Mehr als 250.000 Menschen in Österreich nutzen bereits E-Unterschrift
Wien (bpd) - Bereits mehr als eine Viertelmillion Menschen in Österreich haben die Elektronische
Ausweis- und Unterschriftenfunktion aktiviert und nutzen dafür Handy, E-Card, Berufsausweis (Notare, Rechtsanwälte)
oder Dienst-, Schüler- beziehungsweise Studentenausweis, zeigt sich Staatssekretär Josef Ostermayer erfreut
über die hohe Zahl an Usern.
Gerade in den letzten Monaten konnten Tausende von Aktivierungen verzeichnet werden, da die Faktoren Sicherheit,
Authentizität und Identität bei Transaktionen im Internet eine immer bedeutendere Rolle spielen. Um im
Internet eine rechtsgültige Unterschrift oder eine sichere elektronische Ausweisfunktion aktiv zu benützen,
bedarf es jedoch einer Handy-Signatur bzw. der Bürgerkartenfunktion auf der E-Card.
Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt kostenlos und ist entweder in Registrierungsstellen (u.a. Servicezentrum
http://www.help.gv.at im Bundeskanzleramt, Finanz- und Gemeindeämter,
SVA-Stellen, Schulen) oder über die Plattform FinanzOnline durchführbar. Weiterführende Informationen:
http://www.buergerkarte.at.
Von den über 250.000 Anwendenden nutzt bereits knapp die Hälfte die Möglichkeit der Handy-Signatur,
die neben einem Internetzugang lediglich ein SMS-fähiges Handy voraussetzt und damit den Zugang zu einer sicheren
Signatur auf einfache Weise ermöglicht.
Dazu Ostermayer, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: "Auch wenn die Elektronische Unterschrift eine Erfolgsgeschichte
ist und sukzessive an User gewinnt, so liegt in diesem Bereich noch eine Menge an Aufklärungsarbeit vor uns".
Vorteile der Elektronischen Unterschrift
Die Vorteile der E-Signatur ziehen sich durch weite Bereiche des Privat- wie Arbeitslebens; so können damit
beispielsweise Verträge – rechtsgültig – "unterschrieben" sowie über zweihundert Verfahren
der Verwaltung vollständig elektronisch abgewickelt werden. An oberster Stelle der Elektronischen Amtswege
stehen Meldebestätigung, Strafregisterauszug, Antrag auf Stimm- oder Wahlkarte, Einsicht in Versicherungsstatus
(SVA) und Pensionskonto, Zugang zu FinanzOnline und Unternehmensserviceportal (USP) sowie der Eintrag ins Datenverarbeitungsregister
(DVR).
Um den Bescheid elektronisch zu erhalten, muss eine kostenlose Registrierung bei einem behördlichen Zustelldienst
erfolgen; nähere Informationen unter http://www.zustellung.gv.at.
Ostermayer abschließend: "Um Verfahren im Internet sicher abwickeln zu können, ist der eindeutige
Nachweis der Identität bzw. eine Elektronische Unterschrift unabdingbar. In diesem Sinne besteht die Herausforderung
der kommenden Jahre sicherlich darin, möglichst viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit einer
sicheren E-Signatur auszustatten."
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