Wien (pva) - Der Pensionistenausweis in der bisherigen Form ist Geschichte. Bis dato galt die jährliche
Verständigung über die Pensionsanpassung in Verbindung mit einem Personalausweis ein Jahr lang als Pensionistenausweis.
Dies gestaltete sich nicht immer als praktikabel, da sich das Papier der jährlichen Verständigung oft
schnell abnutzte und sich zudem als unhandlich erwies.
Die Pensionsversicherungsanstalt entschloss sich nun zur Reformierung des Pensionistenausweises und gestaltete
einen solchen in Scheckkartenformat mit folierter Oberfläche. Dieser Ausweis wird ebenfalls mit dem jährlichen
Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner versendet, er ist im unteren Drittel dieser Verständigung
positioniert und lässt sich aus dem Blatt heraustrennen. Aufgrund des handlichen Formates kann er bequem in
jeder Brieftasche verstaut werden und die Folierung schützt vor Abnutzung.
"Mit dieser neuen Errungenschaft wird auch dem langjährigen Wunsch unserer Pensionistinnen und Pensionisten
nach einem kompakten, handlichen und strapazierfähigeren Ausweis in Scheckkartengröße entsprochen",
so Manfred Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt. Passend zum Jahreswechsel, der Zeit der Wünsche,
hat die Pensionsversicherungsanstalt somit einen weiteren Schritt in Richtung Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit
gesetzt. Der durch die Neuerung vereinfachten Inanspruchnahme der Ermäßigungen für Seniorinnen
und Senioren bei Eintritten, Fahrtkosten und dergleichen steht nun nichts mehr im Wege!
Empfänger des neuen Pensionistenausweises werden alle im Inland wohnhaften Pensionistinnen und Pensionisten
sein. Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist unbefristet gültig. Lediglich jene Versicherten,
welche eine befristete Pensionsleistung beziehen, erhalten dementsprechend auch einen Pensionistenausweis, welcher
nur bis zum Ende der Befristung der Leistung gilt. Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt,
erhalten zunächst einen Pensionistenausweis lediglich in Papierform. Dieser wird sodann zum nächsten
Jahresbeginn durch den folierten Ausweis abgelöst.
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