Gute Beschäftigungslage, aber Anstieg der Armut
Wien (pk) - Der Sozialbericht wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
herausgegeben und enthält auf insgesamt 352 Seiten einerseits eine Bestandsaufnahme der Ressortaktivitäten
und andererseits sozialpolitische Analysen, die einen detaillierten Einblick in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
und die Lebenssituation der Menschen in Österreich geben. So finden sich im Bericht etwa Untersuchungen zur
Entwicklung der Einkommen, des Vermögens und der Armut, zu den Folgen der Wirtschaftskrise, zu den Pensionen
oder zu den Sozialausgaben.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellt in seinem Vorwort fest, in den letzten beiden Jahren seien die Auswirkungen
der Wirtschafts- und Finanzkrise weiterhin spürbar gewesen. Die Maßnahmen der Bundesregierung hätten
aber dazu beigetragen, die Folgen der Krise abzufedern, wobei die Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowohl
zur Armutsbekämpfung als auch zur Konjunkturstabilisierung beigetragen hätten. Der internationale Vergleich
zeige, dass Österreich dabei einen erfolgversprechenden Weg gewählt habe. Es gebe weiterhin eine geringe
Arbeitslosigkeit und steigende Beschäftigungszahlen, hob Hundstorfer hervor. Auch die Sozialausgaben haben
sich laut Minister trotz der zunehmenden Alterung der Gesellschaft im letzten Jahrzehnt maßvoll entwickelt.
Auf den ersten 171 Seiten des Berichts werden die Ressortaktivitäten in den verschiedenen Arbeitsbereichen
des Ministeriums – Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Konsumentenpolitik, Pflegevorsorge, Behindertenpolitik,
Sozialentschädigung, Mindestsicherung, EU-Sozialpolitik und Internationales – ausführlich dargestellt.
Aufgrund des großen Umfangs werden im Folgenden nur einige Themenbereiche exemplarisch herausgegriffen, wobei
die Schwerpunkte auf der Entwicklung der Beschäftigungssituation und auf sozialpolitischen Neuerungen (z.B.
Mindestsicherung) liegt.
Steigende Beschäftigung und relativ geringe Arbeitslosenzahlen
Im Kapitel Arbeit und Beschäftigung wird darauf hingewiesen, dass nach krisenbedingten kritischen Entwicklungen
in Österreich und der EU sich die Lage am österreichischen Arbeitsmarkt bereits seit 2010 wieder verbessert
hat – es gebe steigende Beschäftigtenzahlen sowie weiterhin sehr geringe Arbeitslosenquoten im Vergleich zu
den anderen EU-Staaten (Österreich 4,5%, EU-27-Durchschnitt 10,4%; August 2012).
Die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes für acht neue EU-Länder (Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn) habe sich bewährt, urteilen die AutorInnen des Berichts. Die
Prognosen des Ressorts, das von 20.000 bis 25.000 zusätzlichen Beschäftigten im Jahr 2011 ausgegangen
ist, erwiesen sich als zutreffend.
Ein Drittel der Gelder für aktive Arbeitsmarktpolitik
Die Aufwendungen des Arbeitsmarktservices zur Verbesserung der Chancen von Arbeitslosen machen mittlerweile ein
Drittel des Gesamtbudgets der Gebarung Arbeitsmarktpolitik aus. Im Jahr 2011 erreichte das aktive Förderbudget
des AMS 975 Mio. €, die Summe aus aktiver und aktivierender Arbeitsmarktpolitik betrug rund 2 Mrd. €. Neben der
Förderung älterer ArbeitnehmerInnen stellen Jugendliche ohne weiterführende Ausbildung eine zentrale
Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik dar. Für junge Menschen ohne Schulabschluss oder Ausbildung sowie für
jene mit erhöhtem Förderbedarf gibt es verschiedene Projekte zur (Wieder-)Eingliederung in Ausbildung
und Arbeitsmarkt, heißt es im Bericht. Die Ausbildungsgarantie der Regierung sichere allen Jugendlichen eine
Lehrstelle bzw. eine gleichwertige Ausbildung. Außerdem wird ein spezielles Jugend- und Lehrlingscoaching
neu aufgebaut und vorhandene Instrumente weiter ausgebaut.
Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifizierte Drittstaatsangehörige
Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht umfassen die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung
auch für ältere ArbeitnehmerInnen, Neuregelungen von Zuschüssen zu AMS-Schulungen, den Pensionsvorschuss
und Altersteilzeitvereinbarungen. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes wurde auch eine Abgabe für Unternehmen
bei Auflösung eines arbeitslosenversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses eingeführt.
