Kapsch:
Beitrag zu mehr Wachstum und damit mehr Arbeitsplätzen in Österreich
Menschen muss mehr in der Geldbörse bleiben - Faktor Arbeit entlasten
Wien (pdi) - "Das österreichische Steuersystem ist dringend reformbedürftig. Es ist
widersprüchlich, unfair und intransparent. Kosmetische Korrekturen sind daher unzureichend. Daher legt die
Industrie eine umfassende Reform zum Steuer- und Abgabensystem vor, die zu mehr Wachstum beitragen und bis 2020
rund 180.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich schaffen soll", erklärte der Präsident
der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Georg Kapsch, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit IV-Generalsekretär
Mag. Christoph Neumayer und IV-Bereichsleiterin für Finanzpolitik Dr. Elisabeth Hirschbichler am 23.11.
in Wien. Kapsch betonte: "Mit unserem Modell schlagen wir einen konkreten Weg vor, damit den Menschen mehr
Geld von ihrem Einkommen bleibt und mehr Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen werden. Wir brauchen ein faires,
transparentes und einfaches neues Steuersystem." Die österreichische Abgabenquote sei 2010 bei 41,9 Prozent
und damit wesentlich über dem Schnitt der EU-27 mit 38,4 Prozent gelegen. Für 2013 gehe der Bundesvoranschlag
sogar von einem weiteren Anstieg auf 43,1 Prozent aus. "Der Faktor Arbeit muss dringend entlastet werden.
Von 100 Prozent, die Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen, kommen nur 51,6 Prozent bei den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern an, während die Gesamtlast an Steuern und Abgaben im OECD-Schnitt bei 35,2 Prozent der Arbeitskosten
liegt. Wir wollen, dass den Menschen netto mehr in der Geldbörse bleibt", so der IV-Präsident.
Kapsch: Abgabenquote von 42 auf 38 Prozent des BIP senken
Kapsch betonte, "wir wollen ein Steuersystem, das schlank, fair und leistungsfähig ist. Es soll Erwerbstätigkeit
unabhängig von Alter, Qualifikation und Geschlecht fördern, Generationengerechtigkeit, Chancengleichheit
und soziale Ausgewogenheit sicherstellen sowie Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand für die Zukunft
sichern." Ziel der Industrie sei es, "die Abgabenquote von derzeit 42 auf 38 Prozent des BIP zu senken
- bis 2018 - und den Faktor Arbeit spürbar zu entlasten. Die steuerlichen Entlastungsschritte müssen
dabei Zug um Zug mit substanziellen ausgabenseitigen Strukturreformen einhergehen", sagte der IV-Präsident.
Dazu seien alle Ausgabenbereiche der öffentlichen Hand auf Ebene aller Gebietskörperschaften kritisch
zu hinterfragen.
Den Faktor Arbeit entlasten - Mehr Wachstum schaffen
"Die Entlastung des Faktors Arbeit ist der wesentliche Hebel für mehr Wachstum, zur Sicherung von Arbeitsplätzen
und für Investitionen in die Zukunft", betonte der IV-Präsident. Laut OECD würde eine Verlagerung
von einem Prozent des Steueraufkommens aus den Einkommensteuern in Richtung wesentlich weniger wachstumshemmender
Konsum- und Grundsteuern einen Anstieg des realen pro-Kopf-BIP langfristig - und abhängig von der konkreten
Ausgestaltung - zwischen 0,25 und ein Prozent ermöglichen. 2,7 Millionen Menschen - fast 50 Prozent aller
Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Pension - zahlen derzeit überhaupt keine Lohn- oder
Einkommensteuer. "Wir wollen daher eine Lohnsteuertarif-Reform sowie die Senkung der Arbeitszusatzkosten",
so Kapsch.
Neuer Lohnsteuertarif - Entlastung von rund 8,4 Mrd. Euro - Niedrigere und mittlere Einkommen profitieren
Die Industrie schlägt ein neues Stufenmodell mit fünf Stufen vor. Unnotwendige Ausnahmen, Absetzbeträge
und Steuerbegünstigungen sollen gestrichen und der Tarifsteuersatz an den effektiven Grenzsteuersatz herangeführt
werden. Auch die "Sechstelbegünstigung" soll aufkommensneutral in den neuen Tarif integriert werden.
