Holen Sie sich noch 2012 zu viel bezahlte Steuern zurück: Die Arbeitnehmerveranlagung
machts möglich
Wien (bmf) - Es kommt auf jeden Euro an holen Sie sich auf elektronischem Weg ganz einfach und
bequem Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Die Arbeitnehmerveranlagung kann jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer
innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen. Mit Jahresende läuft diese
Frist für die Antragsstellung für das Jahr 2007 aus. Packen Sie daher jetzt die Gelegenheit beim Schopf
und machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung noch heuer.
FinanzOnline Rasch, einfach und bequem von zu Hause aus
Mit FinanzOnline, der elektronischen Veranlagung über das Internet, bietet das Finanzministerium ein modernes
und kundenorientiertes Service im Internet an, das den Amtsweg mit der Finanzverwaltung bequem und unkompliziert
macht. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Einfach mit Handy-Signatur oder Ihrem persönlichen Zugangscode
einsteigen und die Arbeitnehmerveranlagung gemütlich und in aller Ruhe von zuhause aus machen mit einem
Klick, rund um die Uhr. Das ist Flexibilität und Effizienz und spart Ihnen Zeit und Geld. Oder Sie füllen
das entsprechende Formular L1 aus und schicken dieses an ihr zuständiges Finanzamt. Gerne stehen auch die
kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt persönlich für steuerliche Fragen zur Verfügung
auch die Handy-Signatur können Sie sich in jedem Finanzamt abholen.
Steuertipps im Detail
Absetzbar sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderausgaben wie beispielsweise Spenden oder Kirchenbeiträge,
außergewöhnliche Belastungen zu denen unter anderem Kinderbetreuungskosten zählen und Werbungskosten.
Im Detail bedeutet das: Als Werbungskosten können alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
der persönlichen Einnahmen dienen geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für
Aus- und Fortbildungen sowie Umschulungen die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen oder die
Ausübung eines neuen Berufes ermöglichen. Sollen diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung für
das Jahr 2012 geltend gemacht werden, müssen diese Ausgaben noch bis 31. Dezember 2012 getätigt werden.
Im Jahr 2012 sind auch erstmals Sonderausgaben wie Geldspenden an freiwillige Feuerwehren, an gesetzlich anerkannte
Tierheime und an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, steuerlich abzugsfähig.
Voraussetzung für die Spendenabzugsfähigkeit ist wie auch schon bei den mildtätigen und humanitären
Organisationen dass die Umweltorganisationen und Tierheime in der Liste der begünstigten Spendenempfänger
auf der Homepage des Finanzministeriums http://www.bmf.gv.at
aufgelistet sind. Wer also noch dieses Jahr einen begünstigten Spendenempfänger unterstützen will
sollte das rasch machen damit diese Ausgaben nächstes Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht
werden können. Auch im Jahr 2012 geleistete Kirchenbeiträge können bis maximal 400 Euro als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. In den Vorjahren waren das höchstens 200 Euro. Seit dem Jahr 2009 sind außerdem
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern abzugsfähig. Das gilt für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres
das zehnte Lebensjahr bzw. bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kinderbetreuungskosten
sind mit 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer öffentlichen
oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person
betreut werden. Voraussetzung für alle Aufwendungen die geltend gemacht werden, dass die Belege mindestens
sieben Jahre aufbewahrt werden.
Extra Tipp
Wenn Sie im Jahr 2012 Beiträge zu einer staatlich geförderten Zukunftsvorsorgeeinrichtung bis zum Höchstausmaß
von 2.329,88 Euro leisten, erhalten Sie dafür eine staatliche Prämie von max. 99,02 Euro. Haben Sie einen
Bausparvertrag und leisten im Jahr 2012 Beiträge bis max. 1.200 Euro, erhalten Sie dafür eine staatliche
Bausparprämie von max. 22,50 Euro.
Kundenservice auf höchstem Niveau
Serviceorientierung und Bürgernähe sind Grundprinzipien der Finanzverwaltung und stehen bei der täglichen
Arbeit stets im Vordergrund. Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung beantwortet gerne das Bürgerservice des Finanzministeriums
unter der Telefonnummer: 0810 001 228, buergerservice@bmf.gv.at sowie die FinanzOnline -Hotline: 0810 221 100
Tipps und Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie außerdem im jährlich erscheinenden Steuerbuch
unter www.bmf.gv.at zum Bestellen oder zum Download bzw. liegt das Steuerbuch auch in allen Finanzämtern
auf.
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