Pensionserhöhung

 

erstellt am
04. 12. 12

 Faymann: Regierung und Pensionistenvertreter verständigen sich auf 1,8% Pensionserhöhung
Rund 230.000 Ausgleichszulagenbezieher bekommen 2,8 Prozent
Wien (bpd) - Die Bundesregierung und die Pensionistenvertreter haben sich am 03.12. auf eine Pensionserhöhung von 1,8 Prozent für das Jahr 2013 verständigt. "Für jene rund 230.000 Menschen, die die Ausgleichszulage beziehen, weil sie besonders niedrige Pensionen erhalten, wird es den vollen Anpassungsfaktor von 2,8 Prozent geben", sagte Bundeskanzler Werner Faymann nach den Pensionsgesprächen im Bundeskanzleramt. Die Gespräche fanden unter Beteiligung von Vizekanzler Michael Spindelegger, Sozialminister Rudolf Hundstorfer und den Vertretern des Präsidiums des Seniorenrates, Karl Blecha und Andreas Khol, statt.

Damit bildet der heutige Beschluss die im Frühjahr getroffenen Vereinbarungen im Konsolidierungspaket ab, wonach die Pensionen um ein Prozentpunkt unter dem errechneten Anpassungsfaktor liegen sollen.

"Ich danke für die gute, konstruktive Zusammenarbeit. Die konstruktive Art der gemeinsamen Gespräche war vorbildlich, dafür möchte ich den Seniorenvertretern danken", so der Bundeskanzler abschließend.


 

 Öllinger: Regierung sucht Sündenbock für eigenes Pensionserhöhungsdesaster
Grüne: EuGH-Vorabentscheidung behindert in keiner Weise Besserstellung von Niedrigstpensionen
Wien (grüne) - "Die Behauptung, dass Niedrigstpensionen auf Grund einer Entscheidung des EU-Gerichtshofes (EuGH) nicht stärker angehoben werden dürften als höhere Pensionen, ist ein klassischer Hoax", sagt Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen und ergänzt: "Kein einziger Satz in der Vorabentscheidung des EuGH zur Pensionserhöhung 2008 kann so ausgelegt werden."

Mit dem Märchen vom bösen EuGH, der den österreichische NiedrigstpensionistInnen nichts gönnt, soll davon abgelenkt werden, dass Bundeskanzler Faymann, Sozialminister Hundstorfer und Wirtschaftsminister Mitterlehner im Frühjahr einen Inflationsausgleich bis zur Höhe von etwa 1500 Euro versprochen haben.

"Es ist unseriös von der Regierung, dem EuGH quasi die Schuld für die Pensionserhöhung 2013 zuzuschieben. Die niedrige Pensionserhöhung 2013 hat die Bundesregierung aus eigenem Antrieb zu verantworten. Sie ist es, die niedrige Pensionen nicht stärker anheben will. Der EuGH hat dazu gar nichts gesagt und es gibt auch keinen ernstzunehmenden Hinweis darauf, dass der EuGH etwas gegen Armutsbekämpfung hätte", meint Öllinger und ergänzt: "Wäre dem nämlich so, dann wäre auch die von der Regierung vorgeschlagene stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage EU-rechtswidrig. Dass die Regierung ihre eigenen Entscheidungen und ihre eigene Politik quasi der EU in die Schuhe zu schieben versucht, um damit von sich abzulenken und Stimmung zu machen, ist ziemlich bösartig. Damit begibt sich die Bundesregierung auf Strache- und Stronachniveau."


 

  Khol und Blecha zu Pensionsverhandlungen, Gesundheitsreform und Pensionskassen
Sitzung des Seniorenrates am Tag nach Abschluss der Verhandlungen
Wien (seniorenrat) - Den Schwerpunkt der Sitzung des Österreichischen Seniorenrates vom 04.12. bildeten die Verhandlungen über die Anpassung der Pensionen im Jahre 2013 vom Vortag, es wurden aber auch weitere aktuelle seniorenpolitische Themen behandelt.

Pensionsverhandlungen
Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beträgt der Anpassungsprozentsatz für 2013 für alle Pensionen 1,8 %.

Auf Basis der durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise (VPI) von August 2011 bis zum Juli 2012 wurde zwar ein Wert von 2,8 % ermittelt (der Pensionisten Haushaltsindex beläuft sich für den gleichen Zeitraum auf 2.9%), aufgrund der Beschlüsse zum letzten Sparpaket muss dieser errechnete Faktor für 2013 aber um einen Prozentpunkt vermindert werden.

Diese Regelung wird aber nicht auf den Richtsatz der Ausgleichszulagen angewandt, dieser wird im Sinne der Armutsbekämpfung um 2,8% angehoben.

