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Vorratsdatenspeicherung
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erstellt am
19. 12. 12
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VfGH hat Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung und wendet sich an EuGH
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung
der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben
aus diesem Grund den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet und ihm Fragen zur Auslegung der EU-Grundrechtecharta
vorgelegt.
Anlass für diese Vorgangsweise sind Anträge an den Verfassungsgerichtshof, die sich gegen behauptete
Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über die Vorratsdatenspeicherung richten.
Die bekämpften gesetzlichen Bestimmungen sind in Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU
beschlossen worden. Es haben sich bisher die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikations-Unternehmens
sowie zusammengefasst insgesamt über 11.000 Privatpersonen an den Verfassungsgerichtshof gewendet.
Die EU-Grundrechtecharta garantiert - wie die Europäische Menschenrechtskonvention und das in der österreichischen
Verfassung verankerte Grundrecht auf Datenschutz - , dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden
personenbezogenen Daten hat. Bei der Beurteilung der bekämpften Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof
auch die EU-Grundrechtecharta als Prüfungsmaßstab anzuwenden.
Dem Verfassungsgerichtshof ist bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung
schwerer Straftaten zum Ziel hat. "Ungeachtet dessen bestehen Bedenken hinsichtlich der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
an sich und der mit ihr notwendig verbundenen Folgen", so die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter
in ihrem Beschluss.
"Die Vorratsdatenspeicherung betrifft fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die
Datenspeicherung gegeben haben. Die Behörden ermitteln ihre Daten und sind über das private Verhalten
solcher Personen informiert. Dazu kommt das erhöhte Risiko des Missbrauchs", erklärt VfGH-Präsident
Gerhart Holzinger zu den Bedenken. Und weiter: "Der Verfassungsgerichtshof ist verpflichtet, den EuGH einzuschalten,
wenn er Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung von Unionsrecht hat. Wir haben Zweifel daran, dass die EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung mit den Rechten, die durch die EU-Grundrechtecharta garantiert werden, wirklich vereinbar
ist".
Zum weiteren Ablauf: Mit diesem Vorlagebeschluss an den EuGH ist das Verfahren unterbrochen. Nach der Beantwortung
der Fragen durch den EuGH nimmt der Verfassungsgerichtshof die Beratungen wieder auf. Wie lange der EuGH für
sein Verfahren braucht, lässt sich nicht abschätzen. Für das Jahr 2011 gibt der EuGH eine durchschnittliche
Verfahrensdauer bei Vorabentscheidungsersuchen von 16,4 Monaten an.
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt trotz des Vorlagebeschlusses bis auf weiteres in Kraft. Für den VfGH
besteht nämlich keine Möglichkeit, dass er die entsprechenden Regelungen von sich aus vorläufig
außer Kraft setzt.
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Bures begrüßt Einschaltung des EuGH
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures begrüßt die Einschaltung des EuGH durch den österreichischen
Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Bures hofft,
dass dieser Schritt nun endgültige Klarheit darüber bringen werde, ob die EU-Richtlinie mit den Bestimmungen
der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei oder nicht. Dies sei umso wichtiger, als die Kommission gerade mit der Überarbeitung
der Richtlinie beschäftigt sei.
Bures: "Mir als mit der Umsetzung im Telekommunikationsgesetz beauftragten Verkehrsministerin war der Gang
zum EuGH verwehrt, da im Jahr 2006 die damalige Justizministerin Gastinger der Richtlinie zugestimmt hatte. Angesichts
bestehender Zweifel habe ich mich aber bereits mehrfach für eine Überprüfung der EU-Richtlinie durch
den zuständigen Rat für Justiz und Inneres ausgesprochen."
Die Vorratsdatenspeicherung sei eine hochsensible Materie, daher seien alle datenschutz- und grundrechtlichen Bedenken
sehr ernst zu nehmen, so Bures. Österreich habe die Richtlinie so grundrechtssensibel wie nur möglich
umgesetzt - und zwar unter Einbeziehung des Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte. Solange der EuGH
die EU-Richtlinie nicht aufhebt, ist sie gültiges EU-Recht und für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Die nationale Umsetzung muss daher vorerst in Kraft bleiben.