Die Steuerpflicht setzt im internationalen Gleichklang, sie liegt beispielsweise in Deutschland bei 8.004 Euro,
Belgien bei 6.830 Euro und in Irland bei 4.004 Euro, früher ein: Im Rahmen des Gesamtpakets soll die Steuerbemessungsgrundlage
von derzeit 11.000 Euro auf rund 9.280 Euro gesenkt werden und damit mehr Menschen einen Beitrag zum öffentlichen
Haushalt leisten - dies jedoch mit wesentlich niedrigerem Einstiegssteuersatz von zehn Prozent. Der effektive Steuersatz
steigt in Stufen von zehn auf 20, 30, 40 Prozent bis 43,75 Prozent an. Bis 2016 unberührt bleibt die Berücksichtigung
der geltenden Rechtslage, wonach der effektive Steuersatz für Einkommen ab 196.000 Euro brutto - befristet
bis 2016 - 50 Prozent beträgt. Die Tarifstufen werden angepasst. "Insgesamt ergibt sich aus dem Lohnsteuertarif
NEU eine Entlastung von rund 8,4 Milliarden Euro. Die Reform führt zu einer breiten Entlastung der Steuerpflichtigen",
betonte Kapsch - niedrige und mittlere Einkommen würden ebenso wie die oberen Einkommen von der Verschiebung
der Tarifstufen und der Senkung der effektiven Steuersätze profitieren.
Senkung der Arbeitszusatzkosten um insgesamt rund 4,2 Mrd. Euro
Wesentliche Hebel aus Sicht der Industrie sind hier die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages sowie eine Senkung
des Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). "Deutliche Überschüsse in den nächsten
Jahren und eine notwendige Entlastung des FLAF von familienfremden Leistungen ermöglichen eine substanzielle
Beitragssenkung - im Endausbau von derzeit 4,5 Prozent Dienstgeberbeitrag auf drei Prozent. Dies entspricht insgesamt
knapp 1,7 Milliarden Euro", betonte Kapsch. Des Weiteren bestehe unter anderem Potenzial zur Senkung des Krankenversicherungs-
und Arbeitslosenversicherungsbeitrages, des Wohnbauförderungsbeitrages und der Reduktion der Kommunalsteuer.
Ein weiterer zentraler Eckpunkt des Konzeptes sei Familie und Gesellschaft. Die wesentlichen Überlegungen
zu einer neuen Familienpolitik hat die Industriellenvereinigung bereits am Montag dieser Woche vorgestellt - die
Familienpolitik soll künftig auf drei Säulen - "Familienbeihilfe neu", "Kinderbildungsbonus"
und Kinderbetreuungsoffensive basieren.
Vereinfachung des Steuersystems
"Dritter Eckpunkt der Reformvorschläge ist eine Vereinfachung des heimischen Steuersystems", betonte
der IV-Präsident. Dies beinhalte eine Streichung von Ausnahmen und Steuerbegünstigungen in der Einkommen-
und Umsatzsteuer sowie eine Gebührenreform. "Österreich ist das einzige EU-Land, in dem eine Reihe
von Rechtsgeschäften willkürlich besteuert wird." Weiters brauche der Standort eine Streichung von
Bagatellsteuern mit geringer Aufkommenswirkung. Dies trägt zur Systemvereinfachung bei und führt zu einer
Entlastung von rund 1,2 Milliarden Euro.
Gegenfinanzierung durch Strukturreformen
Als "oberste Prämisse" bei der Maßnahmenerstellung bezeichnete der IV-Präsident die Einhaltung
von Budgetdisziplin. "Eine umfassende Reform des Steuer- und Abgabensystems und Entlastung des Faktors Arbeit
kann nicht auf Kosten höherer Budgetdefizite erfolgen." Bis 2020 wären Strukturreformen in der Größenordnung
von 4 Prozent-Punkten des BIP zu lukrieren - substanzielle Potenziale seien in folgenden Bereichen vorhanden: -
1,5 Prozent des BIP bei den Pensionen, u.a. durch die gesetzliche Einschränkung von frühzeitigen Pensionsformen,
der rascheren Anpassung des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters und der Implementierung eines Nachhaltigkeitsmechanismus
im Pensionssystem - 1 Prozent des BIP im Bereich Gesundheit - 1 Prozent des BIP im Bereich der Verwaltung, u.a.
durch die Reform des Anstellungssystems und Besoldungsrechts im öffentlichen Dienst, die Zusammenlegung von
Behörden und Agenturen, die Fusion kleinerer Gemeinden - 0,5 Prozent des BIP im Bereich Förderungen und
Subventionen.
