Karl kündigt 93 zusätzliche Planstellen im Justizbereich an 

 

erstellt am
06. 11. 12

Budgetausschuss behandelt Untergruppe Justiz
Wien (pk) - 2013 wird es zu einer Personalaufstockung im Justizbereich kommen. Bundesministerin Beatrix Karl kündigte bei der Behandlung der Untergruppe Justiz im Budgetausschuss am 06.11. insgesamt 93 zusätzliche Planstellen für das nächste Jahr an, die sich auf die Bereiche Familiengerichtsbarkeit, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und Sozialgerichte sowie auf die Umsetzung des Lobbying-Gesetzes aufteilen. Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung standen darüber hinaus auch die Gebührenproblematik, die Korruptionsbekämpfung oder etwa das Thema Fußfessel.

Der Budgetentwurf sieht für die Untergliederung Justiz Einzahlungen von 921,577 Mio. € und Auszahlungen in der Höhe von 1,289 Mrd. € vor. Der größte Teil der Mittel fließt mit 778,813 Mio. € in den Bereich Rechtsprechung, wo auch die meisten Erträge erzielt werden (875,487 Mio. €). Im Strafvollzug wiederum rechnet der Entwurf mit Aufwendungen von 437,815 Mio. €, denen 46 Mio. € an Erträgen gegenüberstehen. Im Globalbudget der Zentralstelle schließlich ist ein Nettoergebnis von -72,434 Mio. € veranschlagt.

An Wirkungszielen verfolgt Justizministerin Karl die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, die Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen und eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer. Weiters geht es Karl um die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und –durchsetzung durch die Justizverwaltung sowie um eine effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafrechtlichen Vollzug, letzterer unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und Rückfallprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug.

Karl begründete die Personalaufstockung mit den zahlreichen neuen Aufgaben, die auf die Justiz zukommen. Im Einzelnen werden der Familiengerichtsbarkeit 17 RichterInnen, 10 RechtspflegerInnen, sowie elf BeamtInnen bzw. Vertragsbedienstete zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Korruptionsbekämpfung wiederum kann, wie die Ressortleiterin mitteilte, mit 14 StaatsanwältInnen, sieben RichterInnen, zwei RechtsmittelrichterInnen und fünf BeamtInnen bzw. Vertragsbediensteten rechnen. Bei den Arbeits- und Sozialgerichten wiederum wird es 17 RichteramtsantwärterInnen sowie acht BeamtInnen bzw. Vertragsbedienstete zusätzlich geben, während zur Umsetzung des Lobbying-Gesetzes ein Staatsanwaltsposten und eine Beamtenstelle neu geschaffen werden. Wie Karl in der Debatte dem Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) versicherte, können die Planstellen bedeckt werden, ohne dass es zu Gebührenerhöhungen kommen muss. Angesichts der Überlastung der Justiz wären aber 300 zusätzliche Planstellen notwendig, um zu einer Auslastung von bloß 100 % zu kommen, gab sie zu bedenken.

Die Gebühren waren in der Diskussion eines der Themen, auf das sich das Interesse der Abgeordneten konzentrierte. So verlangte Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) eine Senkung der Gebühren, sein Fraktionskollege Abgeordneter Harald Stefan wiederum erwartete als Folge der Lösung bei den Grundbuchseintragungsgebühren Mindereinnahmen für den Justizbereich sowie Mehrkosten für die rechtssuchende Bevölkerung. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wiederum sprach von einem Eigendeckungsgrad der Gerichte in der Höhe von 110 % und stellte fest, bei Gericht werde mehr an Gebühren eingenommen als man tatsächlich an Leistung erbringe. Er forderte vor diesem Hintergrund ebenso wie Abgeordneter Peter Westenthaler (B) eine Entschädigungsregelung bei Freisprüchen.

Die Ministerin teilte mit, der Bereich der Rechtsprechung könne zur Gänze mit den eigenen Einnahmen abgedeckt werden, insgesamt liege der Selbstfinanzierungsgrad der Justiz durch Gebühren bei 73 %. Karl erinnerte an die Senkung der Kopierkosten und meinte, weitere Gebührensenkungen seien derzeit nicht geplant. Was die Grundbuchseintragungsgebühr betrifft, rechnete die Ministerin nicht mit Mindereinnahmen, sondern ging vielmehr davon aus, dass sich im Wesentlichen nichts ändern werde, zumal auch die Zahl der entgeltlichen Rechtsgeschäfte im Familienbereich nicht sehr hoch sei. Höhere Kosten für Immobiliensachverständige, wie sie vom Abgeordneten Harald Stefan (F) befürchtet wurden, sah Karl dabei nicht. Das Gesetz erfordere nicht zwingend eine Heranziehung von Sachverständigen, betonte sie.

