Grundversorgung für AsylwerberInnen bleibt umstritten 

 

erstellt am
06. 12. 12

Nationalrat diskutiert Sicherheitsbericht
Wien (pk) - Der Themenblock Inneres im Nationalrat umfasste am 05.12. den Sicherheitsbericht 2011 und die Erfassung aller Personenstandsdaten in einem zentralen Register, um den Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Behörden zu erleichtern. Die Diskussion um die Erhöhung einzelner Kostensätze für die Grundversorgung von AsylwerberInnen bot Platz für grundsätzliche Standpunkte. Änderungen bei Sprengmittel- und Waffengesetz sollen die Sicherung und Vernichtung von Kriegsmaterial erleichtern und die Kennzeichnungspflicht neu regeln.

Sicherheitsbericht 2011: Aufklärungsquote leicht gestiegen
Angesichts der insgesamt 540.007 Straftaten, die in Österreich 2011 laut Abgeordnetem Harald VILIMSKY (F) erfolgten, zeige sich, dass das Land ein "hohes Kriminalitätsniveau" habe, so der F-Sicherheitssprecher. Mit mehr als 1000 Delikten pro Stunden könnten sich die ÖsterreicherInnen nicht sicher fühlen, erklärte er. Zur Erläuterung seiner Kritik zog Vilimsky den Vergleich zwischen den Städten Wien und München, um festzustellen, dass in der Hauptstadt Bayerns nur die Hälfte an Straftaten erfolgten, die Aufklärungsquote dafür aber doppelt so hoch sei. Als Ursachen dafür wertete er zum einen die Ostöffnung, durch die Straftäter ungehindert ins Land einreisten. Zum anderen machte Vilimsky geltend, dass fast 80% der AsylwerberInnen nur zwecks ökonomischer Verbesserung nach Österreich kämen und dann allzu oft in die Kriminalität "abrutschen" würden. Die Asylfrage sei ehestens zu klären, um Menschen, die tatsächlich um ihr Leben bangten, umfassenden Schutz gewähren zu können. Die Lösung des Kriminalitätsproblems sah der F-Mandatar letztlich in der Wiederrichtung der Grenzen im Schengenraum, wobei er dazu auch eine Volkabstimmung vorschlug.

Vilimsky bezog sich außerdem kurz auf seinen im Innenausschuss eingebrachten Antrag, mit dem die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten solle, bei kleineren Delikten selbständig digital Anzeige zu erstatten. Das, meinte der Redner, wäre eine immense Verwaltungsvereinfachung für Exekutivbeamte, die in Folge verstärkt für die Sicherheit im Land sorgen könnten.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) erachtete den diskutierten Sicherheitsbericht 2011 als Beleg für die positive Arbeit der österreichischen Polizei. Gezeigt werde darin auch, dass die Kriminalitätsbekämpfung sich gut entwickle. Als Replik auf den Vorschlag Vilimskys, Grenzen im Schengengebiet wieder einzurichten, verwies der V-Mandatar auf das Jahr 2004, als es noch Kontrollen an den Grenzen Österreichs gab. Damals, so Kößl, sei die Zahl strafbarer Handlungen im Land höher gewesen als 2011, wodurch man nicht von mehr Sicherheit durch Grenzkontrollen ausgehen könne. Als "Erfolgsmodell" bei der Arbeit des Innenministeriums strich der Redner insbesondere die SOKO-Ost hervor, die einen wichtigen Beitrag dazu leiste, dass Österreich "eines der sichersten Länder der Welt" bleibe.