Von einer Staffelung oder Deckelung bei der Anpassung wurde im Hinblick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgesehen, der in einem Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2011 die Pensionsanpassung 2008 in Teilen für gleichheitswidrig aufgehoben hatte, wegen einer "indirekten Diskriminierung der Frauen": in dieser Pensionsanpassung wurden Pensionen unter dem AZ Richtsatz weniger stark angehoben als Pensionen darüber. Aus dem Urteil des EuGH, das dann vom Obersten österreichischen Gerichtshof voll umgesetzt wurde, geht hervor, dass in Zukunft alle Pensionen mit demselben Prozentsatz angehoben werden müssen, ausgenommen ist davon die AZ, die ja nicht eine Pensionserhöhung im juristischen Sinn ist.

Gegenstand der Pensionsverhandlungen bildeten weiters die Themen Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag, Pensionskassen, Pensionssicherungsbeitrag, künftige Pensionsanpassungen und Aliquotierung bei Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung.

Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag
Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuerpflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften bis höchstens 13.100 Euro jährlich wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag um 364 Euro angehoben, wenn die Partnerin/der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient. Seit dem Jahr 2012 steht dieser erhöhte Pensionistenabsetzbetrag bei Pensionseinkünften bis zu 19.930 Euro zu. Die Einkünfte der Partnerin/des Partners dürfen weiterhin nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr betragen.

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen, insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen verknüpft ist, bleiben diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtigen erhalten, die durch den Wegfall des Alleinverdiener-absetzbetrages schlechter gestellt wurden.

Nunmehr ist man mit dem Problem konfrontiert, dass in zahlreichen Fällen durch die Pensionsanpassung mit Überschreitung der Einkommensgrenze von 19.930 Euro Jahresbemessungsgrundlage (1.750,- Monatspension) der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von 764,- Euro komplett wegfällt und man auf den "normalen" Pensionistenabsetzbetrag zurückfällt, der in diesem Einkommensbereich nur noch ca. 253 Euro ausmacht. Das bedeutet, dass im Fall der Überschreitung ein Anstieg des Bruttolohnes um 1 Euro zu einem Nettoeinkommensverlust von rund 500 Euro im Jahr zur Folge hat.

Zu dieser Problematik werden weitere Gespräche mit der Bundesregierung geführt.

Gesundheitsreform, ELGA und Orientierungskurse vor dem Pensionsantritt
Der Österreichische Seniorenrat zeigt sich sehr erfreut über nunmehr beschlossene Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und der e-Medikation unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Umsetzung dieser bereits länger bestehenden Forderungen des Seniorenrates ist für ältere Menschen von besonderer Bedeutung.

Die Kenntnisse, wie man seine Gesundheit erhalten kann, sind bei Älteren bedauerlicherweise geringer als in anderen Altersgruppen. Hier ist im Rahmen der Gesundheitsreform eine gezielte Informationsarbeit zur Förderung der Gesundheitsmündigkeit dringend nötig und eine Verstärkung des Gesundheitsbewusstseins sowie Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen wichtig.

Informationen und Angebote zu gesunder Ernährung und Bewegung nehmen dabei einen besonders großen Stellenwert ein. Mit den seitens des Seniorenrates vorgeschlagenen Orientierungskursen zum Pensionsantritt könnten hier wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der SVA der gewerblichen Wirtschaft zur Umsetzung dieses Vorschlages haben begonnen.

Pensionskassen
Seit Jahren kämpft der Seniorenrat dafür, die Verluste der Pensionskassen - Berechtigten in den vergangen Jahren (bis zu 50% der Pension) durch steuerliche Maßnahmen auszugleichen. Im Zuge des Konsolidierungspaketes vom Frühjahr wurde die Möglichkeit beschlossen, bestimmte Pensionskassenansprüche im Vorhinein pauschal und begünstigt besteuern zu lassen. Die einmalige Vorwegbesteuerung auf das angesparte Kapital in Höhe von 25 Prozent (bzw. 20 Prozent bei niedrigen Firmenpensionen bis 300 Euro monatlich bzw. 4.200 Euro im Jahr) stellt in Folge drei Viertel der später ausbezahlten Zusatzrente steuerfrei.

Die Regelung war allerdings auf Fälle beschränkt, bei denen die von der Pensionskasse versprochene Mindestverzinsung ("Rechenzins") zumindest 3,5 Prozent betragen hat und es konnten nur Anwartschaftsberechtigte die Option geltend machen, die heuer bis Jahresende ihr 60. Lebensjahr vollendet haben sowie Leistungsbezieher, bei denen der Arbeitgeber keine Nachschusspflicht hat.