Wesentliche Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht betreffen die Einführung eines Punktesystems
für die Zuwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger (Rot-Weiß-Rot-Karte) sowie Neuregelungen
der Saisonbeschäftigung und Übergangsregelungen zur Arbeitsmarktöffnung für Personen aus den
neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien.
Verbesserungen für Behinderte und im Sozialrecht
Ein weiteres wichtiges Anliegen des Ressorts ist die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt,
die durch die am 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz noch verbessert
werden konnte. So kommt etwa der besondere Kündigungsschutz, der von manchen potentiellen Arbeitgebern als
Hindernis zur Begründung eines Vertragsverhältnisses mit begünstigten Behinderten angesehen wurde,
erst nach vier Jahren (statt wie bisher nach sechs Monaten) zum Tragen. Gleichzeitig wurde die Ausgleichstaxe gestaffelt
nach Betriebsgrößen erhöht.
Weitere Neuerungen im Sozialrecht: Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurden gleiche Lohnbedingungen
für alle in Österreich tätigen ArbeitnehmerInnen – also sowohl für nach Österreich entsandte
und überlassene als auch für gewöhnlich in Österreich arbeitende – sichergestellt. Vorgesehen
ist eine Lohnkontrolle mit entsprechenden Strafbestimmungen. In der Bauwirtschaft wurden durch Schaffung einer
Baustellendatenbank die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Sozialbetrug verbessert.
Die Mindestdauer der Bildungskarenz von zwei Monaten und die für die Vereinbarung der Bildungskarenz erforderliche
Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten wurden in das Dauerrecht übernommen. Im Urlaubsrecht wurde
vorgesehen, dass sich die Verjährungsfrist für den Erholungsurlaub bei Inanspruchnahme einer Karenz nach
dem Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz um den gesamten Zeitraum der Karenz verlängert.
16,7 % des BIP für die gesetzliche Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung hat im Jahr 2011 Mittel in der Höhe von 50 Mrd. € aufgewendet, das entspricht
16,7% des Bruttoinlandsprodukts. Mit Ausgaben, die mehr als die Hälfte aller Sozialausgaben in Österreich
umfassen, spielt die gesetzliche Sozialversicherung (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung) im österreichischen
Wohlfahrtsstaat eine wesentliche Rolle. Nach Versicherungszweigen betrachtet, entfielen 2011 29% der Gesamtaufwendungen
auf die Krankenversicherung, 68% auf die Pensionsversicherung und 3% auf die Unfallversicherung.
Durchschnittliches Pensionsantrittsalter liegt bei 58,3 Jahren
Im Dezember 2011 wurden 2.250.000 Pensionen ausbezahlt, informiert der Bericht. Die Zahl der Alterspensionen ist
gestiegen, während die Zahl der Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen abnahm. 10% der PensionsbezieherInnen
erhielten Ausgleichszulagen, die eine bedarfsgeprüfte, mindestsichernde Leistung der Pensionsversicherung
darstellen. Die Ausgaben dafür betrugen 2011 976 Mio. €. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung
betrugen 34 Mrd. €, davon wurde ein Viertel aus Mitteln des Bundes finanziert.
2011 wurden 123.200 Pensionen neu zuerkannt, wobei 70% vor dem Erreichen des Regelpensionsalters angetreten wurden.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter betrug im Jahr 2011 58,3 Jahre, die Geschlechterdifferenz war etwas
geringer als zwei Jahre. Die durchschnittliche neuzuerkannte Alterspension (ohne Zulagen und Zuschüsse) betrug
2011 1.255 € (Invaliditätspension 962 € und Witwen-/Witwerpension 674 €). Die Daten über Art und Dauer
des Übertritts in die Pension weisen darauf hin, dass verbesserte Erwerbschancen für ältere Personen
und präventive Gesundheitsmaßnahmen wesentliche Voraussetzungen für eine Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantrittsalters darstellen, heißt es im Bericht.
Auf gesetzlicher Ebene kam es zu folgenden Änderungen: verschärfte Anspruchsvoraussetzungen bei der "Hacklerregelung"
sowie Einführung eines Abschlags im Altrecht; verschärfte Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension
und die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Im Bereich der Invaliditätspensionen wurde
der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" verankert und die Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten
auf Kosten der Pensionsversicherung vereinheitlicht. Mit Blick auf die nachhaltige finanzielle Absicherung der
Pensionen wurden weitere Schritte gesetzt, wie etwa die Verschiebung der erstmaligen Valorisierung der neuzuerkannten
Pensionen um ein Jahr, die Verteuerung und Gleichstellung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten und die außertourliche
Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage 2012.
