Heinisch-Hosek:
Verschärfung des Amtsverlustes schützt guten Ruf des öffentlichen Dienstes
Weitere Verbesserungen beim Papa-Monat erfreulich
Wien (sk) - "Für jene, die wegen Sexualdelikten und Folter rechtskräftig verurteilt
sind, gibt es keinen Platz im öffentlichen Dienst", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am
06.12. im Nationalrat. Die Verschärfungen des Amtsverlusts im neuen Beamtendienstrecht wurde gemeinsam mit
der Gewerkschaft beschlossen, auch um den guten Ruf des öffentlichen Dienstes und damit der Bediensteten zu
schützen", erklärte Heinisch-Hosek.*
Jetzt und auch in Zukunft werde im öffentlichen Dienst ständig an Verbesserungen und einem einheitlichen
Dienstrecht gearbeitet. "Dienstrechtsnovellen im öffentlichen Dienst sollen auf der einen Seite die Bedürfnisse
und Wünsche der unterschiedlichen Berufsgruppen aufnehmen. Auf der anderen Seite bedeutet jede Dienstrechtsnovelle
auch ein Stück Verwaltungsreform", betonte Heinisch-Hosek. Allen öffentlich Bediensteten, die trotz
der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung weiterhin Serviceorientierung an den Bürgerinnen und Bürgern
in höchstem Ausmaß leisten, gelte ein großes Dankeschön.
Erfreulich sind für Heinisch-Hosek die Verbesserungen beim Papa-Monat im neuen Dienstrecht. Konkret wurde
die Verkürzung der Antragsfrist und der unbedingte Rechtsanspruch auf Gewährung des Papa-Monats für
junge Väter beschlossen. "Im Pflegefreistellungsbereich war der öffentliche Dienst ein Vorbild für
die Privatwirtschaft, die nun aufgeholt hat. Jetzt ziehen wir nach", so Heinisch-Hosek.
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Neugebauer: Dienstrechtsnovelle spiegelt Bandbreite der Öffentlichen Dienste
wider
Wien (övp-pd) - Die am 06.12. im Plenum des Nationalrates beschlossene Dienstrechtsnovelle spiegle
"als Sammelgesetz die große Bandbreite der Öffentlichen Dienste wider, die gemeinwohlorientiert,
gesetzestreu und objektiv ihre Arbeit verrichten - oft unter schwierigen Bedingungen", fasste der Zweite Präsident
des Nationalrates und Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer, im Rahmen seines
Debattenbeitrags zusammen. Der GÖD-Vorsitzende bedankte sich auch bei der zuständigen Bundesministerin
Gabriele Heinisch-Hosek für den "guten sozialpartnerschaftlichen Dialog" bei der Erarbeitung der
Novelle, wies aber gleichzeitig darauf hin, "dass noch viel vor uns liegt" und die Erarbeitung eines
neuen Dienstrechts "nicht mehr weggeschoben werden" dürfe.
Die heute vorliegende Novelle umfasse zahlreiche Modernisierungen, von Verbesserungen bei der Frühkarenzregelung
("Papa-Monat") über eine Opting-Out-Regelung für Führungskräfte, die keine All-In-Verträge
mehr haben wollen, den Generalkollektivvertrag bei der Bundespensionskasse bis hin zu notwendigen Klarstellungen
nach der Behördenreform im Bereich der Sicherheitsverwaltung, durch die verhindert wird, dass Kolleg/innen
Gehaltsverluste erleiden. Mit einem Abänderungsantrag wurden zusätzlich die bereits gestern für
weite Teile der Beschäftigten beschlossenen Veränderungen im Pflegebereich auch für den Öffentlichen
Dienst nachvollzogen. Alles in allem "als Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen ein Paket für
weite Teile des Öffentlichen Dienstes, das sich außerordentlich sehen lassen kann", erläuterte
der GÖD-Vorsitzende.
Zur Kritik einiger Oppositions-Abgeordneten an Neuregelungen beim Amtsverlust stellte Neugebauer klar: "Wenn
jemand mit Vorsatz Straftaten von der Kinderpornographie bis zu Folter ausübt und aufgrund dessen rechtskräftig
verurteilt wird, hat er im Öffentlichen Dienst nichts verloren!" Die in der Novelle enthaltenen Präzisierungen
entsprächen im Wesentlichen der derzeit geübten Praxis, er, Neugebauer, gehe daher davon aus, "dass
die Zahl der Suspendierungen nicht steigen wird".
Gegen die "völlig falsche Bezeichnung des Rechtsinstituts der Langzeitversicherung als 'Hackler-Regelung'"
verwehrte sich der Zweite Nationalratspräsident ausdrücklich: "Unsere Sozialsysteme leben davon,
dass möglichst viele Menschen möglichst lange Zeit ihre Beiträge einzahlen - und nichts anderes
sieht die Langzeitversichertenregelung vor", erläuterte Neugebauer, der diese Regelung darum als "wichtigen
Beitrag" sieht, "um unser Sozialsystem finanzierbar zu halten". Einem vom BZÖ beantragten "Streikverbot"
für den Öffentlichen Dienst kann Neugebauer hingegen gar nichts abgewinnen: "Es ist auch schon nützlich,
wenn die Möglichkeit besteht, dass es zu einem Streik kommt, um die Findung eines Konsenses auf dem Verhandlungsweg
zu beschleunigen", zeigte sich Neugebauer überzeugt. Das Demonstrationsrecht werde sich der Öffentliche
Dienst nicht streitig machen lassen, schloss der GÖD-Vorsitzende.
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Windholz fordert eine totale Reform des Öffentlichen Dienstes
Wien (bzö) - Eine totale Reform des Öffentlichen Dienstes forderte BZÖ-Abgeordneter
Ernest Windholz im Zuge der Debatte zur Dienstrechts-Novelle 2012. Die in Diskussion stehende Novelle lasse allerdings
erneut den Schluss zu, dass dies nicht gewollt sei, betonte Windholz. Von der derzeitigen rot-schwarzen Bundesregierung
sei ein "großer Wurf" auch gar nicht zu erwarten gewesen und "Doppelpräsident" Fritz
Neugebauer sei ein "Garant dafür, dass sich auch nichts ändern wird." Fritz Neugebauer habe
sich einmal mehr voll durchgesetzt: "Nur ja alles so belassen, wie es ist, immerhin sei man bisher damit gut
gefahren, insbesondere die ÖVP", so Windholz.
Um ein neues Dienstrecht endlich auf Schiene zu bringen, sollten die Regierungsfraktionen, SPÖ und ÖVP,
die Opposition miteinbinden. Für kluge und vernünftige Ideen sei das BZÖ immer zu haben, sagte Windholz.
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