Die Erhöhung der Aufklärungsquote von Delikten um 2% im Jahr 2011 begrüßte Abgeordnete Alev KORUN (G), sie merkte jedoch an, die Gesamtaufklärungsrate liege bedauerlicherweise immer noch unter 50%. Dies führe sie auf die Polizeireform unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser zurück, so die Rednerin. Der derzeitigen Bundesministerin für Inneres, Johanna Mikl-Leitner, warf Korun vor, nicht die Sicherheit aller in Österreich lebenden Menschen ausreichend zu wahren. Als Beispiel nannte die G-Mandatarin den Fall eines tschetschenischen Asylwerbers, der, wie Korun sagte, ungeachtet mehrerer Atteste zu seiner schweren Traumatisierung diesen November nach Moskau abgeschoben wurde, wo ihn bereits die russische Polizei erwartete. Das Argument, die Abschiebung sei auf Grund eines mutmaßlichen Diebstahls der betroffenen Person legitim, hätte eigehender geprüft werden müssen, konstatierte Korun, dienten doch solche Anschuldigungen häufig der Diskreditierung von asylwerbenden Menschen. Sie fordere die Innenministerin daher zu einer "Kurskorrektur" auf, erklärte die Rednerin und verlangte in Bezug auf den erwähnten Abschiebungsfall, alle Möglichkeiten zur Rückholung zu nützen.

In Richtung des FPÖ-Mandatars Harald Vilimsky hielt Abgeordneter Otto PENDL (S) fest, die genannten 540.000 Anzeigen seien keine Verurteilungen. Auch wenn "jede Straftat eine zu viel" sei, ginge es nicht an, die Bevölkerung mit derartigen Zahlen zu verunsichern, befand Pendl, die Sicherheit Österreichs werde laufend durch ausländische Gäste und internationale Bewertungen bestätigt. Zudem verzeichne das Innenministerium nächstes Jahr ein höheres Budget. Auch an Vilimskys Vergleich der Sicherheitslage in Wien und München ließ der S-Mandatar kein gutes Haar, gebe es doch zu viele Unterschiede in den polizeilichen Gegebenheiten der beiden Städte. Zur Frage des Umgangs mit AsylwerberInnen meinte Pendl, Österreich gewährleiste rechtsstaatliche und rasche Verfahren, außerdem habe man durch die Lösung bei den Erstaufnahmestellen die Lasten nun gleichmäßig im Land verteilt.

Angesichts des Steigens der Kriminalität um mehr als 4000 Delikte im Jahr 2011, hielt Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) seinem Vorredner entgegen, sei die positive Einschätzung der Sicherheitslage Österreichs nicht realistisch. Den Vergleich zwischen Wien und München fand der B-Mandatar nachvollziehbar. Die beiden Städte seien in etwa gleich groß und auch der Rechnungshof habe bereits einen entsprechenden Vergleich gezogen. Als Problem betrachtete Westenthaler den Umstand, dass in Wien weniger Polizei im Außendienst sei als in München, wodurch die Aufklärungsrate der Bundeshauptstadt nur bei 35% liege. Zur besseren Kriminalitätsbekämpfung schlug er die vermehrte Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten vor. Missfallend äußerte sich der Redner in Bezug auf den Sicherheitsbericht 2011 des Innenministeriums, da darin die Kriminalitätsentwicklung eines Jahre bereits vorab präsentiert werde.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) begrüßte den im Sicherheitsbericht angeführten Anstieg aufgeklärter Kriminalfälle. In Bezug auf die Sicherheitslage Wiens bemerkte der T-Abgeordnete, hier müsste die Exekutive noch zielgerechter eingesetzt und entlastet werden. Problematisch waren ihm zufolge häufige Sonderzuteilungen von PolizeibeamtInnen, durch die in Folge Personal an den Dienstposten fehlen würden, sowie der Mangel an Entlastung für über 50-jährige PolizistInnen. Auch mit dem Umstand, dass viele Polizistinnen auf Grund von Karenzzeiten ausfielen, habe die Politik sich eingehender zu befassen. Hagen kündigte einen diesbezüglichen Antrag des Team Stronach an und ersuchte die FPÖ, diese Forderung im Innenausschuss einzubringen, da seine Fraktion noch in keinem Ausschuss vertreten sei. Das Problem des Asylwesens müsse auf internationaler Ebene gelöst werden, führte der T-Redner weiters aus und das FPÖ-Modell der digitalen Anzeige wertete er entgegen der Meinung Vilimskys als Erhöhung des Verwaltungsaufwands.

