LHStv. Scheuch: Positive Verhandlungen in Graz - "Memorandum of Understatement" soll
im Jänner unterzeichnet werden
Klagenfurt (lpd) - Jahrzehntelang herrschte in Österreich eine heftige Diskussion um die Harmonisierung
des Jugendschutzgesetzes. Am 28.11. kam es zum historischen Schulterschluss der Länder. Wo die Bundesregierung
stets auf Lösungen auf sich warten ließ, konnten die Länder gemeinsam die so wichtige Novellierung
des Gesetzes beschließen.
Der Kärntner Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch konnte in einer Konferenz mit seinen Kollegen LR Elisabeth
Grossmann (Stmk.), LR Verena Dunst (Bgld.), LHStv. Josef Ackerl (OÖ), LR Karl Wilfing (NÖ) auf das "Memorandum
of Understandig", welches vor allem die Regelungen bezüglich Ausgehzeiten und des Alkohol-, Tabak- und
Suchtmittelkonsums umfasst, festlegen. Geeinigt haben sich die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien.
Der Bereich der Ausgehzeiten wurde weitgehend liberalisiert. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich
in der Zeit von 5 - 23 Uhr bewegen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollen
sich die Jugendlichen von 5 -1 Uhr früh ganz normal bewegen dürfen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
sollten sich Jugendliche unbegrenzt aufhalten können. "Wir tragen mit dieser Regelung der Entwicklung
der Gesellschaft Rechnung und korrigieren nicht mehr zeitgemäße Vorgaben. Die Ausschöpfung des
Zeitrahmens steht jedoch naturgemäß weiterhin den Erziehungsberechtigten zu", erklärte Scheuch.
Beim Konsum von Alkohol ist der Jugendreferent sehr erfreut, dass die restriktiven Bestimmungen des Kärntner
Jugendschutzes auch im restlichen Österreich übernommen werden. So ist im "Memorandum of Understanding"
festgehalten, dass der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten
16. Lebensjahr gänzlich verboten sein soll. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit "gebranntem Alkohol" sowie Mischgetränken,
insbesondere "Alkopops" untersagt.
Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen
Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen
eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können - außer, deren Anwendung
wird ärztlich angeordnet. Verboten ist auch jede Form der Abgabe (wie verschenken, anbieten, verkaufen, überlassen
usw.) alkoholischer Getränke und Tabakwaren sowie von Drogen und ähnlichen Stoffen an Personen, denen
der Erwerb, Besitz und Konsum nicht gestattet ist.
Am 4. Dezember soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in der Sitzung der Kärntner Landesregierung
beschlossen werden. In der Bemühung um eine bundesweite Regelung ist geplant, beim Folgetermin im Jänner
das "Memorandum of Understanding" von allen Ländern unterzeichnen zu lassen. "Mit der derzeitigen
Lösung haben wir eine Harmonisierung des österreichischen Zentralraumes erreicht. Wir hoffen auf einen
positiven Abschluss Anfang kommenden Jahres", so Scheuch.
|