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Mölzer: EU-Pläne zur totalen Überwachung der Bürger müssen
vereitelt werden
Wien (fpd) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Vorratsdatenspeicherung dem Europäischen
Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, sei zu begrüßen, sagte der freiheitliche Delegationsleiter
im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer. "Wenn sämtliche Verbindungsdaten von Mobiltelefonen
und Internet für sechs Monate gespeichert werden sollen, dann hat dies nichts mit der Bekämpfung von
Terroranschlägen zu tun, vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme zur totalen Überwachung der
Bürger", hielt Mölzer fest.
Überhaupt gelte es, bezüglich der von der Europäischen Union geplanten Maßnahmen, die angeblich
der Erhöhung der Sicherheit dienten, besondere Wachsamkeit an den Tag zu legen, betonte der freiheitliche
EU-Mandatar. "Beim INDECT-Projekt beispielsweise soll mit Überwachungskameras nach 'auffälligem
Verhalten' von Bürgern Ausschau gehalten werden. Die Brüsseler Zentrale will also unbescholtene Bürger
der totalen Kontrolle unterziehen, nichts mehr soll geheim bleiben", warnte Mölzer.
Insgesamt stelle sich die Frage, so der freiheitliche Europaabgeordnete, warum die EU jedem einzelnen mit einem
derartigen Misstrauen begegne. "Wenn alle möglichen Daten gesammelt und die Menschen einem so dichten
Überwachungsnetz unterworfen werden sollen, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt, dann ist das ein Verhalten,
das zu Diktaturen und nicht zu einer sogenannten Wertegemeinschaft passt. Hier gilt es, den Anfängen zu wehren,
wenn wir in Europa nicht Orwellsche Zustände haben wollen", schloss Mölzer.
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Steinhauser: Wichtiger Erfolg im Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung
Wien (grüne) - "Die Vorlage der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung an den europäischen Gerichtshof
durch das österreichische Verfassungsgericht ist ein erster Erfolg und ein wichtiger Etappensieg", freut
sich der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Steinhauser hat gemeinsam mit der Bürgerinitiative
AK Vorrat eine Klage organisiert, die in der Folge von 11.139 BürgerInnen eingebracht wurde.
Der Grüne Justizsprecher sieht damit zwei wichtige Hürden genommen. "Der Verfassungsgerichtshof
hat damit unsere Klage zugelassen und hält die rechtlichen Bedenken offensichtlich für relevant. Jetzt
liegt der Ball j beim EuGH. Es wird sich zeigen, ob die Grundrechtscharta jetzt den Härtetest besteht und
sich als Schutz für die Bürgerinnen und Bürger erweist", meint Steinhauser.
Der Verfassungsgerichtshof hat jedenfalls ein klares Zeichen in Richtung der Politik gesetzt. "Sämtliche
Ausweitungsphantasien beispielsweise in Richtung Urheberrechte sollten damit beendet sein. Das Parlament sollte
durch Beschluss die Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung jedenfalls bis zur rechtlichen Klärung aussetzen",
fordert Steinhauser.
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Datenschutzrat begrüßt Befassung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Wien (bpd) - Der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier begrüßt ausdrücklich die
Einschaltung des EuGH durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung der EU-Richtlinie
über die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf die Frage ihrer Grundrechtskonformität. "Gerade
der Datenschutzrat hat sich aufgrund erheblicher Bedenken gegen die Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
des Instruments der Vorratsdatenspeicherung stets klar gegen diese ausgesprochen. Diese Linie wird nunmehr durch
den heute bekannt gewordenen Beschluss des VfGH, die Grundsatzfrage der Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
mit der Grundrechtecharta der EU dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen bestätigt", so Maier.
Im Resümee seiner Begründung gelangt der VfGH zum Schluss, dass nicht zuletzt auch im Hinblick auf Zweifel
an der Eignung zur Zielerreichung der mit der Vorratsdatenspeicherung verbundene Eingriff unverhältnismäßig
erscheint. Im Lichte der einschlägigen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen zum Datenschutz und
zur Privatsphäre, wie sie schon vor Inkrafttreten der Grundrechtecharta zu beachten waren, hat der Datenschutzrat
bereits im September 2002 festgehalten, "dass die Frage der Verhältnismäßigkeit einer zwingenden
Anordnung der flächendeckenden Speicherung von Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung über
jenen Zeitraum hinaus, in dem sie für die Übertragung der Nachricht oder für die Gebührenabrechnung
und die Bezahlung von Zusammenschaltungen notwendig sind, in keiner Weise geklärt" sei und hat sich gegen
eine Zustimmung zu einer derartigen Regelung ausgesprochen". Diese Haltung hat der Datenschutzrat in weiterer
Folge mehrfach einstimmig bekräftigt.