Dem Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F) teilte Karl mit, dass insgesamt 26 Zusammenlegungen von Bezirksgerichten geplant sind, sieben davon sind für 01.01.2013 vorgesehen, sechs weitere werden bis 01.07.2013 folgen, die übrigen Zusammenlegungen werden dann bis 2014 abgeschlossen sein. Den Zeitplan erklärte Karl mit notwendigen baulichen Adaptierungen. Dabei werde es, wie die Ressortleiterin der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (V) bestätigte, vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit gehen.

Zur Korruptionsbekämpfung, die insbesondere von den Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) angesprochen wurde, bemerkte Karl, der Soll-Stand an zusätzlichem Personal werde erst 2014 erreicht werden. Es reiche jedenfalls nicht aus, dass StaatsanwältInnen und RichterInnen eine gute juristische Ausbildung haben, es brauche auch wirtschaftliches Fachwissen. Karl kündigte in diesem Zusammenhang spezielle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung an, an denen, wie sie sagte, großes Interesse herrsche. So starte bereits in diesem Herbst ein Master-Lehrgang an der WU-Wien, der speziell auf StaatsanwältInnen und RichterInnen zugeschnitten ist. Zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen werden aber auch auf der Ebene der Gerichtssprengel angeboten. Darüber hinaus erhalten RichteramtsanwärterInnnen, die Möglichkeit während ihrer Ausbildung ein Praktikum in einem Unternehmen zu absolvieren. Dazu komme noch, dass den StaatsanwältInnen Wirtschaftsexperten zur Seite gestellt werden, was, wie Karl meinte, die Beauftragung von Sachverständigen spare und zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren beitrage.

Beim Thema Familiengerichtsbarkeit teilte Karl den Abgeordneten Albert Steinhauser(G), Gabriele Binder-Maier (S) und Ridi Steibl (V) mit, dass in den nächsten zwei Jahren ein flächendeckender Ausbau der Familiengerichtshilfe geplant sei. Sie gab aber in diesem Zusammenhang zu bedenken, es sei insbesondere im ländlichen Raum sehr schwierig, das notwendige qualifizierte Personal zu finden.

Der Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) gegenüber, die die Ermöglichung der Adaption durch gleichgeschlechtliche Paare sowie eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen zur Diskussion gestellt hatte, meinte Karl, sie habe durchaus Verständnis für den Kinderwunsch von Gleichgeschlechtlichen, das geltende Gesetz baue aber darauf auf, dass Kinder eine Mutter und einen Vater haben. In Bezug auf entsprechende Änderungen bestehe noch Diskussionsbedarf in der Gesellschaft, fügte sie an.

Vom Abgeordneten Peter Westenthaler (B) auf die geplanten Neuerungen bei der elektronischen Fußfessel angesprochen, kündigte Karl an, bei schweren Sexualdelikten werde es in Zukunft erst nach der Verbüßung von mindestens der Hälfte der Haft in einer Justizanstalt möglich sein, den elektronisch überwachten Hausarrest in Anspruch zu nehmen, dies aber unter sehr strengen Auflagen. Bei leichteren Sexualdelikten wiederum sollen die Kriterien für die Gewährung der Fußfessel verschärft werden. Geplant ist auch eine stärkere Einbindung der Opfer im Sinne eines Äußerungsrechtes und eines Informationsrechtes. Auch soll die Fußfessel bei Sexualtätern mit GPS versehen werden. Den Vorschlag Westenthalers, Sexualtäter grundsätzlich von der Gewährung der Fußfessel auszuschließen, hielt Karl allerdings nicht für sinnvoll. Die Fußfessel ermögliche stärkere Kontrollen und strengere Auflagen, argumentierte sie.

Im Zuge der Debatte deponierte Abgeordneter Johann Maier (S) unter Hinweis auf die um sich greifende Internet-"Abzocke" seine Forderung nach einer Button-Lösung bei der Umsetzung der Verbraucherrechts-Richtlinie, worauf Karl einen Ressortentwurf für die Umsetzung noch für dieses Jahr ankündigte. Maier machte die Ministerin zudem auch auf die Problematik der zahlreichen Schiunfälle mit ausländischer Beteiligung und die daraus resultierenden langen Verfahren vor heimischen Gerichten aufmerksam.

Den Abgeordneten Albert Steinhauser (G) wiederum, der den Maßnahmenvollzug thematisierte, informierte Karl über Pläne, die Anstalt Asten auszubauen, um so neben Göllersdorf eine zweite Unterbringungseinrichtung bereitzustellen.

 

 

 

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