Doppelte Behördengänge entfallen
Wien (bmask) - "Künftig werden Parkausweise, die das Parken auf Behindertenparkplätzen
erlauben, direkt vom Bundessozialamt ausgestellt. Der bislang notwendige zusätzliche Weg zu Länder- und
Bezirksverwaltungsbehörden entfällt damit. Die neue, mit den Behindertenverbänden ausgearbeitete
Lösung, bringt einen one-stop-Shop und damit eine deutliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung
durch den Wegfall einer amtsärztlichen Untersuchung, indem der Parkausweis künftig gemeinsam mit der
Ausstellung eines Behindertenpasses durch das Bundessozialamt erfolgt", informiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer
über die am 04.12. im Ministerrat beschlossene Neuregelung.
In Zukunft wird ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der Behindertenpass die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit
der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" enthält. Diese Zusatzeintragung führt dann
gleich zur Ausstellung eines Ausweises, der zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermächtigt.
Die wesentlichen Vorteile dieser Änderungen liegen darin, dass insgesamt nur noch eine Behörde, nämlich
das Bundessozialamt, zuständig ist, der Kreis der Anspruchsberechtigten vereinheitlicht wird und parallele
Doppeluntersuchungen entfallen. "Die Neuregelung ist ein gutes Beispiel für eine gelebte Verwaltungsreform,
die den Menschen wirkliche Erleichterungen bringt", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Um die Umstellung
von den Ländern zum Bundessozialamt reibungslos abwickeln zu können ist das Inkrafttreten mit 1.1.2014
vorgesehen.
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