EU-Kommission schlägt als Zielvorgabe 40 % vor
Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt,
der die „gläserne Decke“ durchbrechen soll, die qualifizierten Frauen den Weg zu Top-Positionen in Europas
größten Unternehmen noch immer versperrt. Angestrebt wird ein Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts
in den Aufsichtsräten aller börsennotierten Unternehmen – mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen
– von 40 %. Die Leitungsorgane der Unternehmen werden derzeit von einem Geschlecht beherrscht: 85 % der nicht geschäftsführenden
Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder und 91,1 % der geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitglieder
sind Männer, während Frauen in diesen Positionen nur zu 15 % bzw. 8,9 % vertreten sind. Trotz intensiver
Debatte in der Öffentlichkeit und freiwilliger Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, hat
sich an der Situation in den letzten Jahren nicht viel geändert: Seit 2003 hat sich der Frauenanteil in den
Leitungsorganen von Unternehmen im Schnitt um jährlich gerade mal 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Um diese Entwicklung zu beschleunigen, schlägt die Kommission jetzt eine Richtlinie vor. Der Vorschlag wurde
gemeinsam von Vizepräsidentin Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft), Vizepräsident
Antonio Tajani (Industrie und Unternehmertum), Vizepräsident Joaquín Almunia (Wettbewerb), Vizepräsident
Olli Rehn (Wirtschaft und Währung), Kommissar Michel Barnier (Binnenmarkt und Dienstleistungen) und Kommissar
László Andor (Beschäftigung und Soziales) vorgelegt.
Damit folgt die Kommission der Aufforderung des Europäischen Parlaments, das wiederholt – unter anderem in
seinen Entschließungen vom 6. Juli 2011 und 13. März 2012 – eine Gleichstellungsregelung für Frauen
und Männer in wirtschaftlichen Führungspositionen gefordert hatte.
Der Richtlinienvorschlag enthält eine Zielvorgabe, wonach das unterrepräsentierte Geschlecht 40 % der
Aufsichtsratsmitglieder bzw. der nicht geschäftsführenden Direktoren in börsennotierten Unternehmen
stellen soll. Unternehmen, in denen dieser Anteil weniger als 40 % beträgt, müssen die betreffenden Positionen
durch Vergleich der Qualifikationen der Kandidaten auf der Grundlage klarer, geschlechtsneutraler und eindeutiger
Kriterien besetzen. Bei gleicher Qualifikation erhält das unterrepräsentierte Geschlecht den Vorzug.
Private börsennotierte Unternehmen müssen die Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 umsetzen, öffentliche
Unternehmen – in denen die öffentliche Hand einen beherrschenden Einfluss ausübt – schon zwei Jahre früher,
d. h. 2018. Die Richtlinie wird für etwa 5000 börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union
gelten. Kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz
bis 50 Mio. EUR) sowie nicht börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen.
„Mit ihrem heutigen Vorschlag folgt die Europäische Kommission dem Appell des Europäischen Parlaments,
das auf EU-Ebene Gleichstellungsmaßnahmen für eine ausgewogenere Besetzung wirtschaftlicher Führungspositionen
angemahnt hat”, so der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso. „Wir fordern
jetzt die großen börsennotierten Unternehmen in Europa auf zu zeigen, dass sie es ernst meinen, wenn
es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen Führungspositionen geht. Auf meine
Initiative hin ist hat die Kommission den Anteil weiblicher Kommissionsmitglieder deutlich angehoben – ein Drittel
der Kommissionsmitglieder sind heute Frauen.“
Vizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding fügte hinzu: „Die Europäische Union setzt sich
seit 50 Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein, aber in einem Bereich sind noch keine
Fortschritte erkennbar – und zwar in den Leitungsorganen der Unternehmen. In Ländern wie Belgien, Frankreich
und Italien wurden kürzlich entsprechende Regelungen eingeführt, die erste Erfolge zeigen. Diese Beispiele
machen deutlich, dass zeitlich befristete gesetzgeberische Maßnahmen einen Unterschied bewirken können.
Der Vorschlag der Kommission wird dafür sorgen, dass Frauen bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen
den Vorzug erhalten, wenn sie in diesem Gremium unterrepräsentiert und ebenso qualifiziert sind wie ihre männlichen
Kollegen.
