Mitterlehner: Neuer Jugend-Check für Gesetze tritt am 1. Jänner in Kraft
Gesetzesvorhaben müssen vorab auf ihre speziellen Folgen für Kinder und Jugendliche
überprüft werden - Wesentlicher Schritt zu noch kinderfreundlicher Gesellschaft in Österreich
Wien (bmwfj) - Am 1. Jänner 2013 tritt gemeinsam mit dem neuen Haushaltsrecht der von Familien- und
Jugendminister Reinhold Mitterlehner umgesetzte "Jugend-Check" für neue Gesetze in Kraft. "Durch
unsere Verordnung sind künftig alle Ministerien verpflichtet, Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen
auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Damit schärfen wir das Bewusstsein für die besonderen
Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen", betont Mitterlehner. "Der Jugend-Check soll
die übliche Erwachsenenperspektive erweitern und langfristig eine noch kinderfreundlichere Gesellschaft in
Österreich ermöglichen."
Die neuen Kriterien sind konkret auf die Bedürfnisse junger Menschen in Österreich zugeschnitten. Der
umfangreiche Fragenkatalog, der künftig bei Gesetzesinitiativen und -änderungen beantwortet werden muss,
orientiert sich an den drei Grundsäulen der UN-Kinderrechtekonvention - also Schutz, Entwicklung und Teilhabe
von Kindern und jungen Menschen. Dazu zählen konkrete Themen wie die Zukunftssicherung, der Schutz, die Förderung
und Betreuung von Kindern sowie Bildungschancen und Unterhaltversorgung. So muss beispielsweise bei der Aufnahme
von hohen Verbindlichkeiten durch die öffentliche Hand noch stärker darauf geachtet werden, wie sich
diese im Sinne der Generationengerechtigkeit auf die Zukunftschancen junger Menschen auswirken werden. Dasselbe
gilt etwa für eine Reform im Unterrichts- oder Forschungswesen oder bei Maßnahmen, die weitreichende
und langfristige Folgen auf die Umwelt haben.
Damit der "Jugend-Check" in der Praxis schon von Anfang an gut funktioniert, hat das Jugendministerium
entsprechende Schulungen der Legisten in den Ministerien durchgeführt und einen umfangreichen Leitfaden zur
Verfügung gestellt.
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