Fekter: Mit Steuergeld darf nicht spekuliert werden
Wien (bmf) - Anlässlich des Spekulationsskandals von Salzburg legte Finanzministerin Dr. Maria
Fekter im Ministerrat eine entsprechende Punktation vor, die solchen und ähnlichen Spekulationsgeschäften
in Zukunft Einhalt gebieten soll. Bereits im Jänner nächsten Jahres soll ein entsprechendes Gesetz stehen.
„Hochrisikogeschäfte mit Steuergeld darf und wird es in Zukunft nicht mehr geben; auf keinen Ebenen. Da müssen
wir einen Riegel vorschieben“, betonte Fekter.
Die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll in Zukunft verstärkt das Schuldenmanagement für Länder
und Gemeinden übernehmen. Was bisher auf Richtlinien bzw. Verträgen mit der Staatsschuldenagentur basierte,
soll künftig in Gesetzesform gegossen werden.
„Wir werden die Länder stärker kontrollieren, wenn sie sich Gelder über die ÖBFA ausborgen.
Es braucht mehr Klarheit und Transparenz, damit man einen Überblick hat, wie öffentliche Gelder veranlagt
werden“, so die Ministerin. Zockereien wie in Salzburg dürften Fekter zufolge in Zukunft nicht mehr möglich
sein.
Darüber hinaus wird es ein Veranlagungsverbot geben, wenn Schulden bei der Bundesfinanzierungsagentur aufgenommen
werden. Demnach kann niemand billiges Geld bei der ÖBFA aufnehmen und dann damit zocken.
Finanzministerin Fekter rechnete weiters vor: „Würden alle Länder ihre Schulden über die Bundesfinanzierungsagentur
aufnehmen, würden sie sich jährlich rund 150 Millionen Euro an Schulden ersparen.“ Einen Zwang dazu könne
es aber natürlich nicht geben. „Länder können ihr Schulden- und Risikomanagement alternativ selbst
betreiben, allerding gelten gesamtstaatlich dafür künftig einheitliche Regeln. Dafür werde ich sorgen“,
so Fekter abschließend.
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