Neues sozialpolitisches Instrument: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde ab Oktober 2011 in allen Bundesländern umgesetzt und an
insgesamt 193.276 Personen ausbezahlt. Die Höhe der Leistung der BMS orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz
der Pensionsversicherung und betrug im Jahr 2012 für alleinstehende Personen und Alleinerziehende 773 € bzw.
1.160 € für (Ehe-)Paare (12 x im Jahr). 40% der unterstützten Personen waren Frauen, 33% Männer,
der Rest (26%) Minderjährige. Der Jahresaufwand 2011 für Geldleistungen in der BMS betrug 439 Mio. €.
Seit Einführung der Mindestsicherung konnten bis Juli 2012 über 29.000 BMS-BezieherInnen vom AMS in Beschäftigungsverhältnisse
vermittelt werden. 2012 wurde auch eine Studie betreffend die Auswirkungen der Einführung der Mindestsicherung
auf die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben abgeschlossen. Darin wurde festgestellt, dass in den ersten drei Monaten
der AMS-Vormerkung 14% dieser Personengruppe eine Beschäftigung aufnahmen bzw. das Beschäftigungsvolumen
erhöhen konnten. Nach neun Monaten stieg der Anteil der erwerbsintegrierten Personen auf knapp ein Viertel
(24%), heben die AutorInnen des Berichts hervor. Ein Drittel der Erwerbsintegrierten schaffte den Übergang
in eine Standardbeschäftigung. Nach neun Monaten ist der Anteil der Personen, die ausschließlich BMS-Leistungen
erhalten, von 89% auf 70% gefallen.
Sozialstaat bleibt weiter finanzierbar
Im Analysenteil des Berichts beleuchten die AutorInnen zunächst die Entwicklung und Struktur der Sozialausgaben
in Österreich. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Sozialquote 2009 gegenüber 2008 – wie
auch in den anderen EU-Staaten – stark angestiegen, heißt es dazu einleitend. Dies ermöglichte eine
Stabilisierung der materiellen Lebensbedingungen und war Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung. In
Folge dieser Entwicklung ist die Sozialquote seit 2010 wieder rückläufig. Im Jahr 2011 wurden 29,3% des
BIP für soziale und gesundheitsbezogene Leistungen ausgegeben.
Das reale jährliche Wachstum der Sozialausgaben hat sich (mit Ausnahme des Krisenjahres 2009) seit den 1990er
Jahren spürbar verringert, obwohl die Zahl älterer Menschen angestiegen ist und die durchschnittlichen
Pro-Kopf-Sozialausgaben für ältere Personen sechs Mal höher sind als für Personen unter 65
Jahren. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entwicklungen und Reformen ist auch bis 2030 lediglich mit
einem schwachen Anstieg der Sozialquote zu rechnen. Bei einer Gesamtbetrachtung aller Sozialsysteme erfolgt die
Finanzierung zu etwa jeweils einem Drittel aus Budgetmitteln, aus Beiträgen der Gebietskörperschaften
und der ArbeitgeberInnen. Mehr als ein Viertel der Sozialleistungen wird über Beiträge der Versicherten
finanziert. Im internationalen Vergleich ist in Österreich der Anteil der Versicherten an der Finanzierung
höher und der Anteil des Staates geringer.
Deutlicher Rückgang der Nettolohnquote
In den letzten Jahrzehnten – vor allem seit Mitte der 1990er Jahre – sind die Löhne in ihrer Gesamtheit trotz
steigender Beschäftigung langsamer gestiegen als die Unternehmens-, Vermögens- und Mieteinkommen, lautet
das Resümee der AutorInnen. Dadurch ist die Brutto-Lohnquote, der Anteil der Löhne am Volkseinkommen,
rückläufig. Sie ist von 75,7% im Jahr 1994 auf 67,3% im Jahr 2011 deutlich gesunken.
