Landesregierung passt Kriterien an
Bozen (lpa) - Über die Pflegesicherung unterstützt die Landesregierung die grundlegenden Hilfeleistungen
in der Pflege zu Hause oder durch Dienste von etwa 14.200 Menschen. Weil nur pflegebedürftige Menschen Anspruch
auf die Pflegesicherung haben, kommt der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit entscheidende Bedeutung zu. Am
System der Pflegeeinstufung ist im Laufe der vergangenen vier Jahre ständig gearbeitet worden, nun hat die
Landesregierung einige weitere Verbesserungen eingeführt.
Luca Critelli, dessen Abteilung die Abwicklung der Pflegesicherung verantwortet, erklärt, warum diese Anpassung
durchgeführt worden ist: „In der ersten Phase der Pflegesicherung von 2008 bis Anfang 2011 sind die Einstufungen
in mehreren Situationen höher ausgefallen, als es heute der Fall wäre, da erst nachträglich - aufgrund
der Erfahrungen in der Praxis - Änderungen und Verbesserungen in den Kriterien und der Handhabung eingeführt
worden sind. Seit 2011 wird eine landesweit weitaus einheitlichere Einstufungpspraxis angewandt und die seitdem
geltenden Kriterien sollen auch so weitergeführt werden." Deshalb sei auch die Kritik, dass aufgrund
der Sparzwänge bei der Pflegeeinstufung eine strengere Handhabung zur Anwendung gekommen ist, völlig
aus der Luft gegriffen, so Critelli.
Auch die Zahlen, unterstreicht der Abteilungsdirektor, würden belegen, dass Rückstufungen bei Überprüfungen
nach wie vor eine marginale Erscheinung seien und in der Regel auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zurückzuführen
sind, da die erste Einstufung oft in einer Akutsituation stattgefunden habe. Bei 44 Prozent der Überprüfungen
wird die Stufe bestätigt, bei 42 Prozent fällt sie höher aus und bei 14 Prozent wird eine niedrigere
Stufe zugewiesen.
Um diesen Änderungen im Einstufungssystem, besonders in Hinblick auf die Menschen, die 2008 bis 2011 erstmals
eingestuft worden sind, noch besser Rechnung zu tragen, hat die Landesregierung nun beschlossen, dass ein Antrag
auf Wiedereinstufung durch die pflegebedürftige Person nur zur Bestätigung der bestehenden Pflegestufe
oder dem Erreichen einer höheren Pflegestufe führen kann und dass die eingeschränkte Anerkennung
der Haushaltsführung nur bei all Wiedereinstufungen oder Überprüfungen von Personen angewandt wird,
die nach der Änderung im März 2011 erstmals Pflegegeld bezogen haben.
„Mit diesen Änderung können wir die Situationen von Menschen abfedern, die bereits 2011 und davor das
Pflegegeld bezogen haben und bei denen der Rückgang nicht ausschließlich auf eine effektive Verringerung
des Pflegebedarfs sondern auch in der Anpassung der Kriterien zurückzuführen ist", erklärt
Critelli.
Der neue Abfederungsmechanismus wird von Amts wegen bei den bisher betroffenen 90 Personen angewandt. Diese werden
im Detail schriftlich Anfang 2013 über ihre SItuation sowie die gegebenenfalls zustehenden Rückzahlungen
informiert. Für die künftige Überprüfung von Einstufungen der Anfangsphase gelten ab 2013 automatisch
die neuen Abfederungsmechanismen. Alle Ersteinstufungen sowie weitere Überprüfungen erfolgen hingegen
aufgrund der seit 2011 in Verwendung stehenden Kriterien.
|