Ich bin den vielen Abgeordneten des Europaparlaments zu Dank verpflichtet, die sich unermüdlich für diese
Belange eingesetzt haben und ohne die dieser Vorschlag nie auf den Tisch gekommen wäre.“
Schleppende Fortschritte haben 11 Mitgliedstaaten zu Einzelaktionen bewegt
In Europas Spitzenunternehmen ist von sieben Top-Positionen in der Unternehmensleitung gerade mal eine Position
mit einer Frau besetzt (13,7 %). Dies ist nur eine leichte Verbesserung gegenüber dem Frauenanteil von 11,8
% im Jahr 2010. Bei diesem Tempo würde es etwa 40 Jahre dauern, bis eine ausgewogene Vertretung von Frauen
und Männern in den Leitungsorganen der Unternehmen – d. h. mindestens 40 % Frauen und 40 % Männer – überhaupt
in greifbare Nähe rückt.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten sind deshalb gesetzgeberisch tätig geworden und haben für die Leitungsorgane
der Unternehmen Regelungen unterschiedlicher Art eingeführt. In 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien,
den Niederlanden, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Griechenland, Österreich und Slowenien) gibt
es gesetzliche Regelungen zur Förderung der Gleichstellung auf Ebene der Unternehmensleitung. In acht dieser
Länder gelten die Vorschriften auch für öffentliche Unternehmen (siehe den Überblick über
die einzelnen Länder). Demgegenüber gibt es in weiteren 11 Mitgliedstaaten weder gesetzgeberische Maßnahmen
noch Selbstregulierungsmaßnahmen. Diese gesetzgeberischen Einzelaktionen gefährden die Funktionsweise
des Europäischen Binnenmarkts, da unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Bestimmungen und Sanktionen bei
Verstößen gegen Gleichstellungsvorgaben Unternehmen vor Probleme stellen und sie von Auslandsinvestitionen
abhalten könnten. Aus diesem Grund soll mit dem heutigen Vorschlag ein EU-weiter Rahmen für solche positiven
Maßnahmen geschaffen werden.
Kernpunkte des Vorschlags
Dem Vorschlag zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020
mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten
Geschlecht angehören. Börsennotierte öffentliche Unternehmen müssen diese Zielvorgabe bereits
2018 erreichen.
Als ergänzende Maßnahmen sieht der Vorschlag auch eine „Flexiquote“ vor, d. h. eine Verpflichtung für
börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für eine ausgewogenere
Vertretung von Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern
bis 2020 festzulegen (für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018). Die Unternehmen müssen
jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen.
Qualifikation und Eignung bleiben die wichtigsten Kriterien für eine Position in der Unternehmensleitung.
Die Richtlinie bewirkt eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen, da Einstellungsentscheidungen
auf objektiven Qualifikationskriterien basieren müssen. Gleichzeitig wird mit den vorgesehenen Garantien sichergestellt,
dass es keine unbedingte, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts gibt. Im Einklang
mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu positiven Maßnahmen ist vorgesehen,
dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat
des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält, es sei denn, eine objektive Beurteilung, bei
der alle die einzelnen Kandidaten betreffenden Kriterien berücksichtigt werden, hat ergeben, dass spezifische
Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen. Mitgliedstaaten, die bereits über
wirksame Regeln verfügen, können diese beibehalten, sofern sie damit das 40 %-Ziel für Aufsichtsratspositionen
bis 2020 erreichen. Es steht ihnen frei, über den Richtlinienvorschlag hinausgehende Maßnahmen einzuführen.
Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende
Sanktionen vorsehen.
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Vorschlags: Die Zielvorgabe von 40 % gilt für
börsennotierte Gesellschaften aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihres hohen Bekanntheitsgrads.
Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen. Die Zielvorgabe von 40 % gilt für nicht geschäftsführende
Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder. Im Einklang mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung ist die Geltungsdauer
der Richtlinie befristet. Sie soll 2028 außer Kraft treten.
„Diese Richtlinie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen europäischer
Unternehmen rasch herbeiführen. Sie wird nicht länger gebraucht, sobald Fortschritte in diesem Bereich
erzielt wurden”, fügte Vizepräsidentin Reding hinzu.
Hintergrund
Die Zuständigkeit der EU für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung reicht bis
ins Jahr 1957 zurück (siehe SPEECH/12/702). 1984 und 1996 erließ der Rat Empfehlungen zur Förderung
einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. In mehreren Entschließungen
hat seither das Europäische Parlament rechtlich verbindliche Quoten gefordert.
Die Förderung einer ausgewogeneren Teilhabe am Entscheidungsprozess ist eines der Ziele der europäischen
Frauen-Charta (siehe IP/10/237), die Präsident José Manuel Barroso und Vizepräsidentin Viviane
Reding im März 2010 auf den Weg gebracht haben. Im September 2010 beschloss die Kommission auf der Grundlage
dieser Verpflichtungen eine Gleichstellungsstrategie für die nächsten fünf Jahre (siehe IP/10/1149
und MEMO/10/430).
