Wien (rk) - Der EU-Richtlinienentwurf über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und besonders die
Auswirkungen auf die Wasserversorgung in den europäischen Mitgliedsstaaten und in Österreich stand am
19.12. im Mittelpunkt der Diskussionen im EU-Ausschuss des Bundesrates im Parlament. Die Abgeordneten haben hierbei
einen Entschließungsantrag und eine Bestätigung ihrer Grundhaltung in der Subsidiaritätsrüge
vom 1. Februar 2012 zu diesem Vorhaben der EU beschlossen. Dieser Beschluss wird vom Österreichischen Städtebund
begrüßt.
Der Österreichische Städtebund bekräftigte anlässlich der Diskussionen im Bundesrat einmal
mehr seine Kritik an der geplanten Rechtsvorschrift: "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
müssen aus dem Wirkungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Diese Richtlinie verkompliziert die Vergabe
von Konzessionen ungeheuer und entspricht nicht den Intentionen der Europäischen Kommission von einem 'schlanken'
Regime. Sie stellt zusätzliche Hürden auf und geht völlig an der kommunalen Realität vorbei",
sagte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.
Der Widerstand gegen diese Richtlinie wird auch vom Verband der öffentlichen Kommunalwirtschaft, dem VÖWG,
mitgetragen. "Aufgrund dieser Richtlinie drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten und kostenträchtige Verwaltungs-
und Rechtsschutzverfahren für die Kommunen und deren Unternehmen in Österreich und Europa. Dies bedeutet
im Ergebnis mehr Bürokratie ohne europäischen Nutzen. Auf jeden Fall werden spezielle Ausnahmetatbestände
für die folgenden Bereiche gefordert: Kommunaler Wassersektor, Abwassersektor, Abfallbeseitigungsleistungen,
Energie Rettungsdienstleistungen und Sozialdienstleistungen" argumentierte Heidrun Maier-de Kruijff, Geschäftsführerin
des Verbands der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG).
Weitere Forderung: Eine Erhöhung der Schwellenwerte bei Ausschreibungen sowie die Beibehaltung der Inhouse-Regelung.
"Städte und Gemeinden als wichtigste öffentliche Dienstleister sind die wichtigsten Auftraggeber
für die österreichischen Klein- und Mittelunternehmen und tragen wesentlich zur Wirtschafts- und Konjunkturbelebung
bei. Eine Einschränkung der Auftragsvergabe bewirkt genau das Gegenteil", so Weninger abschließend.
Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 246 Städten
und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden
sich in Österreichs Ballungsräumen. Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten
praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000
EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner
für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art.
115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.
Über den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Der VÖWG vertritt die Interessen
der öffentlichen Wirtschaft, insbesondere der Daseinsvorsorge und stellt die österreichische Sektion
des europäischen Zentralverbands der Öffentlichen Wirtschaft (CEEP). Dieser ist Teil der anerkannten,
sektorenübergreifenden europäischen Sozialpartner (EGB, BusinessEurope).
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