Der Seniorenrat hat von Anfang an diese Regelung als absolut unzureichend gerügt und darauf hingewiesen, dass sie nur für Bezieher hoher Zusatzpensionen, 1000 Euro im Monat und mehr, halbwegs attraktiv sei, während der durchschnittliche Pensionskassenberechtigte nur geringfügige Besserungen zu erwarten hätte. Vergeblich! Die dennoch erfolgte Beschlussfassung erfüllte die langjährige Forderung seitens des Seniorenrates nach seinem Modell einer Vorwegbesteuerung nicht. Der Seniorenrat warnte öffentlich davor, dass dieses Modell von der Masse der Berechtigten (ca.75.000 Personen) nicht angenommen würde und es illusorisch sei, dafür im Budget Eingänge von 950 Millionen anzusetzen. Wir haben - leider - recht behalten. Die Möglichkeit, in dieses Modell hineinzuoptieren, bestand bis 31. Oktober 2012 für über 70.000 Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbezieher.

Seit Mitte November steht nun fest, dass die pauschale Vorwegbesteuerung nur rund 8.000 Personen wahrgenommen haben und rund 255 Mio. Euro an Einnahmen bringen wird. Erwartungsgemäß haben nur überwiegend Bezieher von höheren Zusatzpension die Option gewählt, die sich dadurch mehr an künftiger Steuerbelastung ersparen können. Dies ist nur ein Bruchteil der vom BMF erhofften Summe.

Im Vergleich dazu wäre bei Umsetzung des - für die PKA-Leistungsberechtigten wesentlich attraktiveren - Vorweg-Steuermodells des Seniorenrates auch eine entsprechend höhere Steuereinnahme zu erwarten gewesen.

Auf Grund entsprechender Reaktionen von PKA-Leistungsberechtigten ortet der Seniorenrat einen dringenden Verbesserungs- und Handlungsbedarf und hat der Bundesregierung folgende Änderungen vorgeschlagen.

  • Ausweitung der zeitlichen Befristung für die einmalige Inanspruchnahme der Vorweg-Besteuerung von bisher 31.10.2012 auf bis auf weiteres.
  • Der begünstigte Vorweg-Besteuerungssatzes von 20% (normal 25%) soll auf PKA-Pensionen bis zu EUR 500,-- (bisher EUR 300,--) angewandt werden.
  • Steuerfreie Auszahlung aller PKA-Pensionen aus Arbeitnehmerbeiträgen (direkt oder umgewandelt = PKG § 48 a und 48 b / bisher nur 75% steuerfrei).


Weites schlägt der Seniorenrat einen Verzicht auf die jeweiligen zeitlichen Befristungen vor:

  • Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen Umstieg innerhalb der Pensionskasse (VRG mit zulässigen RZ von dzt. 3% bzw. in die neue Sicherheits-VRG - Garantiepension mit RZ 1,75%) bzw. zur Betrieblichen Kollektivversicherung von dzt. 31.10.2013 auf > bis auf weiteres.
  • Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen Verzicht auf die Dotation der Schwankungsrückstellung von dzt. 31.10.2014 auf : ab 31.10.2013 > bis auf weiteres.

Nachträglich Versteuerung deutscher Renten
Seit einigen Monaten werden Pensionistinnen und Pensionisten, die aus Deutschland eine Rente beziehen auf Grundlage der deutschen Gesetzgebung aufgefordert, für die letzten fünf Jahre rückwirkend dazu eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben und sind dadurch mit teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.

Der Österreichische Seniorenrat wird mittels Petition an den Deutschen Bundestag herantreten und diesbezüglich ein Gesetzesänderung anregen. Rückwirkende Steuernachforderungen zu stellen, über die die Pensionsbezieher in keiner Weise informiert waren, stellen eine große und unzumutbare Härte für die Pensionistinnen und Pensionisten dar.

Der Seniorenrat wird gleichzeitig auch den Österreichischen Nationalrat mit einer Petition befassen mit der Forderung nach einer Aufnahme von völkerrechtlichen Verhandlungen über eine entsprechende Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreichs mit Deutschland.

Kredite für Senioren
Da sich Beschwerden häufen, dass Seniorinnen und Senioren ab dem 72.Lebensjahr keine Kredite mehr gewährt werden, ist der Seniorenrat an die Bundessparte Bank und Versicherung bei der Wirtschaftskammer herangetreten und hat angeregt, Gespräche zwischen Bankenverband und Seniorenrat aufzunehmen mit dem Ziel, diese Altersdiskriminierung zu beheben. Diese Gespräche werden demnächst beginnen.

 

 

 

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