Einem Bericht der Kommission vom März 2012 zufolge werden die Leitungsorgane der Unternehmen EU-weit derzeit
von einem Geschlecht beherrscht. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den Ländern. In den
größten finnischen Unternehmen beispielsweise liegt der Frauenanteil bei 27 %, in Lettland bei 26 %,
während er in Malta nur 3 % und in Zypern 4 % beträgt.
Das Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern in den Leitungsorganen europäischer Unternehmen
hat sich im letzten Jahr deutlich gegenüber den Vorjahren verbessert (zwischen Oktober 2010 und Januar 2010
war ein Anstieg um 1,9 Prozentpunkten zu verzeichnen, während der Jahresdurchschnitt in den letzten Jahrzehnten
bei 0,6 Prozentpunkten lag). Dieser Anstieg lässt sich auf Appelle der Kommission und des Europäischen
Parlaments (MEMO/11/487) sowie auf Legislativinitiativen der Mitgliedstaaten zurückführen. Insgesamt
aber geht es nur langsam voran. Die Anzahl der Frauen, die in den Leitungsorganen großer Gesellschaften den
Vorsitz führen, ist sogar zurückgegangen: von 3,4 % im Jahr 2010 auf 3,2 % im Jahr 2012.
Spürbare Fortschritte sind die Ausnahme, nicht die Regel. Fortschritte sind nur in Ländern erkennbar,
die für die Leitungsorgane rechtlich verbindliche Vorschriften eingeführt haben. 40 % der EU-weit zwischen
Oktober 2010 und Januar 2012 registrierten Veränderungen geht allein auf das Konto Frankreichs, das im Januar
2011 eine verbindliche Frauenquote eingeführt hat.
Im März 2011 forderte EU-Justizkommissarin Viviane Reding die börsennotierten Unternehmen in Europa auf,
den Frauenanteil in ihren Leitungsorganen freiwillig zu erhöhen und eine entsprechende Selbstverpflichtung
zu unterzeichnen (Mehr Frauen in Vorstandsetagen - Selbstverpflichtung für Europa (MEMO/11/124). Darin verpflichten
sich die Unternehmen, den Frauenanteil in ihren Leitungsorganen bis 2015 um 30 % und bis 2020 um 40 % zu erhöhen.
Ein Jahr später hatten jedoch nur 24 Unternehmen in Europa die Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Um festzustellen, mit welchen Maßnahmen sich dem anhaltenden Ungleichgewicht in den Leitungsorganen börsennotierter
Unternehmen in Europa am besten begegnen lässt, leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation
ein (siehe IP/12/213). Anhand der zahlreichen Beiträge prüfte die Kommission dann die verschiedenen Optionen.
Immer mehr Studien lassen erkennen, dass eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf Ebene der Leitungsorgane
zur Verbesserung der Unternehmensperformance beitragen kann. Ein höherer Frauenanteil in Top-Positionen kann
zu einer produktiveren und innovativeren Arbeitsumgebung und zu einer besseren Gesamtleistung des Unternehmens
beitragen. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass unterschiedliche Denkweisen und eine
kollegiale Einstellung neue Perspektiven eröffnen und zu ausgewogeneren Entscheidungen führen. Obwohl
heute 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, schaffen sie es nur selten bis in die Unternehmensspitze. Ihnen
die Tür zu Führungspositionen zu öffnen, wäre für sie ein Anreiz, eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen und erwerbstätig zu bleiben, was zur Anhebung der Beschäftigungsquote von Frauen insgesamt
beitragen würde. Dadurch wird es auch möglich, das Ziel zu erreichen, das sich die EU im Rahmen ihrer
Wachstumsstrategie Europa 2020 gesetzt hat, nämlich die Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern
im Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf 75 % anzuheben.
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Heinisch-Hosek: Volle Unterstützung für Vorschlag der EU-Kommission
Reding-Vorschlag von 40 Prozent bis 2020 von der Kommission angenommen
Wien (bpd) - "Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission heute ihren Vorschlag für eine
Frauenquote präsentiert hat. Denn die Zeit in Europa ist reif für die Quote", so Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Reaktion auf den Vorstoß der EU-Kommission. "Als nationale Partnerin
von Viviane Reding hat die Kommission meine volle Unterstützung. 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten
bis 2020, das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit", so Heinisch-Hosek.