Mikl-Leitner: Erfolgsgeschichte SOKO-Ost und SOKO-Kfz
Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER wies Kritik von Seiten der Opposition zurück und betonte, der Sicherheitsbericht dokumentiere, dass die Exekutive ihre Arbeit gut erledige. Die Kriminalität sei im Jahr 2011 zurückgegangen, vor allem in Wien gebe es massive Erfolge. Österreich liege, was die Sicherheit betrifft, EU-weit auf Platz 3 und weltweit auf Platz 6, unterstrich sie.

Den Rückgang der Kriminalität in Wien führt Mikl-Leitner unter anderem auf die Einrichtung einer Bereitschaftseinheit zurück, die Schwerpunktsetzungen ermögliche. Ebenso sind für sie der Einsatz der SOKO-Ost und der SOKO-Kfz eine Erfolgsgeschichte, deren Bilanz sich sehen lassen könne.

Als neue Herausforderung für die Polizei sieht Mikl-Leitner die steigende Internetkriminalität. Auch darauf habe ihr Ressort aber bereits reagiert und ein Cyberkompetenzzentrum im Bundeskriminalamt eingerichtet, skizzierte sie. Besonders hob Mikl-Leitner auch den forcierten Kampf gegen die Drogenkriminalität hervor.

Zum Thema Asyl hielt die Innenministerin fest, sie beteilige sich "weder am linken Aktionismus noch an der rechten Hetze". Es gehe darum, Verfolgten adäquaten Schutz in Österreich zu bieten. Lob äußerte die Ministerin in diesem Zusammenhang für die Arbeit des Asylgerichtshofs. Ausdrücklich hob sie außerdem die jüngsten Fortschritte bei der Aufteilung der AsylwerberInnen auf die Bundesländer hervor.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) hielt dem gegenüber fest, die liberale Asyl- und Zuwanderungspolitik in Österreich habe dafür gesorgt, dass die Kriminalität in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß "über das Land geschwappt ist". Die Toleranz der Österreicher sei zu Ende, die Schmerzgrenze erreicht, sagte er. Das etwas schief läuft, manifestiert sich laut Mayerhofer auch darin, dass vier von fünf AsylwerberInnen keine ausreichenden Asylgründe vorbringen können und ihr Asylantrag daher abgelehnt wird. Die Leistung der Polizei stehe nicht zur Debatte, betonte Mayerhofer, aber die Leistung von Innenministerin Mikl-Leitner sei "sehr mäßig".

Abgeordneter Hermann GAHR (V) machte geltend, dass die Zahl der Delikte zwischen den Jahren 2004 und 2011 um 100.000 zurückgegangen sei. Dafür verdiene die Polizei Dank und Anerkennung, bekräftigte er. Gleichzeitig sei auch die Aufklärungsquote gestiegen. Gahr begrüßt, dass das Innenministerium auf die steigende Schlepperkriminalität ebenso reagiere wie auf den zunehmenden Drogenkonsum Jugendlicher.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) forderte eine Änderung des Waffengesetzes. Das Argument der Selbstverteidigung muss ihrer Ansicht nach ein ausreichender Grund für einen Anspruch auf einen Waffenpass sein. Für sie ist außerdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht nachvollziehbar, wonach Polizeibeamte nicht automatisch einen Anspruch auf einen Waffenpass haben. Zum Sicherheitsbericht merkte Schenk an, die Statistik sei "nicht ganz richtig", da viele Delikte, etwa wegen geschlossener Polizeidienststellen, nicht angezeigt werden.