"Diese Strukturreformen haben oberste Priorität - sie ermöglichen eine substanzielle Entlastung
des Faktors Arbeit und sie generieren positive Wachstumseffekte - wie die Analyse des Wirtschaftsforschungsinstituts
EcoAustria zeigt: "Setzt man unsere Vorschläge hinsichtlich Steuern und ausgabenseitigen Strukturmaßnahmen
um, kann - bei voller Implementierung - ein positiver Wachstumseffekt von 4,4 Prozent-Punkten gegenüber dem
Basisszenario ohne Reformen erreicht werden", so Kapsch. Dies sei auch mit einem deutlichen Anstieg der Beschäftigung
von 4,34 Prozent bis 2020 bei gleichzeitiger Reduktion der Arbeitslosenquote um 0,39 Prozent-Punkte verbunden.
Ein wesentlicher Anteil dieser positiven Wachstumseffekte entstehe dabei durch die Erhöhung des effektiven
Pensionsantrittsalters. Gleichzeitig sei auch eine neue, stärker differenzierte Konsumbesteuerung möglich
- "allerdings nur im Paket mit einer umfassenden Gesamtreform und der substanziellen Reduktion des Eingangssteuersatzes
auf Einkommen", betonte Kapsch.
Vermögensteuern vernichten Arbeitsplätze
Ein klares Nein kommt von der Industrie zu Vermögensteuern. "Solche Steuern entziehen Kapital aus Unternehmen
und schwächen die Eigenkapitalstruktur. Sie hemmen damit Investitionen und vernichten Arbeitsplätze.
Vermögensteuern haben Enteignungscharakter", so der IV-Präsident. Darüber hinaus würde
die Einführung "enormen administrativen Aufwand verursachen, der in keinem Verhältnis zum erzielbaren
Aufkommen steht. Jede Vermögensteuer, die substanzielle Volumina generieren soll, wird den breiten Mittelstand
treffen." Sinnvoll sei vielmehr eine Reform der Grundsteuer. "Wir schlagen die Umstellung auf ein neues
System vor, das vor allem auf Flächengröße und Nutzungsart abstellt", sagte Kapsch. Im Sinne
der Verwaltungsvereinfachung werden daher auch kommunale Leistungsentgelte - wie in vielen anderen OECD-Staaten
üblich - in die Grundsteuer NEU inkludiert.
Neumayer: Unternehmen mit hoher Gesamtlast an Steuern und Abgaben
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer betonte, "die österreichischen Unternehmen stehen im harten
internationalen Wettbewerb. Wenn der Standort Österreich für weitere Investitionen attraktiv bleibt,
sichert dies Arbeitsplätze für die Zukunft. Jegliche Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen
für Unternehmen in Österreich wäre damit in hohem Maße standortschädlich und würde
Arbeitsplätze kosten, was gerade angesichts der sensiblen konjunkturellen Lage niemand wollen kann."
Tatsächlich seien die Betriebe bereits mit einem sehr hohen Volumen an Steuern und Abgaben belastet, die weit
über Körperschaft- und Einkommensteuer hinausgehe - lohnsummenabhängige Abgaben wie etwa Arbeitgeberbeiträge
zur Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Beitrag zum FLAF oder Wohnbauförderungsbeitrag - "der Beitrag
der Betriebe beläuft sich 2011 auf insgesamt 20 Milliarden Euro. Dazu kommen die Energieabgaben - die heimischen
Unternehmen schultern etwa 60 Prozent des Energieabgabenaufkommens - sowie sonstige Steuern und Abgaben auf Bundes-,
Landes- und Gemeindeebene. In Summe leisteten die österreichischen Unternehmen im Jahr 2011 zusätzlich
zur KöSt rund 30 Milliarden Euro an weiteren unternehmensbezogenen Abgaben", betonte der IV-Generalsekretär.
Ausgewogenheit des Konzeptes zentral
Neumayer erklärte, "die Ausgewogenheit des Steuerkonzeptes ist uns ein zentrales Anliegen und Kernpunkt
der Überlegungen. Unser neues Konzept soll Beschäftigung und Wachstum generieren und im gesamtgesellschaftlichen
Sinne wirken." Die IV habe daher auch das IHS ersucht, die verteilungspolitischen Auswirkungen der vorliegenden
Steuer-Strukturreform zu berechnen. Die Ergebnisse in der Gesamtbetrachtung: "Niedrige und mittlere Einkommen
werden im neuen Lohnsteuertarif entlastet - der Grenzsteuersatz auf Einkommen zwischen 11.000 und 35.000 Euro sinkt
erheblich von 32,1 Prozent auf 10 bis 20 Prozent - ein wesentlicher Entlastungseffekt für diese Einkommensgruppe.
