Wien (statistik austria) - In den ersten neun Monaten des Jahres 2012 wurde die österreichische
Staatsbürgerschaft an insgesamt 5.054 Personen verliehen, darunter an 39 Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Das waren laut Statistik Austria um 119 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+2,4%).
Der Anstieg begründet sich durch die Zunahme im ersten Quartal 2012, in dem es um 13,9% mehr Einbürgerungen
als im entsprechenden Vorjahresquartal gab. Im zweiten Quartal wurden hingegen um 1,8% weniger Personen eingebürgert,
und im dritten Quartal erfolgten sogar um 5% weniger Einbürgerungen als von Juli bis September 2011.
Rückgang in den meisten Bundesländern
In fünf Bundesländern wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2012 weniger Personen eingebürgert
als im Vergleichszeitraum 2011. Am stärksten fiel der Rückgang in Kärnten aus (-16,7%, absolut von
257 auf 214). Vorarlberg (-7,4%, von 310 auf 287), Tirol (-7,1% von 482 auf 448), Salzburg (-6,1%, von 362 auf
340) und die Steiermark (-3,4%, von 298 auf 288) verzeichneten leichte Rückgänge. Während in Niederösterreich
(812 Personen) die Anzahl der Einbürgerungen exakt gleich blieb, wurden in Wien 173 Personen mehr eingebürgert
(+11,1%). Der starke Zuwachs im Burgenland ist darauf zurückzuführen, dass es im Vorjahr zwischen Jänner
und September nur 56 Einbürgerungen gab. Mit 100 Einbürgerungen von Jänner bis September 2012 liegt
die Anzahl im Burgenland wieder auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vergleichsperioden der Jahre 2010 (85
Personen) und 2009 (96 Personen).
Rechtsanspruch häufigster Einbürgerungsgrund
In den ersten drei Quartalen 2012 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 879 Fällen
im Ermessen (17,4%) verliehen. Mehrheitlich handelte es sich dabei um Einbürgerungen, die einen mindestens
zehnjährigen Wohnsitz in Österreich voraussetzen (839 Personen §10, Abs. 1, Staatsbürgerschaftsgesetz).
Die Hälfte der Einbürgerungen (2.580 oder 51,0%) fiel auf einen durch Rechtsanspruch begründeten
Titel, darunter 1.203 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 384 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in
Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Ziffer 1), 297 im Falle der "Unmöglichkeit der
Erstreckung" (§12, Ziffer 3) und 652 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer
Österreicherin (§11a, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 198 Ehegatten
(§16) sowie 1.397 Kinder zu österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen (§17;
zusammen 31,6% der Einbürgerungen).
Bisherige Staatsangehörigkeit: Türkei an erster Stelle
Mehr als die Hälfte (54,6%) der Verleihungen in den ersten neun Monaten des Jahres 2012 konzentrierten
sich auf fünf Nationalitäten. Mit 905 Einbürgerungen war die Türkei Spitzenreiter, gefolgt
von Bosnien und Herzegowina (825), Serbien (424), Kosovo und Kroatien (mit jeweils 304 Personen). Unter den zehn
wichtigsten Herkunftsländern befinden sich außerdem die Russische Föderation (208), Rumänien
(207), Afghanistan (134), Indien (122) und Ägypten (114).
Mehr als ein Drittel der Personen, an die die österreichische Staatsangehörigkeit verliehen wurde (35,7%),
sind bereits in Österreich geboren. Deutlich höher liegt der Anteil von im Inland geborenen Neo-Österreichern
bei bisherigen Staatsangehörigen der Türkei (53,0%), Serbien (54,2%) und dem Kosovo (49,3%).
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