Bundesrat beschloss Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wien (bpd) - "Es wird in Zukunft ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Landesverwaltungsgerichte
geben. Das bringt Verfahrensbeschleunigung, Rechtsvereinheitlichung und damit eine deutliche Steigerung der Rechtstaatlichkeit",
sagte Staatssekretär Josef Ostermayer am 20.12. vor dem Bundesrat. "Unser Ziel ist, dass das neue Bundesverwaltungsgericht
seine operative Tätigkeit mit 1. Jänner 2014 aufnehmen kann. Das ist ein ambitioniertes Ziel, auf das
wir uns schon im Vorfeld einstimmig verständigt haben."
Es sei noch viel zu tun. "Heute beschließen wir das Organisationsrecht, jetzt müssen wir das Verfahrensrecht
angehen. Dazu müssen rund 100 Materiengesetze überarbeitet werden. Ich hoffe, wir können damit im
Februar oder März in den Ministerrat gehen und daran anschließend in den Nationalrat." Zudem berichtete
der Staatssekretär, dass bereits ein Gebäude für das Bundesverwaltungsgericht angemietet sei und
derzeit adaptiert werde. "Es wird das größte Gericht Österreichs, mit 450 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die jährlich rund 33.000 Fälle zu bearbeiten haben."
Ausdrückliches Lob zollte der Staatssekretär dem Asylgerichtshof, der seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt
hat. "Er ist gut organisiert und hat den Großteil der Riesenlast an Altfällen abgearbeitet. Dass
er seine Arbeit gut erledigt, erkennt man auch an der geringen Zahl an Aufhebungen seiner Entscheidungen durch
den Verfassungsgerichtshof."
Zuletzt bedankte sich der Staatssekretär bei allen, die mitgewirkt haben. "Ich danke allen, die ihr Fachwissen
in das Reformwerk eingebracht haben. Ich danke auch dem Bundesrat für seine Zustimmung. Auf Basis dieser hervorragenden
Zusammenarbeit bin ich guter Hoffnung, den ambitionierten Zeitplan einhalten zu können", schloss Staatssekretär
Ostermayer.
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