"Jugend-Check"

 

erstellt am
31. 12. 12

Mitterlehner: Neuer Jugend-Check für Gesetze tritt am 1. Jänner in Kraft
Gesetzesvorhaben müssen vorab auf ihre speziellen Folgen für Kinder und Jugendliche überprüft werden - Wesentlicher Schritt zu noch kinderfreundlicher Gesellschaft in Österreich
Wien (bmwfj) - Am 1. Jänner 2013 tritt gemeinsam mit dem neuen Haushaltsrecht der von Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner umgesetzte "Jugend-Check" für neue Gesetze in Kraft. "Durch unsere Verordnung sind künftig alle Ministerien verpflichtet, Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Damit schärfen wir das Bewusstsein für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen", betont Mitterlehner. "Der Jugend-Check soll die übliche Erwachsenenperspektive erweitern und langfristig eine noch kinderfreundlichere Gesellschaft in Österreich ermöglichen."

Die neuen Kriterien sind konkret auf die Bedürfnisse junger Menschen in Österreich zugeschnitten. Der umfangreiche Fragenkatalog, der künftig bei Gesetzesinitiativen und -änderungen beantwortet werden muss, orientiert sich an den drei Grundsäulen der UN-Kinderrechtekonvention - also Schutz, Entwicklung und Teilhabe von Kindern und jungen Menschen. Dazu zählen konkrete Themen wie die Zukunftssicherung, der Schutz, die Förderung und Betreuung von Kindern sowie Bildungschancen und Unterhaltversorgung. So muss beispielsweise bei der Aufnahme von hohen Verbindlichkeiten durch die öffentliche Hand noch stärker darauf geachtet werden, wie sich diese im Sinne der Generationengerechtigkeit auf die Zukunftschancen junger Menschen auswirken werden. Dasselbe gilt etwa für eine Reform im Unterrichts- oder Forschungswesen oder bei Maßnahmen, die weitreichende und langfristige Folgen auf die Umwelt haben.

Damit der "Jugend-Check" in der Praxis schon von Anfang an gut funktioniert, hat das Jugendministerium entsprechende Schulungen der Legisten in den Ministerien durchgeführt und einen umfangreichen Leitfaden zur Verfügung gestellt.

 

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