Abgeordnete Gisela WURM (S) befasste sich mit dem Thema familiäre Gewalt und betonte, Gewalt an Frauen und Mädchen sei kein Kavaliersdelikt. Dennoch passierten Gewalttaten sehr häufig. Jede zweite Frau sage, sie habe schon einmal in ihrem Leben eine Gewalterfahrung gemacht, schilderte sie. Wurm bewarb die kostenlose und vertrauliche Frauen-Helpline und drängte darauf, auch sexuelle Belästigung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) wies auf den Kriminalitätsanstieg in Niederösterreich und die niedrige Aufklärungsquote in diesem Bundesland hin. Als Gegenmaßnahmen forderte er, die Präsenz der Polizei zu erhöhen, die Grenzen durch eine partielle Aussetzung der Schengener Reisefreiheit besser zu schützen und härtere Strafen für Einbruchsdiebstähle zu verankern. Die Polizei leiste hervorragende Arbeit, sagte Höbart, das Innenministerium sei aber säumig, die Probleme an der Wurzel zu packen.

Ein großes Problem ortet Höbart auch im Asylbereich. Österreich werde von AsylwerberInnen "regelrecht überschwemmt", konstatierte er. Höbart vermutet, dass AsylwerberInnen durch soziale Unterstützungsleistungen regelrecht angezogen werden.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) appellierte an die Fernsehzuschauer, sich von der Opposition nicht verunsichern zu lassen. Viele Behauptungen entsprechen ihm zufolge nicht den Tatsachen. Für Gerstl ist es vielmehr Faktum, dass Österreich 2011 und auch in den ersten Monaten 2012 eine der höchsten Aufklärungsquoten in der Geschichte hatte. Große Bedeutung misst er auch der Frage der Prävention zu, eine völlige Abschaffung der Kriminalität werde nie gelingen.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) wies auf politische Versäumnisse in der Zeit unter Innenminister Ernst Strasser und der schwarz-blauen Koalition hin. Er wandte sich außerdem dagegen, "die Grenzen dicht zu machen". Es gehe vielmehr um mehr Polizeipräsenz in den betreffenden Regionen. Bei der Abschiebung von Fremden hält Plessl die EU-Einrichtung Frontex für sehr hilfreich.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) führte aus, die Koalitionsparteien müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in Österreich Menschen gebe, die sich nicht sicher fühlen. Die Polizei braucht seiner Auffassung nach mehr Personal und mehr Unterstützung durch die Politik. Die steigende Aufklärungsquote hat Windholz zufolge damit zu tun, dass viele Menschen Straftaten gar nicht mehr anzeigen würden.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) hielt seinem Vorredner entgegen, der Sicherheitsbericht und die Statistiken zeigten eindeutig, dass Österreich ein sicheres Land sei. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl der ÖsterreicherInnen sei sehr hoch. Das Innenministerium tue trotzdem alles, um die Kriminalitätsrate weiter zu senken, sagte er. Hammer verwies etwa auf gezielte Impulse zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität.

Sowohl der Sicherheitsbericht als auch der ablehnende Bericht des Innenausschusses über den FPÖ-Antrag betreffend Einführung der digitalen Anzeige wurden vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

Zentrales Personenstandsregister vereinfacht Behördenwege
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) begrüßte die Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters. Er erwartet sich vor allem positive Auswirkungen auf jene BürgerInnen, die mehrfach den Wohnsitz gewechselt haben, und sieht auch ursprünglich geäußerte datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt. Datenmissbrauch könne nie völlig ausgeschlossen werden, meinte er, es sei aber sichergestellt, dass jeder Zugriff auf das Register nachvollzogen werden kann und jede Abfrage begründet werden muss.