Niedrige Einkommen würden in ihren Konsumausgaben durch die vorgeschlagene Senkung des Steuersatzes auf Lebensmittel
auf fünf Prozent entlastet. Aber auch höhere Einkommen profitieren - genauso wie die unteren Dezile -
von den niedrigeren Eingangssteuersätzen", sagte der IV-Generalsekretär. Der Grenzsteuersatz im
Bereich 35.000 bis 60.000 Euro sinke um über sieben Prozent-Punkte, zwischen 70.000 Euro und 100.000 Euro
um über drei Prozent-Punkte. Zur Reduktion der Arbeitszusatzkosten erklärte Neumayer, von der Senkung
der Arbeitszusatzkosten würden kleine, mittlere und höhere Einkommen in sehr ähnlichem Ausmaß
profieren. "Arbeitszusatzkosten stellen gerade in den unteren Einkommensdezilen einen wesentlichen Anteil
an der gesamten Abgabenlast dar. Hier gilt es, besonders anzusetzen."
Sozialen Zusammenhalt stärken - Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Wachstum zu fördern
"Die massive Entlastung des Faktors Arbeit und die ausgabenseitigen Strukturreformen führen zu substanziellen
Wachstumsgewinnen", betonte Neumayer. "Wir brauchen weniger, statt mehr Steuern. Wir brauchen ein einfaches,
effizientes und faires Steuersystem. Wir müssen Strukturreformen dort umsetzen, wo es notwendig ist. Das vorliegende
Steuerkonzept hat zum Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Gerechtigkeit, Chancengleichheit und
Wachstum zu fördern", so der IV-Generalsekretär.
http://www.fairsteuern.at
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Podgorschek: Steuersenkung für die breite Masse nicht durch höhere Konsumsteuern
gegenfinanzieren
Einsparungen besser bei der Eurorettung, EU-Beiträgen und Verwaltung
Wien (fpd) - FPÖ-Finanzsprecher NAbg. Elmar Podgorschek erklärt in einer Reaktion auf die
Steuervorschläge der IV, dass es im Vorjahr enorme Steigerungen bei den Steuereinnahmen gegeben habe und rechnet
vor: "Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind im Jahr 2011 um + 3,2% und aus der Lohnsteuer sogar um + 5,7%
gestiegen. Diese beiden Steuern machen mehr als 56% der gesamten Staatseinnahmen aus. Die breite Masse finanziert
folglich ganz überwiegend unser Gemeinwesen. Zusätzlich hat die Mineralölsteuer der Bundesregierung
im Jahr 2011 ein Plus von 9,3% und die motorbezogene Versicherungssteuer ein Plus von 6,9% beschert."
Gleichzeitig seien die Lebenshaltungskosten enorm angestiegen. Investoren hätten Grund und Boden als Spekulationsobjekt
entdeckt und das sei in den Zentralräumen in Österreich bei den Preisen für das Wohnen schon spürbar.
"Eine Mehrwertsteuererhöhung verstärkt auch die Inflation. Experten weisen darauf hin, dass eine
Mehrwertsteuererhöhung die Inflation befeuert. Inflation bedeutet, dass das Geld noch weniger wert wird. Die
Mehrwertsteuererhöhung belastet die Einkommensschwachen am stärksten. Sie trifft besonders Menschen mit
geringen Einkommen, da aus niedrigen Einkommen anteilig mehr konsumiert wird als aus hohen. So etwas wird es mit
der FPÖ nicht geben!", so Podgorschek.
"Begrüßt wird von uns hingegen, dass die IV die Idee von uns übernimmt, die Steuertarife zu
valorisieren, was das "Ende der kalten Progression" bedeuten würde", betont der freiheitliche
Finanzsprecher und schildert weiter: "Dass die IV die Streichung der Bankenabgabe fordert, verwundert uns
zwar nicht. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass jene, die neben dieser Bundesregierung zu einem nicht unerheblichen
Teil zur gespannten Budgetsituation beigetragen haben, nun entlastet werden sollen!"
