Nationalrat billigt Zugangsbeschränkungen zur Invaliditätspension
Wien (pk) - Arbeit soll weniger krank machen, darüber war sich der Nationalrat am 05.12. beim
Kapitel Arbeit und Soziales prinzipiell einig. Die Vorbeugung von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen
von ArbeitnehmerInnen durch den verstärkten Einsatz von ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen in
Unternehmen wird im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verankert. Dafür wird im Zuge von langfristigen Finanzierungs
der Zugang zur Invaliditätspension erschwert und auf mehr Umschulung und Rehabilitation gesetzt. Kurzarbeit
wird ausgeweitet und die Pflegefreistellung orientiert sich auch an den Bedürfnissen von Patchworkfamilien.
Belastungen am Arbeitsplatz systematisch durchleuchten
Abgeordneter Herber KICKL (F) sah eine alarmierende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Die Krisenbekämpfung
der Regierung versage, man prolongiere mit den Maßnahmen auf europäischer Ebene die Krise in Wirklichkeit
nur. Zur vorliegenden Novelle stellte er fest, es sei eine Tatsache, dass psychische Belastungen der ArbeitnehmerInnen
immer mehr zunehmen. Es zeige sich darin, dass die ausbeuterischen Bedingungen in der Arbeitswelt sich unter dem
Schlagwort der "Flexibilisierung" immer weiter verschärfen. Die verstärkte Einbeziehung der
Arbeitspsychologen in den Arbeitnehmerschutz sei zu begrüßen. Man hätte dabei aber weitergehen
können, als nun der Fall sei. Es werde durch das Gesetz nicht viel Neues geschaffen, weil die Regierung zu
rasch dem Kostenargument der Arbeitgebervertreter nachgegeben habe, ohne über fundierte Zahlen zu verfügen.
Abgeordneter Franz RIEPL (S) gab seinem Vorredner recht, dass psychische Beschwerden von ArbeitnehmerInnen im Steigen
begriffen sind und oft zu Erkrankungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit führen. Die Ursachen seien bekannt:
Arbeitsverdichtung, Personalverknappung und Stress. Die Gesetzesinitiative ziele auf eine bessere Prävention
ab. Den Betriebsräten komme eine wichtige Rolle in der Gesundheitsförderung in Unternehmen zu. Die Gesetzesänderung
werde zu gesünderen Arbeitsplätzen beitragen, war Riepl überzeugt.
Abgeordneter Birgit SCHATZ (G) sah in der Novelle eine überfällige Reaktion auf die Zunahme psychisch
bedingter Krankenstände und auf die Belastung der ArbeitnehmerInnen. Sie fürchte nur, dass die Novelle
nur begrenzte Wirkung zeigen werde, meinte sie und brachte daher einen Abänderungsantrag ein, dessen zentrale
Forderung die fixe Verankerung von Arbeits- und Organisationspsychologen als Präventivkraft im Gesetz ist.
Diese müssten den Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften gleichgestellt werden. Die Novelle bringe
nur eine Kann-Bestimmung, und damit keinen Fortschritt. Ein weiterer Punkt sei die Ausdehnung der Präventionszeiten
in allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl, forderte Schatz in einem weiteren Abänderungsanträge.
Auch müssten die Strafen für Verstöße müssten an die Inflation angepasst werden. Information
und Beratung allein genügten nicht immer. Die Abgeordnete meinte, die im Gesetz vorhandene Definition der
psychischen Belastungen sei zwar gut, es sei aber ein Fehler, sich Abhilfe dagegen allein durch Maßnahmen
des Arbeitnehmerschutzes zu versprechen. Ein Schritt wäre die Arbeitszeitverkürzung, hier müsse
man bei der Reduktion der Überstundenbelastung ansetzen, argumentierte Schatz und brachte dazu einen Entschließungsantrag
ein.
