BM Mikl-Leitner und BM Karl präsentierten Ergebnisse
Wien (bmj) - In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St. Pöltner Volksschule am 25. Mai
2012, bei der ein Vater seinen Sohn erschoss und sich im Anschluss selbst richtete rief Innenministerin Mag.a Johanna
Mikl-Leitner die "Taskforce Kinderschutz" ins Leben. In Zusammenarbeit mit Justizministerin Dr. Beatrix
Karl, dem Frauen- und Wirtschaftsministerium sowie mit Opferschutzeinrichtungen, der Kinder- und Jugendschutzanwaltschaft
und den Gewaltschutzzentren wurde ein Maßnahmen-Paket erarbeitet, das Kindern besonderen Schutz einräumt.
Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner: "Als Mutter zweier Kinder ist mir die Sicherheit von Kindern ein
Herzensanliegen. Mit diesem Maßnahmenpaket haben wir eine wichtige gesetzliche Grundlage zum Schutz unserer
Kinder ins Leben gerufen. Die Ergebnisse der Taskforce liegen vor und gehen nun in Umsetzung."
Das Maßnahmenpaket im Detail
1. Es wird im Sicherheitspolizeigesetz der besondere Kinderschutz deutlich hervorgehoben. Mit dieser Maßnahme
wird den Kinderrechten ein stärkeres Gewicht gegeben.
2. Das polizeiliche Betretungsverbot, das bis dato auf Wohnungen beschränkt war, wird auf Schulen und
Kindergärten ausgeweitet. Damit können Kinder bei Fällen von Gewalt in Familien auch an derartigen
Orten vor Gewalt geschützt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
3. Bei konkreten Gefährdungen von Kindern werden die Sachverhaltsdarstellung und die erforderlichen
Daten umgehend durch die Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt. Diese kann dann rasch handeln und etwaige
Maßnahmen zum Schutz der Kinder setzen.
4. Künftig steht den Polizistinnen und Polizisten eine standardisierte Checkliste zur konkreten Bewertung
von Gefährdungssituationen zur Verfügung. Dadurch können Risiken besser eingeschätzt und die
richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
5. Damit die Exekutive beim Verstoßen gegen eine Einstweilige Verfügung eines Gerichtes wirksam
vorgehen kann wird in Zukunft die Missachtung dieser unter Strafe gestellt – gleich wie bei einer Missachtung des
Betretungsverbotes. Konkret bedeutet dies, dass die Polizei auch die Möglichkeit einer Festnahme eines Gefährders
durchsetzen kann.
"Durch diese Verschärfung schaffen wir es nun die Einstweilige Verfügung zu einem noch effizienteren
Instrument zum Schutz der Opfer zu machen", sagt Justizministerin Dr. Beatrix Karl.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt das Innenministerium auf verstärkte Bewusstseinsbildung bei
den Polizistinnen und Polizisten. So wird ein noch stärkerer Schwerpunkt beim Schulungsangebot der Polizei
im Bereich des Kinderschutzes gesetzt. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch zwischen der Jugendwohlfahrt, den Gewaltschutzzentren
und den Sicherheitsbehörden ist somit ein weiterer, wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Kinder.
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