Was den vorliegenden FPÖ-Antrag betrifft, sprach sich Rosenkranz dagegen aus, Fremde, die in Österreich geboren wurden, beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu bevorzugen. Für sie sollen ihm zufolge die gleichen Fristen gelten wie für alle anderen.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) hob hervor, dass das Zentrale Personenstandsregister und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister wesentliche Verwaltungsvereinfachungen brächten, von denen sowohl die Behörden als auch die BürgerInnen profitierten. Mit einem von ihm eingebrachten umfangreichen S-V-Abänderungsantrag werden ihm zufolge legistische Anpassungen an das Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz vorgenommen, geänderte Inkrafttretensbestimmungen berücksichtigt und Redaktionsversehen beseitigt.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) kritisierte die Regelung der Namensabfragen durch die Polizei als Einführung einer Form von Rasterfahndung "durch die Hintertür", vermisste entsprechenden Rechtsschutz und kündigte die Ablehnung seitens seiner Fraktion an.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sah in der Vorlage hingegen einen Fortschritt für die Bürger und für die öffentliche Verwaltung. Datenschutzrechtliche Bestimmungen in Analogie zum Vereinsrecht würden ausreichend Schutz vor Missbrauch bieten, war er überzeugt.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) meldete zwar datenschutzrechtliche Bedenken an, meinte aber, die Vorteile des zentralen Personenstandregisters würden allfällige Nachteile überwiegen.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) begründete seine Zustimmung zur Vorlage mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung.

Abgeordnete Alev KORUN (G) erneuerte die Kritik ihrer Fraktion am Staatsbürgerschaftsgesetz und sah in der Vorlage überdies die Zementierung und Fortführung der Ungleichbehandlung homosexueller Partnerschaften. Was die Einbürgerungen betrifft, trat sie für ein so genanntes Recht des Bodens ein, durch das jedem in Österreich geborenen Kind die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt wird.

Abgeordneter Johann SINGER (V) wertete das Gesetz als weiteren Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform und erwartete sich vom zentralen Personenstandsregister eine wesentliche Reduktion des Verwaltungsaufwandes für die Gemeinden.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mehrheitlich angenommen. Der F-Antrag auf Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes blieb in der Minderheit.

Sprengmittelgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) erinnerte an die nach wie vor bestehende Gefährdung durch Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg und leitete daraus die Aktualität des vorliegenden Gesetzes ab.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) hielt die neuen Bestimmungen ebenfalls für notwendig, um Sicherheitsagenden bei der Auffindung von Blindgängern wahrzunehmen. Er drängte in seiner Wortmeldung zudem auf eine Lösung der Kostenfrage bei der Entschärfung der Bomben und gab zu bedenken, es sei nicht einzusehen, dass alleine die Gemeinden dafür zur Kasse gebeten werden.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) interpretierte die Vorlage als sinnvolle Ergänzung für die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) schloss sich seinen Vorrednern vollinhaltlich an und begrüßte ebenfalls beide Entwürfe.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) würdigte die Leistungen der Mitarbeiter des Entminungsdienstes und machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nach wie vor 17.000 Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg in Österreich vermutet werden.

Bei der Abstimmung wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen.

Höhere Grundversorgung für AsylwerberInnen
Abgeordneter Werner HERBERT (F) hielt der Erhöhung der Grundversorgung für AsylwerberInnen Budgetkürzung zu Lasten der heimischen Bevölkerung entgegen und kritisierte die Maßnahme überdies als Förderung des Asylmissbrauchs.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) sah die Erhöhung der Grundversorgung hingegen unter dem Blickwinkel der Solidarität und wies die Kritik ihres Vorredners scharf zurück. Die VP-Mandatarin trat in ihrer Wortmeldung vor allem für raschere Asylverfahren ein.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) erwiderte, in einer Zeit von Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate habe niemand Verständnis für die Erhöhung der Grundversorgung von AsylwerberInnen. Die Mehrheit der AsylwerberInnen habe darüber hinaus aufgrund der Drittstaatenregelung keinen Rechtsanspruch auf Asyl in Österreich, betonte er unter Hinweis auf das Dublin-Abkommen.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) stellte klar, es gehe darum, AsylwerberInnen menschenwürdig unterzubringen, und erinnerte, das dafür notwendige Budget sei seit 2004 nicht mehr erhöht worden.