Auch Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) stellte fest, dass Maßnahmen gegen die psychische Belastung am
Arbeitsplatz im Sinne der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen notwendig seien. Die Aufgabe der ArbeitspsychologInnen
werde nicht so sehr die individuelle Betreuung sein, sondern die Durchleuchtung der Arbeitsprozesse und eine Beurteilung
von Arbeitsplätzen, um Ursachen psychischer Erkrankungen zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
Das sei zwar derzeit nicht verpflichtend, man schaffe aber mehr Möglichkeiten für Betriebe, solche Beurteilungen
durchzuführen. Da es noch nicht genug Arbeitspsychologen gebe, setze man auch auf die verstärkte arbeitspsychologische
Ausbildung von Arbeitsmedizinerinnen. Die enorme Bandbreite an Unternehmen erlaube es nicht, eine einheitliche
verpflichtende Regelung zu schaffen, hielt er Abgeordneter Schatz entgegen. Derzeit sei aber ein Pilotprojekt zur
Erarbeitung von Kriterien der Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen in Unternehmen im Laufen. Er verspreche sich
daraus Fakten, auf denen man weiter aufbauen werde.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) wies darauf hin, dass sich von 1995 bis 2008 die Krankenstandstage aufgrund
psychischer Belastungen mehr als verdoppelt und die Fehltage in den letzten 20 Jahren verdreifacht haben. Man habe
das Problem zwar erkannt, die Regierung sei aber noch nicht bereit, den Arbeitnehmerschutz entsprechend zu erweitern.
Es bestehe weiter akuter Handlungsbedarf. Es müsse eine verpflichtende Einbeziehung der ExpertInnen in Fragen
der Prävention festgeschrieben werden, denn Prävention komme sicher günstiger als eine spätere
Reparatur von Schäden. Der Antrag des BZÖ dazu gehe wesentlich weiter als der Kompromiss der Regierung.
Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) meinte, es sei sicher nicht das Maximale erreicht, aber zumindest ein erster
Schritt gesetzt worden. Die Sozialdemokratie begrüße diesen. Sie sei aber skeptisch in der Frage der
Nachschulung von ArbeitsmedizinerInnen, sagte die Abgeordnete. Diese Maßnahme werde sicher nicht ausreichen.
Der Stellenwert von ArbeitspsychologInnen müsse auf jeden Fall aufgewertet werden.
Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) stellte fest, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz viele
negative Folgen nach sich ziehe und oft auch zu Medikamenten- und Alkoholmissbrauch beitrage. Termindruck und Mobbing
seien die verbreitetsten psychosozialen Belastungen. Hier seien es notwendig, Präventionsmaßnahmen in
der Gestaltung der Arbeitszeit, der sozialen Beziehungen und des Arbeitsumfelds zu setzen. Strafen seien in diesem
Zusammenhang aber nicht das richtige Instrument, meinte sie, und erteilte der in der Novelle vorgesehen Erhöhung
des Strafrahmens bei Verstößen gegen Auflagen des Arbeitsinspektorats eine klare Absage.
Die Gesetzesnovelle wurde in Zweiter und Dritter Lesung mehrheitlich beschlossen. Die zwei Abänderungsanträge
der Grünen blieben in der Minderheit. Der von den Grünen eingebrachte Entschließungsantrag zur
Senkung der Überstundenbelastung wurde ebenfalls abgelehnt.
Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurden der Antrag des BZÖ betreffend die Gleichstellung der ArbeitspsychologInnen.
Ebenfalls in der Minderheit blieben die Anträge der Grünen betreffend die Hinzuziehung von Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen sowie zu Kontrollstrukturen zum Arbeitsrecht in der Arbeitskräfteüberlassung.
Opposition kritisiert umfangreichen Antrag zum Sozialrechts-Änderungsgesetz
Abgeordneter Herbert KICKL (F) kritisierte scharf die Vorgangsweise, mit der man diese wichtigen sozialpolitischen
Gesetze beschließt. Es sei viel zu wenig Zeit, um die umfangreichen Materien zu behandeln, meinte Kickl,
dasselbe gelte für den weitreichenden Abänderungsantrag, den man erst gestern erhalten habe. Der Redner
sprach in diesem Zusammenhang von einem "Schnellsiederparlamentarismus". Allein die Kurzarbeit wäre
es wert, genauer diskutiert zu werden, sagte er. Was die Reform der Invaliditätspension betrifft, so äußerte
sich Kickl hinsichtlich des Ziels durchaus positiv. Für ihn bleiben aber Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten
bestehen, da mit der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension eine Zweiklassenpension einzementiert
werde - mit ASVG-PensionistInnen einerseits, Bauern und Selbstständigen andererseits.
Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) unterstrich eingangs die Notwendigkeit eines staatlichen Pensionssystems,
das von Kursschwankungen unabhängig ist. Die vorliegende Reform bewertete sie positiv, da diese darauf abzielt,
die Menschen länger gesund im Arbeitsprozess zu erhalten. Csörgits brachte dann einen umfassenden Abänderungsantrag
der Koalitionsparteien ein, der sechs wesentliche Eckpunkte umfasst. Dies betrifft zunächst eine Übergangsregelung
für Bauarbeiter bei der Ablösungsabgabe, eine Reparatur bei den Pensionsanpassungen, eine Verbesserung
für Frauen beim Pensionskonto und Erleichterungen für UnternehmerInnen bei der Verwaltung von Urlaubsansprüchen.
Darüber hinaus wird die Kurzarbeit attraktiver gestaltet, sie kann bis auf 24 Monate verlängert werden.
Weiters enthält der Antrag eine Verbesserung bei der Pflegefreistellung, indem Patchwork-Familien berücksichtigt
werden, leibliche Eltern Pflegeurlaub konsumieren können, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
und man Pflegeurlaub nehmen kann, wenn Kinder bis zum 10. Lebensjahr im Krankenhaus liegen.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) bezeichnete die Vorhaben in Bezug auf Rehabilitation und Invaliditätspension
als richtig, ihm fehlt jedoch die Prävention, um zu verhindern, dass es überhaupt zu einer Invaliditätspension
kommt. Öllinger wies in diesem Zusammenhang auf den starken Anstieg psychischer Erkrankungen durch den großen
Arbeitsdruck hin. Ähnlich wie Abgeordneter Kickl übte er scharfe Kritik an der Vorgangsweise der Koalition
bei diesem Gesetzespaket und bemängelte, dass Bauern und Bäuerinnen, Selbstständige und BeamtInnen
bei der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension nicht einbezogen werden. Der Sozialsprecher der Grünen
urgierte insbesondere, sich der ungelernten ArbeitnehmerInnen ohne Berufsschutz anzunehmen. Diese fallen nicht
unter die neuen Bestimmungen, ihnen werde zugemutet, zu einem niedrigen Lohn, von dem man nicht leben könne,
zu arbeiten. In einem Abänderungsantrag fordern die Grünen daher, dass diese Personengruppe nur dann
auf den Arbeitsmarkt verwiesen werden, wenn sie ein Gehalt in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes netto
erhalten. Weitere Kritikpunkte Öllingers betrafen die unterschiedlichen Grenzen für Rehabilitations-
und Umschulungsgeld. Er sprach sich darüber hinaus für einen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige
bei der Pflegefreistellung aus.
Als ein wichtiges Signal in Richtung medizinischer und beruflicher Rehabilitation und Umschulung bezeichnete Abgeordneter
August WÖGINGER (V) das vorliegende Gesetzespaket. Es gelte, Menschen länger im Erwerbsleben zu erhalten.
Als wesentlichen Aspekt erachtete Wöginger die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, um einheitliche Standards
und Kriterien für die Beurteilung sicherzustellen. Er zeigte sich auch zufrieden darüber, dass die Berufsfeuerwehr
in das Nachtschwerarbeitsgesetz einbezogen wird.
Abgeordnetem Sigisbert DOLINSCHEK (B) geht das Gesetzespacket nicht weit genug. Dennoch bewertete er einige Punkte
positiv, wie etwa einheitliche Standards bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, die Einbeziehung der Berufsfeuerwehr
in das Nachtschwerarbeitsgesetz und die Verbesserung bei der Pflegefreistellung. Er zeigte sich jedoch skeptisch,
ob die Maßnahmen hinsichtlich der Invaliditätspension auch zum Ziel führen, zumal Rehabilitation
und Umschulungen nicht helfen, wenn es keine Jobs gibt.
Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) konzentrierte sich in seinem Redebeitrag auf die Situation in Pflegeheimen, wo
auch junge behinderte Menschen untergebracht werden. Er schlug daher vor, Schwerpunktheime zur altersgerechten
Versorgung für behinderte Personen einzurichten.
Auch Abgeordneter Norbert HOFER (F) teilte diese Auffassung und verwies auf seinen eigenen Antrag. Er forderte
weiters im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, Behindertenausweise, die zum Halten und Parken an bestimmten Stellen
berechtigen, auch vom Bundessozialamt ausstellen zu lassen und nicht von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat.
Für Abgeordneten KATZIAN (S) bringt das Gesetz wichtige und maßgebliche sozialpolitische Neuerungen.
Er räumte jedoch ein, dass es weiterer Maßnahmen bedürfe, um auch die entsprechenden Jobs zur Verfügung
zu stellen. Katzian freute sich über den positiven Trend der letzten Monate, nachdem wieder mehr Menschen
über 50 Jahre in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten. Der Mandatar schlug auch ein Bonus-Malus-System
vor, wonach Unternehmen mit einem unterdurchschnittlichen Anteil älterer ArbeitnehmerInnen mehr zahlen müssten,
jene mit einem überdurchschnittlichen Anteil belohnt werden.
Empört über die viel zu rasche Behandlung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes zeigte sich Abgeordnete
Birgit SCHATZ (G). Auch wenn sich die Kurzarbeit als positiv erwiesen habe, wäre es ihrer Ansicht nach notwendig,
über die bisherigen Kosten und Mittelverteilung ausführlich zu diskutieren. Sie erinnerte daran, dass
die Unternehmen in letzter Zeit Gewinne gemacht haben, weshalb man überlegen könnte, ob diese nicht wieder
einen Anteil zurückzahlen könnten. Jedenfalls bewertete sie die gesamte Vorgangsweise der Koalition als
ein peinliches Zeichen für den Parlamentarismus, der nur auf Zuruf der Sozialpartner handle.
Hundsdorfer: Kurzarbeit nützt vor allem Kleinbetrieben
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER widersprach seiner Vorrednerin heftig. Die jetzige Regelung zur Kurzarbeit laufe
am 31. Dezember aus, argumentierte er, außerdem hätten sich in diesem Bereich die Entwicklungen beschleunigt.
Die Kurzarbeit habe sich gut bewährt, ebenso die Einbeziehung der Sozialpartner. Von der Kurzarbeit hätten
in erster Linie Klein- und Kleinstbetriebe Gebrauch gemacht, von den rund 2800 Unternehmen finde sich nur eines
mit rund 1000 MitarbeiterInnen, informierte er.
Der Sozialminister stellte auch den Vorwurf der Ungleichheit bei der Invaliditätspension in Abrede. Selbstständige
und Bauern könne man nicht umschulen, sagte er, mit diesem Gesetz sei es aber gelungen, ein wesentliches Problem
anzugehen. Was die ungelernten ArbeitnehmerInnen betrifft, so habe man dem AMS für diese Gruppe 750 Mio. €
zur Verfügung gestellt. Die betreffenden Personen hätten auch Rechtsanspruch auf eine medizinische Rehabilitation
und sie würden auch Rehabilitationsgeld bekommen, wenn sie sich umschulen lassen. Grundsätzlich werde
es auch in Zukunft eine Invaliditätspension geben, sagte Hundstorfer, man schaffe nur die befristete Invaliditätspension
ab.
Erfreut zeigte sich der Minister über die Tatsache, dass der derzeitige Zuwachs an Beschäftigten in erster
Linie die Gruppe über 50 Jahre betrifft. Innerhalb eines Jahres sei die Beschäftigung der über 60jährigen
um 10 Prozent gestiegen, fügte er hinzu.
