Wissenschafts- und Forschungsminister im Wissenschaftsausschuss - Studienbeiträge und
Neufassung des Tierversuchsgesetzes u.a. auf der Tagesordnung
Wien (bmwf) - "Die Neuregelung der Studienbeiträge bringt Rechtssicherheit für Studierende
und Universitäten", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle im Wissenschaftsausschuss
am 28.11. Die mit dem Koalitionspartner im Rahmen der Regierungsklausur in Laxenburg erzielte Einigung sieht das
Einheben von Studienbeiträgen an allen 21 Universitäts-Standorten ab dem Sommersemester 2013 vor. Weiters
bringt eine Novelle der Studienbeihilfe eine Erhöhung für einen großen Teil der Studienbeihilfenbezieher/innen.
Ebenso Thema im Wissenschaftsausschuss ist die Neufassung des Tierversuchsgesetzes. "Die europaweite Harmonisierung
erlaubt nur einen engen Handlungsspielraum, den wir bestmöglich genutzt haben - stets mit dem Ziel, die Balance
zwischen den Anliegen des Tierschutzes und der Forschung zu wahren", so Töchterle. Die Parlamentsbeschlüsse
zur Neuregelung der Studienbeiträge sowie zur Neufassung des Tierversuchsgesetzes stehen kommende Woche auf
der Tagesordnung.
Die Neuregelung der Studienbeiträge sieht Beiträge in Höhe von 363,36 Euro vor, die von Langzeitstudierenden,
außerordentlichen Studierenden und - neu: in doppelter Höhe - von Studierenden aus Drittstaaten eingehoben
werden. Die verdoppelten Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten bringen den Universitäten
jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro. Eine Übergangsregelung
wird für den Zeitraum des Wintersemesters 2012/2013 hergestellt. Mit einer Novelle (konkret werden die Freibeträge
bei nichtselbständigen Einkünften angehoben) wird die soziale Situation für rund 20.000 Studienbeihilfenbezieher/innen
verbessert: Die Studienbeihilfe steigt für die betroffenen Bezieher/innen bis zu 155 Euro pro Studienjahr.
Davon profitieren vor allem Studierende mit geringen Beihilfen. Das Volumen dieser Maßnahme beträgt
rund 2,5 Millionen Euro jährlich.
Neufassung des Tierversuchsgesetzes
Die Neufassung des Tierversuchsgesetzes wurde aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine europaweite
Harmonisierung der Tierversuchsgesetze vorsieht, notwendig. Es gab dazu zahlreiche Gespräche mit Vertreter/innen
aus der Forschung und Wirtschaft sowie des Tierschutzes. "Österreich hat im europäischen Vergleich
eines der strengsten Tierversuchsgesetze. Dessen hohe Standards werden beibehalten bzw. durch die Neufassung teilweise
weiter ausgebaut", so Töchterle.
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie wird die österreichische Gesetzeslage in einigen Punkten strenger geregelt,
als dies bisher der Fall war:
- Es erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereichs (derzeit sind nur Wirbeltiere
erfasst) auf spezifische wirbellose Arten.
- Schweregrade: Tierversuche werden künftig nach ihrer Belastung für
das Tier in vier Schweregrade eingeteilt. Geplante Versuche müssen vor einer Genehmigung einer vorhergehenden
Bewertung unterzogen und eingestuft werden. Die Schweregrade werden in der Tierversuchsstatistik erfasst.
- Tierschutzgremium: In Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt
oder Versuchstiere gezüchtet werden, muss ein Tierschutzgremium eingerichtet werden, welches das Personal
vor Ort im Sinne der "3R" (replace, reduce, refine) berät, bzw. begleitend die Projektabwicklung
berät und überprüft.
- Tierversuche, die lang dauernde Schmerzen verursachen, welche nicht gelindert
werden können, sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen dürfen nur im Einzelfall aus berechtigten
Gründen und nach einer Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene gewährt werden. - Erhöhte
Transparenz: Im Sinne der Transparenz müssen Anträge für Tierversuche nicht-technische Projektzusammenfassungen
enthalten, die unter Wahrung der Anonymität öffentlich zugänglich gemacht werden.
Zudem wird auf Initiative des Wissenschafts- und Forschungsministeriums ein objektiver Kriterienkatalog für
die vorzunehmende Schaden-Nutzen-Abwägung bei Tierversuchsprojekten entwickelt. Ziel ist es, die Objektivität
und Transparenz der Genehmigungsverfahren zu erhöhen. Der Kriterienkatalog wird vom Messerli Forschungsinstitut
an der Veterinärmedizinischen Universität Wien entwickelt und vom Ministerium finanziert.
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