"Frauen sind heute besser ausgebildet als je zuvor. Es gibt keinen Grund, warum wir sie in Führungsetagen
noch immer mit der Lupe suchen müssen. Außerdem belegen zahllose Studien, dass Unternehmen mit Frauen
und Männern in den Top-Etagen bessere Ergebnisse erzielen. Deswegen dürfen die Führungsetagen der
Wirtschaft nicht länger eine frauenfreie Zone bleiben", unterstrich die Frauenministerin. "Diesem
Vorstoß auf europäischer Ebene muss die Quote in Österreich folgen!"
Das Beispiel staatsnaher Unternehmen würde zeigen, dass die Quote wirkt. "Vor gut einem Jahr haben wir
uns eine Frauenquote verordnet. Heute können wir sagen, dass schon in der Hälfte aller staatsnahen Betriebe
das erste Etappenziel erreicht ist, nämlich 25 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Das zeigt wieder einmal, die
Quote wirkt, die Quote macht Tempo. Sie ist für mich Mittel zum Zweck, denn sie öffnet Türen, die
Frauen oft versperrt waren", so die Frauenministerin abschließend.
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Gartelgruber: Frauenpolitik beginnt nicht in den Aufsichtsräten!
Heinisch-Hosek verliert sich immer wieder in abgehobenen EU-Sphären anstatt
den realen Frauenproblemen tragfähige Lösungen entgegenzustellen
Wien (fpd) - Die Frauensprecherin der FPÖ, NAbg. Carmen Gartelgruber, freut sich für Frauenministerin
Heinisch-Hosek, dass aufgrund des Vorschlags der EU-Kommission, eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in
Aufsichtsräten durchzudrücken, nun auch die Ministerin wieder einmal ihrem Auftrag nachkommen könne,
schön brav vor der zuständigen EU-Kommissarin Reding buckeln zu dürfen und darüber hinaus auch
wieder einmal mit völlig Unwichtigem das Wort an die Öffentlichkeit richten zu können. Die einzige,
die daran wirklich Freude hat, scheine einzig und alleine Heinisch-Hosek zu sein, denn das angedachte Quoten-Diktat
sei in keinerlei Hinsicht tauglich, die wahren Probleme der Frauen zu lösen.
Das dirigistische Eingreifen in ureigene Belange der Privatwirtschaft mit all seinen Konsequenzen ist für
Gartelgruber schon per se der falsche Weg. Abgesehen davon, dass dadurch in keinster Weise mehr qualitative Jobs
für Frauen geschaffen würden. Den angehenden Aufsichtsrat-Quoten-Frauen würde permanent das Stigma
eben einer Quoten-Frau anhaften, was garantiert nicht im Sinne unserer hochqualifizierten und gut ausgebildeten
Frauen sein könne, hält Gartelgruber fest und betont: "Ich würde mir endlich ein derartiges
Engagement und rasches Handeln unserer Frauenministerin in den realen Fragen der großen weiblichen Bevölkerungsgruppe
in unserem Land wünschen, die mit Problemen des wahren Lebens zu kämpfen haben."
"Wo bleibt die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten bei der Gehaltsberechnung in Kollektivverträgen,
um einen wichtigen Schritt in Richtung Schließung der Lohnschere zu gehen? Wo bleiben die Verbesserung der
steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten sowie die Ausdehnung der Altersgrenze derartiger
Steuermaßnahmen? Wo bleibt die besondere Berücksichtigung der Alleinerziehenden in den Fragen der Kinderbetreuung?",
so Gartelgruber. Diese Fragen seien nur ein kleiner Ausschnitt der alltäglichen Problemwelten österreichischer
Frauen. Ministern Heinisch-Hosek würde Gutes tun, hier endlich anzusetzen, anstatt sich in höheren Sphären
- auch hinsichtlich der laufenden Themenverfehlungen der EU-Kommission - zu verlieren.
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Hochhauser: Ja zu mehr Frauen in Führungsetagen – Frauenquoten schießen
aber über das Ziel hinaus
Quoten behandeln die Symptome, sie beseitigen aber nicht die Ursachen des geringen Frauenanteils
in Aufsichtsräten
Wien (pwk) - "Eine verpflichtende Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter
Unternehmen lehnen wir klar ab", so Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich,
zum von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegten Vorschlag: Geht es nach der EU-Kommission, müssen bis 2020
40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sitzen.
Dazu kommen jährliche Berichtspflichten sowie die Verpflichtung, sich in Bezug auf die Frauenquoten in Vorständen
unternehmensinterne Ziele zu setzen, die ebenfalls bis 2020 erreicht werden müssen. Selbstverständlich
setzt sich die Wirtschaft für mehr Frauen in Führungsetagen ein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind aber
andere Maßnahmen zielführender: "Quoten behandeln lediglich die Symptome, sie beseitigen aber nicht
die Ursachen des geringen Frauenanteils in Aufsichtsräten", stellt die WKÖ-Generalsekretärin
klar.
