Novelle fördert Zahlungsmoral von Unternehmern durch Neuregelung von Verbindlichkeiten
Wien (bmj) - Der Ministerrat beschloss am 04.12. die, von Justizministerin Beatrix Karl ausgearbeitete
Regierungsvorlage zum Zahlungsverzugsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie in Österreich zur Umsetzung kommt.
Durch die Novelle werden Rechtsfragen zur Erfüllung von Geldschulden, ab März 2013 neu geregelt.
„Ich freue mich sehr, dass es uns mit dem Beschluss des Zahlungsverzugsgesetzes gelungen ist, die Zahlungsmoral
von Unternehmern zu fördern und somit den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken“, erklärte
Karl am Rande der heutigen Ministerratssitzung.
Die Novelle reguliert Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern, sowie zwischen Unternehmern und öffentlichen
Stellen. Durch die Neuregelung liegt im Schuldenfall das Wahlrecht über die Art der Erfüllung künftig
beim Schuldner. Das Zahlungsverzugsgesetz sieht auch vor, dass die Begleichung von Geldschulden als Bringschuld
angesehen wird und der Erfüllungsort somit beim Gläubiger liegt.
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