Abgeordnete Alev KORUN (G) unterstützte die Grundversorgungsvereinbarung und erteilte jeglicher "Neiddebatte" sowie einem Ausspielen von PensionistInnen gegen Asylsuchende eine klare Absage. Sie bedauerte allerdings, die Erhöhung um zwei Euro sei nicht ausreichend und entspreche nicht einmal einer Inflationsanpassung. In einem Entschließungsantrag forderte sie überdies bundeseinheitliche Mindeststandards für die Unterbringung von AsylwerberInnen.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) gab zu bedenken, allein der Umstand, dass 80 % aller Asylanträge abgelehnt werden, zeige das Ausmaß des Asylmissbrauchs in Österreich. Über 90 % der Asylwerber würden über sichere EU-Staaten in Land kommen, Österreich hätte daher aufgrund der Drittstaatenregelung das Recht, diese Menschen zurückzuweisen, betonte Strache und meinte, es gehe nicht um eine Neiddebatte, sondern um eine Frage von Recht und Gerechtigkeit.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Handel mit NS-Devotionalien soll eingedämmt werden
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) erläuterte, die Novellierung betreffe eine gesetzliche Bestimmung, die seit 1960 bestehe und den Handel mit NS-Devotionalien und –Schriften unter Strafe stelle. Im Vorjahr wurden 26 Verstöße dagegen zur Anzeige gebracht. Es gebe aber einen unverständlicherweise florierenden Handel mit diesen Artikeln auf Flohmärkten und im Internet. Das gesetzwidrige und geschmacklose Treiben dürfe nicht toleriert werden. Es sei zu hoffen, dass die Erhöhung des Strafrahmens auf 4.000 € auch bisher Uneinsichtige zur Räson bringen werde. Niemand könne sich auf Unwissen berufen, das Mauthausen-Komitee informiere in einer Broschüre ausführlich über verbotene Abzeichen. Der Novelle stimme er aus Überzeugung zu

Abgeordnete Angela LUEGER (S) schloss sich ihrem Vorredner an. Es sei notwendig, die Bestimmungen der Zeit anzupassen. Dem Angebot von NS-Abzeichen und Reliquien des Zweiten Weltkriegs müsse man durch eine Anpassung der Strafbestimmungen den Boden entziehen, stellte sie fest.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erläuterte, er habe den Antrag, der zu der Gesetzesänderung führe, eingebracht, als er feststellen musste, dass NS-Devotionalien in großem Ausmaß und ganz offen angeboten werden. Es sei der niedrige Strafrahmen des Abzeichengesetzes, der über Jahrzehnte nie angepasst wurde, der es den Händlern erlaube, mit diesen Artikeln lukrative Geschäfte zu betreiben. Die Zahl der Anzeigen in diesen Fällen sei sehr gering, das Gesetz müsste auch konsequent vollzogen werden, meinte Steinhauser.

Der Vorschlag der Grünen wurde in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen.