Tatsache sei, dass die stark gestiegenen Preise für Wohnen, Energie und Lebensmittel die Lohnsteigerungen
auffressen und ein Minus in den Kassen der breiten Bevölkerung verursachen. Daher sollte die Entlastung der
breiten Bevölkerungsschichten in mehreren Schritten erfolgen, so die freiheitlichen Forderungen:
Die ersten Schritte sollten zunächst sein: - Eingangssteuersatz senken, Erhöhung der Tarifstufen ab welcher
der Spitzensteuersatz einsetzt, von derzeit 60.000 Euro auf 80.00 Euro - jährliche Inflationsbereinigung im
Steuertarif - Kalte Progression bekämpfen - Pendler entlasten - Berufsfahrer entlasten in dem das KM-Geld
angehoben wird - Familien mittels Steuersplitting entlasten - Werbungskostenpauschale von derzeit von 132 Euro
jährlich ist mindesten um das Fünffache zu erhöhen
"Jegliche Diskussion um die Lohnsteuer darf daher nicht auf die Frage des "Eingangs oder Grenzsteuersatz"
reduziert werden. Für die FPÖ ist klar, dass eine große Steuerreform am Ende nur bedeuten kann,
dass die breite Masse der Bürger auch tatsächlich entlastet wird! Und dies ist bei den Reformvorschlägen
der IV nicht erkennbar", hält Podgorschek fest.
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Foglar: Weniger Steuern auf Arbeitseinkommen, mehr auf große Vermögen
ArbeitnehmerInnen-Entlastung braucht neue Steuereinnahmen - ÖGB wird IV-Steuerkonzept
eingehend analysieren
Wien (ögb) - "Österreich braucht tatsächlich eine Steuerstrukturreform, die die
Arbeitseinkommen entlastet und wachstumsfördernd wirkt. Wir werden die entsprechenden Vorschläge der
Industrie eingehend analysieren - und nicht von unserer Überzeugung abgehen, dass zu 'FAIRSteuern' auch eine
gerechte Besteuerung großer Vermögen gehört", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar in
einer ersten Reaktion auf das Konzept der Industriellenvereinigung (IV) zu einer Steuerstrukturreform.
"Da Arbeitseinkommen derzeit überproportional hoch besteuert werden und ArbeitnehmerInnen zusätzlich
einen Großteil des Mehrwertsteueraufkommens zu tragen haben, müssen vor allem diese steuerlich entlastet
werden. Die ArbeitnehmerInnen tragen zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens. Wenn die IV also meint, die Steuerbelastung
der ArbeitnehmerInnen müsse gesenkt werden, gebe ich ihr vollkommen recht", so Foglar.
Neue Lohnsteuerstufe für NiedrigstverdienerInnen unsozial und kontraproduktiv
Äußerst kritisch sieht Foglar den IV-Plan, Einkommen künftig bereits ab 9.280 Euro pro Jahr zu
besteuern. "Gerade die Menschen mit den niedrigsten Einkommen brauchen dringend eine Entlastung, denn sie
können sich ihr Leben kaum mehr leisten. Gerade hat der Sozialbericht wieder gezeigt, dass die Kaufkraft der
untersten Einkommensschichten kontinuierlich zurückgeht, dass sich die Einkommen also verstärkt polarisieren.
Menschen, die so wenig verdienen, dass sie derzeit keine Lohnsteuer zahlen, künftig zu besteuern, kann also
nicht die Lösung sein", so Foglar. Auch dem definierten IV-Ziel einer wachstumsfreundlichen Steuerpolitik
widerspräche das, da das Einkommen der WenigverdienerInnen zwangshalber vollständig in den Konsum fließt
und kurbelt daher die Wirtschaft an.
Zu FAIRSteuern muss auch FAIR TEILEN gehören
Allerdings brauche Österreich Steuereinnahmen. Es gelte, auf der einen Seite die durch die Wirtschaftskrise
und ihre Bankenrettungs-und Konjunkturpakete angewachsenen Staatsschulden zu reduzieren, und auf der anderen Seite,
sich Spielraum für notwendige Investitionen zu bewahren. "Der ÖGB hat mit FAIR TEILEN auf die ungerechte
Verteilung aufmerksam gemacht und fordert, dass die Vermögenden einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen
leisten", sagt Foglar.
Unternehmen wurden laufend mit Steuersenkungen bedacht
Wenig Spielraum sieht Foglar jedoch für die von der IV vorgeschlagenen Steuersenkungen bzw. Beitragsreduktionen
(z. B. bei FLAF und IESG). "In den vergangenen Jahren ist die Wirtschaft laufend mit Steuerermäßigungen
und -geschenken bedacht worden: Abschaffung der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer-Senkung von 34 auf 25 Prozent,
Gruppenbesteuerungsprivilegien, Gewinnfreibetrag und so weiter: Die Industrie hat da wirklich keinen Grund zur
Klage", erinnert Foglar.
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