Lopatka: Südtirol-Autonomie darf auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten nicht ausgehöhlt werden 

 

erstellt am
23. 11. 12

Staatssekretär erläutert Delegation des Südtiroler Landtags die Haltung Österreichs
Wien (bmeia) - „Die Südtirol-Autonomie und die damit verbundenen Errungenschaften genießen internationale Anerkennung, haben Vorbildwirkung und dürfen daher auch in Krisenzeiten nicht durch finanzielle Einsparungen ausgehöhlt werden. Wann immer die garantierten Rechte der Südtiroler in Frage gestellt werden, können sie auf die Unterstützung Österreichs zählen. Das habe ich auch in meinen Gesprächen in Rom letzte Woche unterstrichen. Mir wurde daraufhin von italienischer Seite versichert, dass am Fundament der Südtirol-Autonomie nicht gerüttelt wird“, erklärte Staatssekretär Reinhold Lopatka nach dem Besuch einer 14-köpfigen Delegation des Südtiroler Landtags. Angeführt wurde die Delegation von Landtagspräsident Mauro Minniti und Vizepräsidentin Julia Unterberger.

„Die Autonomie Südtirols kommt allen in Südtirol lebenden Volksgruppen zugute. Sie garantiert in hohem Maße die Rechte der deutschsprachigen Minderheit und hat dazu beigetragen, dass diese Minderheit zu den wenigen gehört, die in den letzten Jahren gewachsen ist. Ein sichtbares Zeichen für den Erfolg der Autonomie ist die im europäischen Vergleich auffallend niedrige Arbeitslosenquote von 3,7%“, so Lopatka weiter. Zudem befinde sich Südtirol mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von 148% des EU-Durchschnitts unter den TOP-20 von 271 Regionen in Europa.

Die Südtiroler Delegation berichtete von den Auswirkungen des Sparpakets der italienischen Regierung auf die autonomen Regionen und insbesondere auf Südtirol. Weiteres Thema der Gespräche war das kürzlich vom Südtiroler Landtag mit Stimmen von deutsch- und italienischsprachigen Abgeordneten verabschiedete Gesetz über die Ortsnamensgebung. Diese letzte große offene Frage aus dem Autonomiestatut von 1972 wurde im September durch ein Landesgesetz einer Lösung zugeführt. Allerdings hat die italienische Regierung dagegen beim Verfassungsgerichtshof Berufung eingelegt.

 

 

 

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