Wien (bmeia) - Die rechtliche Einordnung von Finanzierungsmodellen für Privatunternehmen und Organisationen
beschäftigt derzeit die Finanzmarktaufsicht (FMA). Staatssekretär Reinhold Lopatka fordert in diesem
Zusammenhang klare Ausnahmebestimmungen für Hilfs- und Entwicklungsorganisationen. „Wenn sich Firmen und Menschen
in den Dienst der Entwicklungszusammenarbeit stellen, dann muss der Staat dafür Sorge tragen, dass dieses
Engagement anerkannt und nicht erschwert wird“, erklärt Lopatka.
Lopatka bezieht sich dabei auf aktuelle Fälle wie dem Hilfswerk „Jugend Eine Welt“, das mit zinsenlosen Darlehen
von privaten Gebern Entwicklungsprojekte vor- und zwischenfinanziert. Die FMA sah im ursprünglichen Modell
jedoch Bankgeschäfte ohne Konzession und einen Verstoß gegen das Bankwesengesetz. „Wir brauchen klare
Regelungen und Rechtssicherheit für Finanzierungsbeteiligungen, denen ein karitativer Zweck zugrunde liegt,
wie wir sie bei der Spendenabsetzbarkeit schon haben“, so der Staatssekretär. „Die Geber müssen natürlich
über ihre Risiken und den fehlenden Anlegerschutz vollends aufgeklärt werden, was ja auch geschieht.“
Eine Haftung durch den Bund sei in diesen Fällen nicht möglich. „Die jüngste Entscheidung der FMA,
private Förderer als Gläubiger gegenüber institutionellen Kreditgebern wie Banken schlechter zu
stellen, hält Lopatka für ein falsches Signal. „Das kann nicht im Sinne jener Bürger sein, die ihr
Kapital kostenlos für eine guten Zweck zur Verfügung stellen.“
Die Österreicherinnen und Österreicher sind als großzügige Spender bekannt. Hinsichtlich der
Spendenabsetzbarkeit konnte in den letzten Jahren Vieles erreicht werden. Nun sei es eine logische Konsequenz,
auch neuere Finanzierungsformen zu unterstützen. „Wir brauchen sowohl staatliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit
als auch optimale Rahmenbedingungen für private Förderer der EZA“, so Lopatka. „Zinsenlose Darlehen sind
ein wichtiges Instrument des zivilgesellschaftlichen Engagements.“
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