"Aktivieren statt pensionieren" sei der Grund für die Reform, betonte Abgeordnete Gertrude AUBAUER
(V). Das nütze den Betroffenen und bringe ihnen mehr Chancen. Auch sie begrüßte die positive Entwicklung
am Arbeitsmarkt für ältere ArbeitnehmerInnen.
Man könne auch Bauern und Selbstständige umschulen, erwiderte Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN
(F) dem Sozialminister. Die Neuregelung bei der Pflegefreistellung begrüßte sie ausdrücklich, meinte
aber, dass dies zu den übrigen Themen des Gesetzespakets nicht passe. Sie konnte auch nicht verstehen, warum
man dies nicht schon im Ausschuss vorgelegt hat, zumal dort ein entsprechender Antrag der FPÖ zur Diskussion
stand.
Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) appellierte an die Wirtschaft, die umgeschulten Personen auch aufzunehmen.
Sie unterstützte grundsätzlich den Antrag der FPÖ zu den Pflegeheimen, wies aber darauf hin, dass
dies Länderkompetenzen betreffe. Deshalb rief sie ihre KollegInnen im Nationalrat auf, die LandespolitkerInnern
dahingehend zu sensibilisieren. Im Sinne einer selbstbestimmten Lebens sind laut Königsberger-Ludwig grundsätzlich
neue Modelle für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.
Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) bezog sich auf den Entschließungsantrag seines Parteikollegen Norbert Hofer
gegen die Unterbringung Jugendlicher mit Behinderung in Alten- und Pflegeheimen. Doppler zufolge sei es untragbar,
dass Österreich offensichtlich über Geld für EU-Rettungsschirme verfüge, die Mittel für
geeignete Einrichtung, die jungen Menschen mit Behinderung ein selbständiges Leben ermöglichen, jedoch
nicht in die Hand nehme.
Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) sprach die Thematik der Invaliditätspensionen an und betonte, auf Grund
der geringeren Pensionsleistungen und der kürzeren Lebenserwartung ihrer BezieherInnen sei diese Form der
Pensionsversorgung, die oft wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch genommen werde, keineswegs "erstrebenswert".
Sie werte präventive Maßnahmen wie etwa das Programm fit2work und auch die verstärkte Einbindung
der AllgemeinmedizinerInnen als äußerst notwendig. Es gelte, so Höllerer, genesene Personen unter
50 wieder in das Berufsleben zurückzuführen.
Abgeordneter Dietmar KECK (S) begrüßte außerordentlich, dass das Schwerstarbeitergesetz nun auch
für Berufsfeuerwehrleute gelte, habe eine wissenschaftliche Studie doch belegt, dass diese Berufsgruppe in
Deutschland auf Grund der herausfordernden Tätigkeiten eine um sieben Jahre verkürzte Lebenserwartung
habe, wobei die Situation in Österreich wohl ähnlich sei.
Bei der späteren Abstimmung zum Sozialrechts-Änderungsgesetzes erhielten alle Regierungsvorlagen die
Zustimmung der Mehrheit. Zur " Hinzuziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen analog der Bestimmungen
bezüglich ArbeitsmedizinerInnen" wurden mehrere seitens der SPÖ eingebrachte Abänderungs- und
Zusatzanträge mehrheitlich angenommen. In dritter Lesung wurde die Gesetzesvorlage ebenfalls von der Mehrheit
angenommen. Die vier Anträge der Opposition wurden abgelehnt.
ZiviltechnikerInnen werden in Pensionsversicherungssystem integriert
Die derzeitige Finanzkrise zeige auf, meinte Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S), dass private kapitalgedeckelte
Pensionssysteme nur begrenzt Sicherheit böten. Er stehe daher klar für das österreichische Pensionssystem,
das auf dem Umlageverfahren beruhe, ein. Mit der Übertragung der ZiviltechnikerInnen in das gesetzliche Pensionsversicherungssystem
setze man nun einen wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung der Pensionsversicherungen, letztlich sollte jedoch
die gesamte Bevölkerung Anspruch auf ein einheitliches Pensionsrecht haben, unterstrich Spindelberger. Er
brachte weiters einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien zur formalen Adaptierung des Gesetzesentwurfes
ein.
