Neuer befristeter Führerschein, mehr Möglichkeiten für Radlerinnen und Radler,
mehr Rechte für Bahnkundinnen und -kunden
Wien (bmvit) - Das Jahr 2013 bringt einige Änderungen im Verkehrsbereich. Ein Überblick über
die wichtigsten Neuerungen.
Am 19. Jänner tritt das neue Führerscheingesetz in Kraft, mit dem die 3. Führerscheinrichtlinie
der Europäischen Union (EU) umgesetzt wird. Ab dann werden nur mehr Führerscheine ausgegeben, die auf
15 Jahre befristet sind. Es handelt sich um einen administrativen Umtausch, der mit keinen zusätzlichen Untersuchungen
oder Prüfungen verbunden ist. Ältere Führerscheine haben weiterhin eine längere Gültigkeitsdauer
- und zwar bis 19. Jänner 2033.
Der Mopedausweis wird durch den Führerschein AM ersetzt. Die Motorrad-Ausbildung ist künftig dreistufig
aufgebaut:
Klasse A1 (ab 16 Jahren) - Motorräder bis maximal 125 ccm und 11 kW (15 PS)
Klasse A2 (ab 18 Jahren) - Motorräder bis maximal 35 kW (48 PS)
Klasse A (ab frühestens 20 Jahren)
Das Mindestalter für den Direktzugang zur Klasse A wurde vom 21. auf das vollendete 24. Lebensjahr angehoben.
Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt aber nicht mehr wie bisher automatisch, wenn man das entsprechende
Alter erreicht, sondern mittels praktischer Fahrprüfung oder siebenstündiger Ausbildung.
In der Mehrphasenausbildung für die Klasse A wird künftig eine Perfektionsfahrt eingeführt und das
Fahrsicherheitstraining um ein Gefahrenwahrnehmungstraining erweitert.
Jugendliche können ab 18. Jänner bereits mit 15,5 Jahren mit der L17-Führerscheinausbildung beginnen
(bisher 16 Jahre), alleine dürfen sie das Auto weiterhin erst mit 17 nach abgelegter Fahrprüfung lenken.
Für Fahrprüfer gilt darüber hinaus eine Weiterbildungspflicht: Diese müssen sich alle fünf
Jahre einem Audit unterziehen und sich künftig verpflichtend weiterbilden. Das soll die Führerscheinausbildung
verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.
Für Fahrten mit Anhänger bei Klasse B sind künftig Fahrzeugkombinationen mit bis zu 4.250 Kilogramm
erlaubt (bisher 3.500). Dafür ist eine siebenstündige Schulung erforderliche, um den erforderlichen Code
96 in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
Die neue Vignette
Für 2013 werden die Tarife für die Vignette an den Verbraucherpreisindex angepasst und um 3,6 Prozent
angehoben. Die Jahresvignette kostet für Auto bis 3,5 Tonnen 80,60 und für das Motorrad 32,10 Euro. Die
neue Vignette ist himbeerfarben und gilt von 1. Dezember 2012 bis 31. Jänner 2014. Bis Ende Jänner behalten
auch die alten Vignetten noch ihre Gültigkeit. Strafen drohen für jene, die ohne Vignette erwischt werden:
120 Euro "Ersatzmaut" für Autos, 65 Euro für Motorräder.
Analog dazu wurden ab 1. Dezember auf Sondermautstrecken die Tarife um 3,6 Prozent an die Inflation angepasst.
Ausgenommen davon: der Karawankentunnel.
Ab 31. März: Neue Regeln für den Radverkehr
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung können Städte und Gemeinden die sanfte Mobilität
speziell fördern. Sie erhalten die Möglichkeit, Fahrradstraßen und Begegnungszonen in passenden
Straßen einzurichten: Fahrradstraßen sind Fußgängerinnen, Fußgängern, Radfahrerinnen
und Radfahrern vorbehalten. Autos sind dort nur ausnahmsweise erlaubt. Begegnungszonen sind Bereiche, die von Fahrzeugen,
Fußgängerinnen und Fußgängern gleichberechtigt genutzt werden können. Autos dürfen
höchstens 20 km/h fahren, in Ausnahmefällen sind auch 30 km/h erlaubt.
Darüber hinaus ermöglicht die Novelle, die Radbenützungspflicht zu flexibilisieren. Das bedeutet:
Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, dürfen sich Radfahrerinnen und Radfahrer
künftig auch in den Autoverkehr einreihen, auch wenn es einen Radweg gibt. Ob und wo es möglich ist,
die Benützungspflicht aufzuheben, ist Sache der Behörden vor Ort.
Künftig ist es Radfahrerinnen und Radfahrern untersagt, am Rad mit dem Handy zu telefonieren. Wer erwischt
wird, hat mit Strafen von 50 Euro zu rechnen.
Ab 1. Juli: mehr Rechte für BahnkundInnen
Seit 2010 können Pendlerinnen und Pendler bei Verspätungen von den Bahnunternehmen Geld zurückfordern.
Pendlerinnen und Pendler mit Jahreskarte bekommen eine Entschädigung von zehn Prozent des Kartenpreises, wenn
in einem Monat mehr als zehn Prozent der Züge unpünktlich sind. Diese strengen Kriterien haben dazu geführt,
dass die ÖBB zur pünktlichsten Bahn Europas avancierte. Ab 1. Juli verschärft Verkehrsministerin
Doris Bures die Kriterien nochmals: Künftig gibt es bereits Entschädigungen, wenn die Pünktlichkeit
unter 95 Prozent fällt. Nachgeprüft werden können die Pünktlichkeitswerte auf der eigenen Strecke
im Internet unter www.oebb.at/fahrgastrechte. Gewinner dieser Neuregelung sind die Pendlerinnen und Pendler, die
auf pünktliche Verkehrsmittel vertrauen müssen.
Hochwasserschutzprojekte
Der Hochwasserschutz entlang der Donau wird in Zusammenarbeit mit den Ländern vorangetrieben und weitere
Teilabschnitte eröffnet. Ebenfalls 2013 vorgesehen: Die Eröffnung des fertiggestellten Hochwasserschutzes
an der March.
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