EU-Parlament verbessert Reisen mit Tieren 

 

erstellt am
29. 11. 12

SPÖ-Europaabgeordnete wollen "Sicherheit und Regeln, ohne BürgerInnen zu verärgern"
Wien (sk) - Derzeit behandelt das Europäische Parlament den Bericht zur "Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken". "In dem vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorbereiteten Bericht wird es zu mehr Klarheit und Sicherheit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger kommen sowie einen modernen Tierschutzansatz geben. So soll etwa für jene ein EU-Heimtierausweis geschaffen werden, die grenzüberschreitend mit Tieren reisen. Damit wird auch der illegale Tierhandel bekämpft und die Impfsicherheit lässt sich besser nachverfolgen", erläutert die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments.

Sie begrüßt auch das breite Einverständnis, vor allem von Seiten der Tierschutzorganisationen wie beispielsweise "Vier Pfoten". "Damit verloren gegangene Tiere in Zukunft besser ihre Besitzer wiederfinden, setze ich mich generell für eine verbesserte Vernetzung von bereits existierenden nationalen Datenbanken ein."

SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, Vizepräsident der Animal Welfare Intergroup, nennt weitere Verbesserungen hinsichtlich der Reisetätigkeit mit Tieren. "Um Reisen in der Union oder in Drittstaaten mit Heimtieren für deren Halter einfacher zu gestalten und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wird es einige Änderungen geben", so Leichtfried. Die Erfahrung habe gezeigt, dass der Transport von Hunden, Katzen und manchmal Frettchen zu Handelszwecken oft in betrügerischer Absicht als nichtgewerbliche Verbringung ausgegeben wird, um die Anwendung strengerer Vorschriften über den Handel und die Einfuhr solcher Tiere zu umgehen.

Die EU-Kommission hatte bisher in einer Verordnung die Höchstzahl von Tieren, die ihren Halter begleiten dürfen, auf fünf beschränkt. Leichtfried: "Diese Beschränkung hat jedoch in der Praxis für Bürger, die an bestimmten Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen wollen, für die sie mit mehr als fünf Tieren von einem Mitgliedstaat in einen anderen reisen müssen, zu größten Schwierigkeiten geführt. Daher werden nun vom EU-Parlament Ausnahmen von dieser Höchstzahl vorgeschlagen, die sowohl für die Teilnehmer an solchen Veranstaltungen als auch für die Stellen, die für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Vorschriften zuständig sind, klar und pragmatisch genug sind." Diese Ausnahme würde aber streng kontrolliert werden, so muss die Teilnahme der Tiere an solchen Veranstaltungen nachgewiesen werden, um Umgehungen der Ausnahmeregelungen zu vermeiden.

 

 

 

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