Heinisch-Hosek: Ausweitung der Pflegefreistellung ist Quantensprung für Österreichs Familien
Künftig leibliche Eltern, die nicht mit dem Kind im Haushalt leben, Patchwork-Eltern
und Regenbogen-Eltern erfasst
Wien (bpd) - "Was heute im Parlament beschlossen wird, ist ein Quantensprung für Österreichs
Familien. Wir weiten den Anspruch auf Pflegefreistellung aus - und zwar auf jene Eltern, die nicht im gleichen
Haushalt leben wie ihr Kind, Patchwork-Eltern und Regenbogen-Eltern", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
Damit würden jetzt zwei Gruppen von Personen neu in den Pflegefreistellungs- Anspruch aufgenommen, die ihn
vorher nicht hatten - einerseits Patchwork-Eltern sowie Regenbogeneltern und anderseits leibliche Eltern, die nicht
mit dem Kind im selben Haushalt leben.
Als nahe Angehörige gelten künftig auch die leiblichen Kinder von EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen
und eigetragenen PartnerInnen. Es wird also z.B. für einen Patchwork-Papa möglich, das Kind seiner Partnerin
zu pflegen, wenn es krank ist und zuhause bleibt. Und auch für eingetragene PartnerInnen wird es möglich,
das Kind des/der PartnerIn zu pflegen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Person mit dem Kind in
einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Und in Zukunft haben auch leibliche Eltern, die mit einem Kind nicht im selben Haushalt leben, Anspruch auf Pflegefreistellung
- also z.B. ein geschiedener Vater, der nach der Scheidung ausgezogen ist. Dieser Anspruch ist unabhängig
davon, ob dieser Elternteil die Obsorge für das Kind hat. Es wird also in Zukunft möglich, dass sich
beide Eltern auch nach der Scheidung um das gemeinsame Kind kümmern, wenn es krank ist. Damit wurde der Ansatz
aus dem Familienrechtspaket konsequent weitergeführt, nämlich: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.
Und künftig wird es eine Pflegefreistellung für die leiblichen Eltern, Patchwork- Eltern und Regenbogeneltern
bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum 10. Lebensjahr geben.
"Mit dieser Ausweitung reagieren wir auf eine gesellschaftliche Entwicklung, die weg geht von der klassischen
Kernfamilie und hin zu mehr Patchwork, zu AlleinerzieherInnen, zu Regenbogenfamilien - kurzum: hin zu mehr Vielfalt
bei den Familien", sagte die Ministerin. "Das ist ein Riesenschritt in Richtung der Anerkennung von modernen
Familienkonstellationen. Es gibt heute so viel mehr Familienformen als nur Vater-Mutter-Kind. Und ich sage: Gut
so, die Gesellschaft wird bunter, vielfältiger, und es ist die Aufgabe von uns PolitikerInnen, darauf zu reagieren",
so Heinisch-Hosek zum Schluss.
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Schittenhelm: Forderung der ÖVP-Frauen erfüllt!
Die Ausdehnung für getrennt lebende Elternteile sind ein tatsächlicher frauenpolitischer
Fortschritt
Wien (övp-pd) Die Bundesleiterin der ÖVP- Frauen Abg.z.NR Dorothea Schittenhelm freut sich
über die Einigung hinsichtlich der Neuregelung der Pflegefreistellung: "Gerade bei einer Scheidungsrate
von über 50 Prozent in Österreich, leben viele Kinder nicht mit beiden Elternteilen in einem gemeinsamen
Haushalt. Daher sollen Mütter und Väter dabei unterstützt werden, für ihre Kinder auch da sein
zu können." Mit der Ausdehnung der Pflegefreistellung für jene Mütter und Väter, die nicht
im gemeinsamen Haushalt leben, sei eine wichtige Forderung der ÖVP- Frauen erfüllt.
"Die Ausdehnung für getrennt lebende Elternteile sind ein tatsächlicher frauenpolitischer Fortschritt
und bringt die richtige Unterstützung, die Eltern und Kinder benötigen", sagt Schittenhelm. Damit
sei ein erster Schritt erreicht, doch die ÖVP-Frauen sehen weiteren Handlungsbedarf: "Die Pflegefreistellung
soll auf zwei Arbeitswochen pro Elternteil ausgeweitet werden. Diese Erhöhung nützt den Eltern tatsächlich
bei der Betreuung und gibt den Kindern in der schwierigen Phase der Erkrankung Sicherheit."
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Ruprecht: Verbesserungen bei der Pflegefreistellung ist ein Meilenstein
Ruprecht fordert Gesetzesänderung, die neben Angestellten auch den ArbeiterInnen Lohnfortzahlung
zusichert
Wien (ögb) - "Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslagen. Die heute im Nationalrat
beschlossenen Verbesserungen bei der Pflegefreistellungen sind ein Meilenstein, weil endlich anerkannt wird, dass
es neben der traditionellen Kernfamilie auch Patchworkfamilien gibt", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte
Ruprecht. Die ÖGB-Forderungen, wonach auch nicht bei ihrem Kind lebende Mütter und Väter sowie Patchwork-Eltern
(im selben Haushalt lebende Lebensgefährten/-innen der Mutter/des Vaters) künftig das Recht auf Pflegefreistellung
haben müssen, wird nun umgesetzt. "Endlich wird im Gesetz auch geregelt, dass Eltern ein Recht auf Pflegefreistellung
erhalten, wenn das Kind bis zum 10. Lebensjahr im Krankenhaus ist", sagt Ruprecht.
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