LR Ragger: Familien können sich Pflegeheim aussuchen
Klagenfurt (lpd) - Ab dem neuen Jahr haben es Familien leichter, einen Kurzzeitplatz für pflegebedürftige
Angehörige in einem Pflegeheim in Kärnten zu finden. Dies teilte Sozialreferent LR Christian Ragger am
28.12. mit. Die Kurzzeitpflege kann ab 1.1.2013 in jedem Pflegeheim durchgeführt werden. Bis dato war das
Angebot auf einzelne Häuser beschränkt.
"Dank unserer Pflegeheimoffensive, seit 2010 entstanden über 1.000 zusätzliche Betten, wurde auch
die Zahl der extra gewidmeten Kurzzeitbetten erhöht, sodass wir den Zugang dazu wesentlich erleichtern konnten",
betonte Ragger. Das bessere Service zeigt sich auch daran, dass Betroffene sich direkt an das Pflegeheim ihrer
Wahl wenden können und wenn hier ein Bett frei ist, kann die Kurzzeitpflege kurzfristig in Anspruch genommen
werden.
Einen optimalen Überblick über alle Pflegeheime kann sich seit heuer jeder via Internet verschaffen:
Unter der Adresse http://pflegeplatzboerse.ilogs.com/ erfährt man per Knopfdruck, wo Langzeit- bzw. Kurzzeit-Pflegebetten
zur Verfügung stehen. Die Kurzzeitpflege ist für Personen in den Pflegestufen 3 bis 7 bis zu 28 Tage
pro Jahr möglich, diese vier Wochen können in zwei Einheiten beansprucht werden. Dabei wird das Pflegegeld
aliquot verrechnet, den Rest der Kosten übernimmt das Land.
Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Stütze für die Pflege zuhause. Sie bietet pflegenden Angehörigen
die Möglichkeit zur Erholung von den laufenden Betreuungsverpflichtungen. Bestens bewährt hat sich die
vor zwei Jahren eingeführte Übergangspflege, deren Kosten ebenfalls die Sozialabteilung übernimmt.
Bisher nutzten 1.200 Kärntner Senioren diese Möglichkeit eines vier bis sechswöchigen Rehab-Aufenthaltes
in einem der 67 Pflegeheime Kärntens.
"Dieses Angebot erzielt eine hohe Zufriedenheit bei den Betroffenen und es hat gleichzeitig ein enormes Einsparungspotenzial.
Denn mangels dieser nunmehr bestehenden Alternative lagen die Klienten früher entsprechend länger in
den Spitälern. Jeder Tag in einem Krankenhaus kostet aber drei bis viermal mehr als in einem Pflegeheim. Auf
diese Weise wurden bisher rund vier Millionen Euro eingespart, ohne dass die Qualität der Versorgung beeinträchtigt
worden wäre", erklärte Ragger. Das Angebot der Übergangspflege richtet sich an Personen, die
nach einem Spitalsaufenthalt zu krank sind, um nach Hause zurückkehren zu können, die aber keiner weiteren
Krankenhausbehandlung bedürfen.
Die Übergangspflege, die wie die Kurzzeitpflege einmal pro Jahr genutzt werden kann, bildet eine Brücke
zwischen Krankenhaus, mobilen Pflegediensten und dem Zuhause des Patienten. Sie bietet auch Informationen, Beratung
und Koordination. Die Pflege- und Gesundheitsservice-Stellen helfen bei der Organisation des Alltages der zu entlassenden
Patienten und stellen bei Bedarf Kontakte mit sozialen Diensten her.
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