Drei Säulen, Familiengelder bündeln, Richtlinien für Kleinkinderbetreuung
Bozen (lpa) - Mit dem neuen Familiengesetz schnürt die Landesregierung ihrer Familienpolitik
ein auf drei inhaltlichen Schwerpunkten fußendes Korsett und gibt in den unterschiedlichen Sachbereichen
- wie etwa bei der Kleinkinderbetreuung - eine klare Richtung vor. Am kommenden Montag wird die Diskussion zum
Gesetzesentwurf in der Landesregierung abgeschlossen, dann nimmt die externe Steuerungsgruppe dazu Stellung, ehe
ihn die Landesregierung formell genehmigt.
„Eines der Hauptziele des Gesetzes ist den zahlreichen bereits bestehenden Maßnahmen und Förderungen
für die Familien einen einheitlichen Faden und eine bessere Abstimmung zu geben", erklärt Abteilungsdirektor
Luca Critelli, der als verantwortlicher Experte in der Landesverwaltung das Gesetz in Zusammenarbeit mit allen
Interessensgruppen ausgearbeitet hat. „Gerade in der heutigen Zeit sollte diese Funktion des Gesetzes nicht unterschätzt
oder als ‚Bestätigung des Bestehenden' abgewertet werden. Überall gibt es Forderungen zur besseren Koordination
der Maßnahmen und zum Abbau von Doppelgleisigkeiten. Genau dies ist ein Schwerpunkt des Gesetzes und ist
für die Familien von großer Bedeutung."
Drei inhaltliche Schwerpunkte prägen das Gesetz. Die Familien und die Elternkompetenz sollen möglichst
früh gestärkt werden, durch ein breites Angebot an Begleitungs- und Beratungsmaßnahmen. Die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf soll durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden und Familien sollen finanziell
und durch Dienste stärker unterstützt werden.
Im sehr umstrittenen Bereich der Kleinkinderbetreuung will die Landesregierung mit dem neuen Gesetz eine klare
Richtung vorgeben. „Die Betreuung durch Dienste wie Kitas und Tagesmütter darf nicht gegen die Betreuung zu
Hause ausgespielt werden. Das ist eine Diskussion, die niemanden nutzt. Beide Formen sind in der heutigen Gesellschaft
eine Notwendigkeit und beide müssen entsprechend der Umfeldbedingungen unterstützt werden. Das Land hat
die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu bieten und stellt dies mit dem neuen Gesetz sicher", sagt
Landesrat Theiner.
Beim Familiengeld geht die Entwicklung eindeutig in Richtung Bündelung und Stärkung der heute bestehenden
verschiedenen Maßnahmen. „Ein Gesuch und eine einheitlich ausbezahlte Familiengeldleistung muss hier das
Ziel sein. Die notwendigen Anpassungen werden in Absprache mit der Region umgesetzt", so Theiner.
Auch wird mit dem Familiengesetz eine auf die Bürgerkarte basierende landesweite Vorteilskarte für Familien
eingeführt, welche es den Familien mit Kindern ermöglichen wird, bei öffentlichen und privaten Vorteilsgebern
bessere wirtschaftliche Bedingungen zu beanspruchen.
|