UNO-Menschenrechtskomitee nimmt österreichische Resolution zu Menschenrechten in der Justiz an 

 

erstellt am
22. 11. 12

Spindelegger: “Strenge Mahnung der Weltgemeinschaft gegen Folter, unmenschliche Haftbedingungen oder überlange Untersuchungshaft”
Wien (bmeia) - „Mit der österreichischen Resolution spricht die Weltgemeinschaft eine strenge Mahnung gegen Folter, unmenschliche Haftbedingungen oder überlange Untersuchungshaft aus. Menschenrechtsverletzungen in Justiz und Strafvollzug dürfen wir nicht tolerieren – nirgends auf der Welt. Österreich leistet mit dieser Resolution einen Beitrag zur weltweiten Förderung der Rechtsstaatlichkeit und scheut auch nicht davor zurück, schwierige Themen deutlich anzusprechen”, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger anlässlich der Annahme der österreichischen Resolution zu Menschenrechten in der Justiz durch das Menschenrechtskomitee der UNO- Generalversammlung. Die Resolution wurde im Konsens angenommen; 72 Staaten erklärten ihre besondere Unterstützung für den Text.

Ein Schwerpunkt der österreichischen Initiative ist insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kontakt mit der Justiz und deren anschließende Rehabilitierung und Resozialisierung. Spindelegger weiter: „Todesstrafe und lebenslange Haft für Minderjährige sind inakzeptabel, das stellt unsere Resolution unmissverständlich klar. Aber auch Gewalt gegen Kinder – ob in Haft, in einem geschlossenem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt – ist absolut verboten. Die Resolution fordert von allen Staaten wirksame Maßnahmen, um Gewalt bestmöglich zu verhindern. Dies ist auch ein Ergebnis der im Jänner in Wien abgehaltenen internationalen Experten-Konsultationen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem Wiener Treffen wichtige Vorarbeiten zu leisten und neue Denkanstöße für die Verhinderung von Gewalt an Kindern im Freiheitsentzug zu liefern.“

Österreich setzt sich seit Jahren in der UNO mittels Resolutionsinitiativen im Genfer Menschenrechtsrat und der Generalversammlung in New York für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in der Justiz ein. Ziel des Engagements ist es, weltweit eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Justizsystem und in der Strafrechtspflege zu erreichen.

 

 

 

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