Zudem stellen Quotenregelungen einen massiven Eingriff in die Aktionärsdemokratie, die Vertragsfreiheit und
das geschützte Eigentumsrecht von Unternehmen dar. Dazu kommen auch negative Erfahrungswerte in Norwegen:
Letztlich profitierten dort von der Quote nur sehr wenige Frauen, auf die jeweils mehrere Mandate entfallen.
"Frauen haben eine Quote nicht nötig: Die Tendenz bei Frauen in Führungspositionen ist steigend
- und zwar ganz ohne Quote." Bereits jedes dritte Unternehmen in Österreich wird von einer Chefin geleitet,
in den Aufsichtsräten steigt der Frauenanteil und 40 Prozent aller neuen Unternehmen werden von Frauen gegründet.
"Quoten sind nicht das geeignete Mittel gegen das Geschlechterungleichgewicht: Europas Frauen brauchen nicht
nur einen Bewusstseinswandel, sondern in erster Linie eine Infrastruktur, die es Frauen mit Betreuungspflichten
ermöglicht, Führungspositionen einzunehmen", fordert Hochhauser.
Die Wirtschaftskammer hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Industriellenvereinigung
das Programm "Zukunft.Frauen" initiiert. Qualifizierte Frauen werden auf ihrem Weg in die Führungsetage
unterstützt und gezielt für Aufsichtsrats- und Managementpositionen vorbereitet. "Wir halten diesen
Weg für wesentlich erfolgversprechender als eine bloße Quote", so Hochhauser abschließend.
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Neumayer: Freiwilligkeit und Verantwortung statt Quote
Wollen und brauchen mehr Frauen in Industrie und Technik - Gesetzesentwurf von Kommissarin
Reding abzulehnen - Freiwillige Bemühungen fortsetzen
Wien (pdi) - "Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, eine bessere Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sowie mehr Frauen in Führungspositionen sind wichtige Anliegen der Industrie",
betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der
von EU-Justizkommissarin Viviane Reding vorgestellten Richtlinie. "Die von Kommissarin Reding geforderte Frauenquote
von 40 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sowie eine 'Flexiquote' für Vorstände
und der damit einhergehende Zwang sind definitiv der falsche Weg. Uns geht es darum, mit Freiwilligkeit und unternehmerischer
Verantwortung zu mehr Gleichstellung zu kommen", so Neumayer weiter. Zentral seien das Engagement der Unternehmen,
die richtigen Rahmenbedingungen wie ausreichende Kinderbetreuungsplätze aber auch eine qualitative und quantitative
Basis an Frauen, die mit Führungspositionen betraut werden können.
"Statt über Sanktionen nachzudenken, gilt es, freiwillige Bemühungen intensiv fortzusetzen",
betonte Neumayer. Die Industriellenvereinigung hat gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen die Initiative 'Frauen.Führen'
ins Leben gerufen, um mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Im Zuge dieser Initiative wurde
neben anderen Maßnahmen ein Leitfaden erarbeitet, der als konkrete Anregung für Unternehmen dient, um
die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern. "Wir empfehlen hierbei verschiedene freiwillige
Maßnahmen, aus denen Unternehmen je nach Situation und Bedarf auswählen können." erklärte
der IV-Generalsekretär.
Zusätzlich werden ab sofort Interviews mit Role Models zu Themen wie Wege zum Erfolg, persönliche Ziele,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in technischen Berufen oder die Bedeutung von Netzwerken auf der IV-Homepage
www.iv-frauenfuehren.at gezeigt. Sie sollen junge Frauen ermutigen, MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft,
Technik) zu studieren bzw. technische Berufe zu erlernen sowie Frauen motivieren, Führungspositionen anzustreben.
"Es geht um die Schärfung des Bewusstseins und darum, quantifizierbare Ergebnisse zu erreichen. Frauen
und Männer müssen die gleichen Chancen auf ihrem Karriereweg haben, und wir werden unser Engagement dazu
weiter erhöhen", erklärte Neumayer. Neben Initiativen der einzelnen Unternehmen brauche es vor allem
auch strukturelle Änderungen, um Frauen den Weg in Führungspositionen zu ermöglichen. "Dazu
gehört sicher der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung, aber auch ein Umdenken in der Ausbildung
von Frauen", so der IV-Generalsekretär. Gerade in der Industrie gebe es viele Branchen, in denen der
Frauenanteil sehr gering sei, was auf die Ausbildungs- und Berufswahl junger Menschen zurückzuführen
sei.
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