"Auch nach der Verabschiedung RL 2006/24/EG bekräftigte der DSR anlässlich seiner 175. Sitzung am
16. Mai 2007 in seiner Stellungnahme zur damals geplanten Telekommunikationsgesetzes-Novelle zur Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung neuerlich seine Bedenken gegenüber der flächendeckenden Speicherung von Vorratsdaten
für Zwecke der Strafverfolgung", so der Datenschutzratsvorsitzende. Hervorgehoben hat der Datenschutzrat
bei dieser Gelegenheit, dass im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung der ursprüngliche Zweck und Anlass für
die Erlassung der Richtlinie zu beachten sei, nämlich die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter
Kriminalität. Der dem nationalen Gesetzgeber verbleibende rechtspolitische Gestaltungsspielraum müsse
insbesondere den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Zweckbindung sowie der Verhältnismäßigkeit
Rechnung tragen.
Der VfGH ist nach dem irischen High Court erst das zweite Höchstgericht eines EU-Mitgliedslandes, welches
die Frage der Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung dem EuGH vorlegt.
"Die vom Datenschutzrat geforderte Beteiligung der Republik am irischen Vorabentscheidungsverfahren, mit dem
Ziel ein grundrechtsfreundliches Auslegungsergebnis zu erzielen, kam bedauerlicherweise noch nicht zustande. Im
Lichte des im Rahmen eben dieses Beschwerdeverfahrens gefassten Vorlagebeschlusses des VfGH stehen freilich einem
Engagement der Republik Österreich keinerlei sachliche Argumente mehr entgegen. Eine Beteiligung der Republik
Österreich am nunmehrigen österreichischen Vorabentscheidungsverfahren wäre daher im Sinne der Bedenken
des VfGH ausdrücklich zu begrüßen", so der Vorsitzende des Datenschutzrates Maier abschließend.
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ISPA: VfGH zweifelt an der Vereinbarkeit von Vorratsdatenspeicherung
und Grundrechtecharta
Wien (ispa) - "Die ISPA begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dem Europäischen
Gerichtshof die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Grundrechtecharta,
zur Vorabentscheidung vorzulegen", kommentiert ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert den Beschluss
des österreichischen Höchstgerichtes.
Verwendung von Vorratsdaten für Urheberrechtsauskünfte wäre grundrechtswidrig
"Wenn der Verfassungsgerichtshof Zweifel an der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die
Verfolgung schwerer Straftaten hat, dann ist es wohl offensichtlich, dass eine Verwendung dieser Daten für
Urheberrechtsauskünfte jedenfalls grundrechtswidrig wäre" stellt Schubert klar.
Das Vorhandensein von Daten weckt Begehrlichkeiten
"Es handelt sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine bisher noch nie dagewesene Sammlung von Daten unbescholtener
Nutzerinnen und Nutzer. Die aktuelle Diskussion rund um eine Novelle des Urheberrechts zeigt jedoch nur allzu deutlich,
dass sobald Daten vorhanden sind, auch verschiedenste Begehrlichkeiten geweckt werden", gibt Schubert zu bedenken.
"Das jüngst geäußerte Ansinnen der Verwertungsgesellschaften, für die Erreichung von
Schadenersatzzahlungen Verkehrsdaten oder sogar Vorratsdaten zu verwenden, ist daher inakzeptabel. Außerdem
wäre dies auch grundrechtswidrig", erklärt Schubert. Diese Daten dürfen bislang nur beim Verdacht
auf Straftaten herangezogen werden. "So soll es auch bleiben. Eine Ausweitung für zivilrechtliche Ansprüche
könnte dazu führen, dass auf Verkehrsdaten auch bald in Scheidungs- Miet- und Versicherungsverfahren
zugegriffen werden kann. Das wäre ein grundrechtlicher Dammbruch", warnt Schubert.
Über die ISPA
Die ISPA - Internet Service Providers Austria ist der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft.
Sie wurde 1997 als eingetragener Verein gegründet und vertritt rund 200 Mitglieder aus den Bereichen Access,
Content und Service u.a. gegenüber Politik und Verwaltung und anderen Gremien. Ziel der ISPA ist die Förderung
des Internets sowie die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander.
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