Kommission will UVP-Vorschriften für Projekte "straffen" 

 

erstellt am
04. 12. 12

Verwaltungsaufwand erleichtern, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen
Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission legte kürzlich neue Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vor, die den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Das bisherige Umweltschutzniveau soll verbessert werden. Darüber berichtet ein aktuelles Extrablatt des Verbindungsbüros Brüssel, das unter http://www.salzburg.gv.at/eu-extrablatt_74.pdf kostenlos heruntergeladen werden kann.

Nach Einschätzung der Europäischen Kommission dürfte eine einheitlichere Rahmenregelung auch für die Wirtschaft vorteilhaft sein. Die heute geltende UVP-Richtlinie ist vor gut 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde in der Zwischenzeit mehrfach geändert (zuletzt 2011). Im Anschluss an eine breit angelegte EU-weite Konsultation aller Interessengruppen hat die Europäische Kommission beschlossen, die Richtlinie komplett zu überarbeiten und den politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen anzupassen. Die geplanten Änderungen sollen die zukünftigen Herausforderungen für die EU im Umweltbereich berücksichtigen, darunter Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge/-schutz. Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Projekte, die die Umwelt voraussichtlich stark beeinträchtigen werden, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Daher werden die etwaigen (bau- oder betriebsbedingten) Umweltauswirkungen eines Projekts ermittelt und bewertet, bevor seine Durchführung genehmigt wird. Die Projektträger/innen können dann ihre Projekte anpassen, um negative Umweltauswirkungen schon im Vorfeld zu minimieren, bzw. die zuständigen Behörden können in die Projektgenehmigung Maßnahmen einbeziehen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu reduzieren oder zu kompensieren. Die aktuell geltende EU-Richtlinie gewährleistet auch, dass die Öffentlichkeit frühzeitig in umweltbezogene Beschlussfassungsprozesse einbezogen wird.

Die Änderungen führen zu mehr Rechtssicherheit und wirken prozessbeschleunigend, ohne die Qualität der Prüfung zu beeinträchtigen. Der Vorschlag der Kommission wird demnächst im Europäischen Parlament und im Rat geprüft. Weiterführende Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu finden, dort ist auch Stand der Beratungen abzurufen.

 

 

 

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