Bestehende Papierführerscheine können getauscht werden / Ab Jänner 2013 sind
Scheckkartenführerscheine 15 Jahre gültig
Salzburg (lk) - Seit geraumer Zeit herrscht Verwirrung, wie lange in Österreich Führerscheine
ihre Gültigkeit behalten und ob die alten rosafarbenen Papierführerscheine in Scheckkartenführerscheine
umgetauscht werden müssen. Folgendes gilt:
Seit 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können
– müssen aber nicht – umgetauscht werden. Das heißt: Unbefristete Führerscheine sind auch weiterhin
bis 18. Jänner 2033, also rund 20 Jahre gültig. Darunter fallen Papier- und Scheckkartenführerscheine
für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden, und Scheckkartenführerscheine
für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden, teilte der Leiter
der Gruppe Polizei und Verkehr der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung, Mag. Erich Schneglberger, am 06.11.
mit.
Die Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein
noch lesbar sind und der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen,
für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein
dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden entspricht und diesen eindeutig erkennen lässt. Und: Bei
der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
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