Sichere Bilanzierung für Netzbetreiber
Abgeordneter Peter HAUBNER (V) hielt fest, Österreich stehe in der Energiewende und beim Anteil an erneuerbarer Energie an der Spitze Europas. Bis 2020 wolle man mindestens 85 % des Stroms aus erneuerbarer Energie gewinnen. Das bedinge aber auch einen intensiven Ausbau leistungsfähiger Netze, da Erzeugung und Verbrauch oft räumlich getrennt sind. Das Potenzial der Wasserkraft könne in Österreich noch um 60 % erweitert werden, ohne sensible Naturgebiete zu beeinträchtigen, stellte Haubner fest. Es sei auch ein gewaltiges Investitionsvolumen geplant, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu brauche man die rechtliche Absicherung der Netzbetreiber. Die Novelle bringe hier notwendige Klarstellungen, damit Netzbetreiber mit Rechtssicherheit bilanzieren können.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) ergänzte, man könnte zwar meinen, der Inhalt der Novelle betreffe nur Kleinigkeiten, es gehe hier aber um Bestimmungen mit weitreichenden Auswirkungen. Die Novelle schaffe Rechtssicherheit für die Übertragungsnetzbetreiber, die den überregionalen Transport elektrischer Energie im Hochspannungsnetz durchführen. Das schaffen die Grundlage für Versorgungssicherheit. Die Entwicklung der Ökostromanlagen stelle die Netze vor große Herausforderungen, erläuterte Katzian. Es müsse daher alles getan werden, um sicherzustellen, dass die Energie dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Leitungsprojekte brauchten oft länger für ihre Realisierung als neue Ökostromanlagen. Der Ausbau der erneuerbaren Energie müsse daher auch mit entsprechenden Anstrengungen zur Netzentwicklung auf nationaler wie europäischer Ebene einhergehen. Das bringe große Infrastrukturprojekte und große Investitionen in der Höhe von 8 bis 10 Mrd. € mit sich. Gerade in Krisenzeiten seien das wichtige wirtschaftliche Impulse, betonte der Abgeordnete.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) meinte ebenfalls, die Energiepolitik stehe vor einem gewaltigen Wandel, der die Netzbetreiber und Übertragungsgesellschaften besonders fordere. Anlagen für erneuerbare Energie bringen oft unregelmäßige Leistungen, Speichermöglichkeiten gebe es aber nur begrenzt. Das bedeute, man müsse in die Übertragungsnetze investieren. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energie sei nicht ohne Eingriffe in die Natur zu haben, gab Hofer zu bedenken. Gerade die Nutzung der Windkraft fordere daher eine kluge Raumplanung. Die vorliegende Novelle bringe eine technische Korrektur, die Rechtsicherheit schaffe und der man gerne zustimme. Die Energiewende, die alle wollen, brauche ein vernetztes Denken, stellte Hofer abschließend fest.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur Novelle an und nahm dann auf das im Energielenkungsgesetz definierten Begriff des "lebenswichtigen Bedarfs an Energie" Bezug. Derzeit könnten in Österreich 320.000 Menschen ihre Wohnungen nicht ausreichend warm halten. Diese Energiearmut sei ein Thema, dass die Politik nicht kalt lassen dürfe. Lichtenecker forderte ein sozial und ökologisch gestaltetes Investitionspaket, um sicher zu stellen, dass alle Menschen sich günstige Energie leisten können. Das bedeute mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und die Unterstützung von Energieeffizienz. Angesichts steigender Arbeitslosigkeit seien Investitionen in diesem Bereich ein Gebot der Stunde.

Abgeordneter Robert LUGAR (T) sagte, die Novelle bringe eine sinnvolle Änderung, und stimmte seiner Vorrednerin in der Frage der Maßnahmen gegen Energiearmut zu. Er brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag seiner Fraktion betreffend die Deckelung der Kosten der Heizmittel bedürftiger Menschen ein. Für ein reiches Land sei es eine Schande, wenn viele Menschen sich zwischen Heizen und Essen wählen müssten. Es müsse sichergestellt werden, dass Energieversorger niemand aufgrund unbezahlter Rechnungen in den Wintermonaten Strom oder Fernwärme abdrehen können, forderte er.

Abgeordneter KUZDAS (S) wies darauf hin, dass der Wirtschaftsausschuss auch das Energielenkungsgesetz debattiere. Dieses werde demnächst beschlossen. Es gehe dabei um Lenkungsmaßnahmen zur Versorgungssicherheit. Die Energiewende sei ein Prozess, der im Sinne der Versorgungssicherheit rechtzeitig eingeleitet werden müsse, argumentierte er.

Abgeordneter Josef JURY (F) sah die Versorgungssicherheit unter dem Blickwinkel der Gerechtigkeitsfrage. Auch in der Energiewirtschaft bleibe oft das Interesse der kleinen Leute gegenüber den Interessen der Konzerne auf der Strecke. Die Bevölkerung müsse sich Energie leisten können. Gerade in der Phase des Übergangs von fossiler zu erneuerbarer Energie habe daher die Politik die Aufgabe, die Versorgungsicherheit zu garantieren.

Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung und Dritter Lesung einstimmig und erhielt damit auch die verfassungsmäßige Zustimmung. Der Entschließungsantrag des Team Stronach blieb in der Minderheit und wurde damit abgelehnt.

 

 

 

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