Spindelegger: “Strenge Mahnung der Weltgemeinschaft gegen Folter, unmenschliche Haftbedingungen
oder überlange Untersuchungshaft”
Wien (bmeia) - „Mit der österreichischen Resolution spricht die Weltgemeinschaft eine strenge
Mahnung gegen Folter, unmenschliche Haftbedingungen oder überlange Untersuchungshaft aus. Menschenrechtsverletzungen
in Justiz und Strafvollzug dürfen wir nicht tolerieren – nirgends auf der Welt. Österreich leistet mit
dieser Resolution einen Beitrag zur weltweiten Förderung der Rechtsstaatlichkeit und scheut auch nicht davor
zurück, schwierige Themen deutlich anzusprechen”, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger
anlässlich der Annahme der österreichischen Resolution zu Menschenrechten in der Justiz durch das Menschenrechtskomitee
der UNO- Generalversammlung. Die Resolution wurde im Konsens angenommen; 72 Staaten erklärten ihre besondere
Unterstützung für den Text.
Ein Schwerpunkt der österreichischen Initiative ist insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen im
Kontakt mit der Justiz und deren anschließende Rehabilitierung und Resozialisierung. Spindelegger weiter:
„Todesstrafe und lebenslange Haft für Minderjährige sind inakzeptabel, das stellt unsere Resolution unmissverständlich
klar. Aber auch Gewalt gegen Kinder – ob in Haft, in einem geschlossenem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt
– ist absolut verboten. Die Resolution fordert von allen Staaten wirksame Maßnahmen, um Gewalt bestmöglich
zu verhindern. Dies ist auch ein Ergebnis der im Jänner in Wien abgehaltenen internationalen Experten-Konsultationen.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem Wiener Treffen wichtige Vorarbeiten zu leisten und neue Denkanstöße
für die Verhinderung von Gewalt an Kindern im Freiheitsentzug zu liefern.“
Österreich setzt sich seit Jahren in der UNO mittels Resolutionsinitiativen im Genfer Menschenrechtsrat und
der Generalversammlung in New York für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in der Justiz ein. Ziel
des Engagements ist es, weltweit eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Justizsystem und in der Strafrechtspflege
zu erreichen.
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