Verwaltungsaufwand erleichtern, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen
Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission legte kürzlich neue Vorschläge zur Straffung
der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vor, die den Verwaltungsaufwand und die
Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden
Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Das bisherige Umweltschutzniveau soll verbessert werden. Darüber
berichtet ein aktuelles Extrablatt des Verbindungsbüros Brüssel, das unter http://www.salzburg.gv.at/eu-extrablatt_74.pdf kostenlos heruntergeladen werden kann.
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission dürfte eine einheitlichere Rahmenregelung auch für
die Wirtschaft vorteilhaft sein. Die heute geltende UVP-Richtlinie ist vor gut 25 Jahren in Kraft getreten. Sie
wurde in der Zwischenzeit mehrfach geändert (zuletzt 2011). Im Anschluss an eine breit angelegte EU-weite
Konsultation aller Interessengruppen hat die Europäische Kommission beschlossen, die Richtlinie komplett zu
überarbeiten und den politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen anzupassen. Die geplanten Änderungen
sollen die zukünftigen Herausforderungen für die EU im Umweltbereich berücksichtigen, darunter Ressourceneffizienz,
Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge/-schutz. Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden,
dass Projekte, die die Umwelt voraussichtlich stark beeinträchtigen werden, vor ihrer Genehmigung angemessen
geprüft werden. Daher werden die etwaigen (bau- oder betriebsbedingten) Umweltauswirkungen eines Projekts
ermittelt und bewertet, bevor seine Durchführung genehmigt wird. Die Projektträger/innen können
dann ihre Projekte anpassen, um negative Umweltauswirkungen schon im Vorfeld zu minimieren, bzw. die zuständigen
Behörden können in die Projektgenehmigung Maßnahmen einbeziehen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden,
zu reduzieren oder zu kompensieren. Die aktuell geltende EU-Richtlinie gewährleistet auch, dass die Öffentlichkeit
frühzeitig in umweltbezogene Beschlussfassungsprozesse einbezogen wird.
Die Änderungen führen zu mehr Rechtssicherheit und wirken prozessbeschleunigend, ohne die Qualität
der Prüfung zu beeinträchtigen. Der Vorschlag der Kommission wird demnächst im Europäischen
Parlament und im Rat geprüft. Weiterführende Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu finden, dort ist auch Stand der Beratungen abzurufen.
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