwert in keinem Verhältnis zu den Verfahrenskosten steht, wird derzeit eine EU-Richtlinie zur Einsetzung
außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den Mitgliedsstaaten ausgearbeitet. Österreich stehe dieser
Form der alternativen Streitbeilegung sehr positiv gegenüber, erklärte Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Für 2013/14 plane sein Ministerium gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Testbetrieb
samt Evaluierung der neuen Streitbeilegungsstellen, sagte Hundstorfer in Richtung des Abgeordneten Johann Höfinger
(V). Das Sozialministerium stelle die Mittel für das Pilotprojekt zur Verfügung, in der Umsetzung der
Schlichtungsstellen werde teilweise auch die Wirtschaft miteingebunden. Thema der Schlichtungsstellen könnten
auch Beratungsfehler bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten werden, meinte Hundstorfer, da die derzeitigen
Verfahrensregeln für Gerichtsprozesse in diesem Zusammenhang nicht ausreichten, wie Abgeordneter Erwin Kaipel
(S) erfuhr.
Bis 2014 soll außerdem die EU-Richtlinie zu VerbraucherInnenrechten planmäßig in nationales Recht
übertragen werden; die Verhandlungen mit dem Justizministerium darüber laufen bereits. Eine konsumentenfreundliche
Gestaltung des Reiserechts, beispielsweise im Fall einer Insolvenz des Reiseanbieters, sowie die Weiterentwicklung
des Produktsicherheitsrechts werden ebenfalls in Angriff genommen.
Hundstorfer: KonsumentInnen über Werbefallen informieren
Mit mehrere Maßnahmen will das Sozialministerium die VerbraucherInnenbildung fördern. So ist geplant,
die Website www.konsumentenfragen.at zu optimieren und bekannter zu machen, sowie in Schulungen von MultiplikatorInnen
wie Lehrkräften oder SozialarbeiterInnen die KonsumentInnen direkt zu informieren und zu beraten. Sozialminister
Hundstorfer nannte Prävention und Aufklärung als die wirksamsten Mittel gegen unseriöse Werbeaktivitäten
wie "Internet-Abzocke" oder Werbefahrten in Nachbarländer. Darüber hinaus werde man die Zusammenarbeit
zwischen Strafverfolgungsbehörden, KonsumentenschützerInnen und der Polizei gegen unlautere Aktivitäten
gegenüber VerbraucherInnen intensivieren, informierte Hundstorfer Abgeordneten Rupert Doppler (F).
Bewusstseinsbildung sei auch bei BankkundInnen ausschlaggebend, wenn es gelte, das richtige Bankinstitut auszuwählen,
meinte der Sozialminister in Bezug auf eine Bemerkung des F-Mandatars Harald Jannach. Dieser hatte den Umstand
bekrittelt, dass bei vielen Banken die Guthabenzinsen niedrig, Überziehungszinsen aber umso höher ausfielen.
Zur Schuldnerberatung leiste das Sozialministerium in mehreren Projekten außerdem seinen Beitrag, erläuterte
Sozialminister Hundstorfer. Er hob hervor, auch ein Finanzcoaching speziell für MigrantInnen sei ins Leben
gerufen worden. Hundstorfer hoffte zudem, dass die Empfehlung der Europäischen Kommission, armutsgefährdeten
Personen das Recht auf ein Girokonto zu geben, als Richtlinie umgesetzt wird, wie er Abgeordneter Birgit Schatz
(G) mitteilte.
KonsumentInnenschutzorganisationen in Österreich gut aufgestellt
Die Strukturevaluierung der heimischen VerbraucherInnenschutzorganisationen wie dem Verein für Konsumenteninformation
(VKI) oder der Schuldnerberatung zeitigte 2004 ein positives Ergebnis. Die Vereine kooperieren im Sinne der Arbeitsteilung
miteinander, daher sei derzeit auch keine Änderung in der Organisationsstruktur notwendig. Mit einer Basisförderung
von 1,6 Mio. € unterstützt das Sozialministerium die Aktivitäten des VKI zu 70%, so Hundstorfer. Der
Verein für Konsumenteninformation stärkt bei Verfahren die Rechtsposition von VerbraucherInnen, derzeit
sind laut Hundstorfer 66 Verbandsklagen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Unlautere Wettbewerbs-Gesetz,
anhängig. In Belangen von konsumentenfreundlichen Services sei es letztendlich auch an den Unternehmen selbst,
etwa durch unentgeltliche Warteschleifen bei Hotline-Stellen, für die Zufriedenheit der KundInnen zu sorgen.
Damit ging der Sozialminister auf Fragestellungen der Abgeordneten Claudia Durchschlag (V), Johann Hell und Erwin
Preiner (beide S) ein. Konkret auf Probleme bei Informationsangeboten der ÖBB angesprochen, meinte Hundstorfer,
die Novelle des Eisenbahnbeförderungsgesetzes werde in diesem Bereich für mehr Transparenz sorgen.
Die Einführung eines hoheitlichen Gütesiegels für österreichische Produkte, eingefordert von
den Abgeordneten Heinz-Peter Hackl und Bernhard Vock (beide F), liege zwar in der Verantwortung des Wirtschaftsministeriums,
erinnerte der Sozialminister, er sicherte dennoch seine Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium
darüber zu.
Gegen das Wegwerfen hochwertiger Nahrungsmittel, aufgebracht von Abgeordneter Gertrude Aubauer (V), müsse
sich in Hundstorfers Augen die Gesellschaft als Ganzes stellen. In Richtung des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B),
der sich nach der konsumentenschutzrechtlichen Folgeabschätzung von Wirkungszielen in den diversen Regierungsressorts
erkundigte, sagte der Bundesminister, das Sozialministerium sei in allen relevanten Fällen bei der Begutachtung
eingebunden.
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