Das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz wertete auch Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) als
gute Maßnahme zur pensionsrechtlichen Harmonisierung, mit der Ungleichbehandlungen auf Grund unterschiedlicher
Pensionsversicherungen beseitigt würden. Die Überführung der ZiviltechnikerInnen in die SVA biete
dieser Berufsgruppe mehrere Vorteile, etwa dass damit auch eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige
gewertet würden, so Fürntrath-Moretti.
Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) betonte, die FPÖ bekenne sich sowohl zum Umlagesystem als auch zur zweiten
und dritten Säule der Pensionsversicherung. Kritisch merkte er allerdings an, es fehle noch an gesetzlichen
Regelungen, die "Abzocke" von Pensionskassen zu unterbinden. Zur Pensionsversicherungsänderung für
ZiviltechnikerInnen sagte Neubauer, damit beseitige man auch Wettbewerbsnachteile für diese Berufsgruppe.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) drückte seine Freude über die Einigung mit den ZiviltechnikerInnen
zur vorliegenden Novelle aus.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) befürwortete ebenfalls den Gesetzesentwurf, fügte jedoch hinzu,
auch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre angebracht.
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER stellte klar, dass die ZiviltechnikerInnen mit 214 Mio. € einen großen
Teil an "Eigenleistung" in das für sie neue Pensionsversicherungssystem brächten. Damit werde
nicht nur Sicherheit gegenüber den Einzahlenden gewährt, auch Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Gruppen
dieses Berufsfeldes werde geschaffen, wodurch man auch "unerfreulichen" Wettbewerb, etwa bei Ausschreibungen
von Ziviltechnikberufen, verhindere. Hundstorfer verdeutlichte einmal mehr, er halte ein solides umlagefinanziertes
staatliches Pensionssystem als Garant für eine sichere Altersvorsorge.
Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) sprach für ihre Fraktion die Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle
aus, regte aber auch die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten an.
Selten finde man bei sozialpolitischen Themen solch fraktionsübergreifende Einigkeit, zeigte Abgeordneter
Karl DONABAUER (V) seinen Wohlgefallen an der Vorlage, die den ZiviltechnikerInnen, belastet durch den demographischen
Prozess sowie die Finanzkrise, nütze. Auch dass das Urlaubsgesetz zur Pflegefreistellung in diesem Zusammenhang
novelliert werde, hieß er gut.
Der S-V-Abänderungsantrag zum Pensionsfonds-Überleitunggesetz erhielt ebenso die Zustimmung der Mehrheit
wie der restliche Teil der Regierungsvorlage, die auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen wurde.
Hitzeferien für Bauarbeiter
Positiv hob Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) hervor, dass mit der vorliegenden Regierungsvorlage unterentlohnte
Bauarbeiter über ihre geringe Entlohnung in Zukunft informiert werden müssen und damit selbst Schritte
dagegen setzen können. Ebenso fand er an der Erhöhung des Strafrahmens bei Lohndumping und an der Verankerung
von "Hitze" im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetze Gefallen.
Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) fand es gerade angesichts des Klimawandels ebenso richtig, dass Hitze
nun auch als Schlechtwetter gewertet werde. Bei Arbeiten mit großer körperlicher Belastung, wie sie
an Baustellen durchgeführt werden, sei eine entsprechende Adaptierung der Beschäftigungsverhältnisse
notwendig, um gegen Lohn- und Geschäftseinbußen auf Grund von Schlechtwetter vorzugehen, meinte der
V-Mandatar.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) sprach sich klar für die Novelle aus, äußerte jedoch den Wunsch,
die neuen Regelungen sollten für sämtliche ArbeitnehmerInnen gelten.
Die Regierungsvorlage zum Bauarbeiter -Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz
wurde in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.
Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF kündigte in Folge den Antrag der FPÖ auf einen Untersuchungsausschuss
zur Überprüfung der Hypo-Bank an, Debatte dazu sei allerdings keine verlangt worden.
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