Aufgrund des Ansteigens der Abgabenbelastung (Lohnsteuer, Sozialbeiträge) der Lohneinkommen ist die Nettolohnquote
in einem noch höheren Ausmaß als die Bruttolohnquote gesunken. Die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse,
vor allem der Anstieg der Teilzeitarbeitsplätze, und die unterschiedliche Verteilung von Produktivitätszuwächsen
über die Einkommensgruppen hinweg, gehen mit einer steigenden Ungleichheit zwischen niedrigeren und höheren
Einkommen einher. So konnte etwa das bestverdienende Einkommensfünftel seinen Anteil von 44,4% auf 47,4% erhöhen,
d.h. die 20% mit den höchsten Einkommen lukrieren fast die Hälfte des Gesamteinkommens, während
die 20% mit den niedrigsten Einkommen lediglich 2% der gesamten Einkommen verdienen.
Strukturelle Verschiebungen am Arbeitsmarkt – v.a. steigende Teilzeitbeschäftigung – bewirkten, dass der durchschnittliche
Bruttorealbezug in den unteren Einkommensklassen von 1995 bis 2010 deutlich gesunken ist. Bruttoreallohnsteigerungen
gab es fast ausschließlich nur in den beiden obersten Einkommensfünfteln, wobei der Anstieg bei den
bestverdienenden 20% am höchsten war. Weiterhin große Lohnunterschiede bestehen zwischen den Geschlechtern,
resümiert der Bericht. Das mittlere (Median)Einkommen der Frauen ist 2010 um ein Drittel geringer als jenes
der Männer. Werden die Einkommen um die geleistete Erwerbsarbeitszeit bereinigt, verdienen Frauen um 13% weniger
als Männer.
Kontinuierlicher Anstieg der manifesten Armut seit 2005
In allen Ländern des Euroraums wurde im Jahr 2010 auf Betreiben der Europäischen Zentralbank von den
Nationalbanken eine Erhebung u.a. zu den Vermögen der Privathaushalte in Auftrag gegeben (Household Finance
and Consumption Survey – HFCS). Mit dem HFCS gibt es für Österreich erstmals eine Datenquelle, die Sachvermögen,
Finanzvermögen und Verschuldung der privaten Haushalte in einem Datensatz enthält. Es handelt sich dabei
um eine freiwillige Haushaltserhebung. Die Schätzungen können daher vor allem am oberen Rand der Vermögensverteilung
nur als Untergrenze der tatsächlichen Ungleichverteilung angesehen werden.
Die Privathaushalte in Österreich werden nach der Höhe ihres Vermögens in vier Gruppen geteilt:
Die Hälfte der Haushalte besitzt nur ein sehr geringes Nettovermögen mit durchschnittlich 18.000 €. Bei
weiteren 30% beträgt das durchschnittliche Vermögen 178.000 €, bei 15% der Haushalte liegt es bei etwa
497.000 €. An der Spitze der Vermögensskala befinden sich 5% der Haushalte. Deren durchschnittliches Vermögen
beträgt 2,57 Mio. € pro Haushalt.
Trotz gestiegener realer Haushaltseinkommen und eines leichten Rückgangs privater Verschuldung gibt es im
Bereich Lebensstandard einige deutliche Verschlechterungen: Die manifeste Armut steigt seit 2005 kontinuierlich
an, die Zahl der Personen in verfestigter finanzieller Deprivation hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt und lag
2010 bei 10,2% der Bevölkerung.
Im Krisenjahr 2009 wurde die Binnennachfrage von den relativ guten Lohnabschlüssen 2008, der Steuerreform
2009 und vom Ausbau bestimmter Sozialleistungen (z.B. Gratis-Kindergartenjahr, 13. Familienbeihilfe) gestützt.
Sozialleistungen bewährten sich in ihrer Funktion als automatische Stabilisatoren und bildeten gemeinsam mit
spezifischen Maßnahmen (z.B. Kurzarbeit) eine konzertierte Form der Krisenabfederung, urteilen die AutorInnen.
Trotz der durchwegs deutlichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den österreichischen Arbeitsmarkt kam
es bereits relativ schnell wieder zu einer Erholung: Seit Juni 2011 hat Österreich die europaweit niedrigste
Arbeitslosenquote (zwischen 4% und 4,5%). Dennoch wurde der Zustand von vor der Krise noch nicht wieder erreicht.
So gibt es etwa einen Anstieg der Notstandshilfe-BezieherInnen um 27%. Dies zeigt, dass es für einen Teil
der Bevölkerung immer schwieriger wird, einen Arbeitsplatz zu finden. Der krisenbedingte Rückgang bei
den Beschäftigten betraf jedoch nur die Vollzeitbeschäftigung, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten
hat seit 2008 stetig zugenommen: Die Teilzeitquote der Frauen stieg von 43% auf 45% an, jene der Männer von
7% auf 8%.
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