EU-Justizminister einigen sich auf länderübergreifende Umsetzbarkeit
von zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen
Brüssel/Wien (bmj) - Im EU-Justizministerrat gelang bei der Sitzung am 07.12. ein bedeutender
Schritt bei der Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger. So einigten sich die Minister auf eine gemeinsame Position zu einem Verordnungsvorschlag, durch den
zivilrechtliche Schutzanordnungen, wie zum Beispiel Kontaktverbote, grenzüberschreitend durchgesetzt werden
könnten. Wenn die Verordnung nach den Verhandlungen mit dem Parlament beschlossen wird, können in Zukunft
Gewaltopfer rasch und unkompliziert eine in Österreich bestehende Schutzanordnung auch in jedem anderen Mitgliedstaat
durchsetzen lassen. Es ist dann, etwa bei einem Umzug nach Deutschland oder Italien, kein eigenes Verfahren mehr
nötig. Der österreichische Beschluss wird der zuständigen Behörde mitgeteilt und direkt umgesetzt.
"Das ist eine weitere wichtige Maßnahme zum Opferschutz in der Europäischen Union. Österreich
unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich und hat sich im Laufe der Verhandlungen intensiv für die
Annahme dieser Verordnung eingesetzt", betonte Justizministerin Karl bei der Ratssitzung. "Ich freue
mich, dass heute diese Einigung im Sinne des Gewaltschutzes und der Verwaltungsvereinfachung für die Bürgerinnen
und Bürger gelungen ist."
Die Justizminister einigten sich auch bei zwei Richtlinienvorschlägen auf eine gemeinsame Position: Die Vorschläge
zur strafrechtlichen Verfolgung von Marktmanipulationen und Insiderhandel sowie zur Sicherstellung und Einziehung
von Erträgen aus Straftaten wurden als allgemeine Ausrichtung angenommen.
"Mit den heutigen Beschlüssen haben wir den europäischen Rechtsraum für die Bürgerinnen
und Bürger deutlich verbessert und die Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Dass nationale Entscheidungen im Opferschutz
künftig europaweit durchsetzbar werden sollen ist ein großer Fortschritt", zeigte sich Beatrix
Karl abschließend erfreut.
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