Neue Führerscheine 15 Jahre gültig, keine verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen,
neues Design und Sicherheitsmerkmale, alte Ausweise bis 2033 gültig
Wien (bmvit) - Neues Design und eine Reihe von Hightech-Sicherheitsmerkmalen, die vor Fälschung schützen:
So sieht der neue EU-Scheckkartenführerschein aus. Er wird ab 19. Jänner 2013 ausgestellt und ist 15
Jahre gültig. Das verlangt eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen
für die Verlängerung des Führerscheins wird es in Österreich aber keine geben. Das hat Verkehrsministerin
Doris Bures festgelegt. Die alten rosafarbenen Führerscheine und Scheckkartenführerscheine, die bisher
ausgegeben wurden, bleiben jedenfalls noch bis 19. Jänner 2033 gültig.
Die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat haben folgende Vorteile: Durch den regelmäßigen Dokumententausch
will die EU Fälschungen vorbeugen und die Arbeit der Exekutive erleichtern. Modernste Sicherheitsmerkmale
und ein einheitliches EU-Design sorgen zudem für hohe Fälschungssicherheit. Die neuen Führerscheine
werden 15 Jahre lang gültig sein, damit hat Verkehrsministerin Bures den längstmöglichen Gültigkeitszeitraum
der EU-Richtlinie umgesetzt.
Keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für die Generation 50+ in Österreich
Die EU hat empfohlen, die Verlängerung von Führerscheinen von verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen
abhängig zu machen. Vor allem ältere Menschen haben deshalb im Vorfeld befürchtet, dass sie dann
keinen Führerschein mehr bekommen. Aber Österreich geht einen anderen Weg. Die Verkehrsministerin setzt
auf freiwillige Gesundheitschecks, auch verpflichtende Auffrischungskurse sind kein Thema in Österreich. Denn
es gibt keine Belege dafür, dass Menschen ab einem gewissen Alter risikoreicher unterwegs sind. Staaten mit
verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen weisen keine besseren Unfallstatistiken auf.
"Wir wollen keine zusätzlichen Hürden für ältere Menschen auf dem Weg zu mehr Verkehrssicherheit.
Ich bin überzeugt: Mit freiwilligen und anonymen Fahrtauglichkeitsprüfungen für Seniorinnen und
Senioren erreichen wir mehr, als mit der Androhung, Führerscheine abzunehmen", betont Ministerin Bures
Mehr Sicherheit für junge Easy-Rider
Mit der EU-Führerscheinnovelle wird die Motorrad-Ausbildung zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Der
Führerschein der Klasse A1 (Motorräder bis max. 125 ccm und 15 PS) kann ab 16 Jahren erworben werden.
Der Einstieg in die Klasse A2 (Motorräder bis max. 48 PS) kann mit 18 Jahren erfolgen. Die Führerscheinklasse
A kann ab 20 Jahren erworben werden. Ein Direkteinstieg in die Klasse A kann frühestens mit 24 Jahren erfolgen
- und nicht mehr wie bisher mit 21 Jahren.
Bei der österreichischen Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie wird der Sicherheit der zweiradbegeisterten
Jugendlichen besonderer Stellenwert beigemessen. Beim Einstieg in die Klasse A1 sind 28 Theorie- und 12 Praxiseinheiten
zu absolvieren. Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung abgeschlossen.
Weiters muss beim erstmaligen Erwerb einer der Klassen - also A1, A2 oder A - einmalig die Mehrphasenausbildung
absolviert werden. Diese umfasst ein Fahrsicherheitstraining, das mit 19. Jänner 2013 ein Gefahrenwahrnehmungstraining
inkludiert. Ebenso neu ist die Perfektionsfahrt, die im Rahmen der Mehrphasenausbildung zu absolvieren ist.
Neue Motorradklassen im Überblick:
- Klasse A1 (bis max. 125 ccm und 11 kW); Mindestalter 16 Jahre und theoretische
und praktische Fahrprüfung
- Klasse A2 (bis max. 35 kW); Zwei Jahre A1 und entweder Schulung (7 Unterrichtseinheiten)
oder praktische Fahrprüfung Direkteinstieg: Mindestalter 18 Jahr; mit Ausbildung und Fahrprüfung
- Klasse A (unlimitiert) Voraussetzung: 2 Jahre A2 und entweder Schulung (7 Unterrichtseinheiten)
oder praktische Fahrprüfung Direkteinstieg: Mindestalter 24 Jahre, mit Ausbildung und Fahrprüfung
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der Umsetzung der EU-Novelle werden ab 2013
- in der Europäischen Union nur noch einheitliche Scheckkartenführerscheine
ausgegeben.
- Der Führerschein wird in Österreich künftig für eine Gültigkeitsdauer
von 15 Jahren ausgestellt.
- Für SeniorInnen wird es in Österreich keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen
geben.
- Fahrprüfer müssen künftig im Fünfjahrestakt verpflichtende
Weiterbildungen absolvieren.
Mit Inkrafttreten der Führerscheinnovelle erhält der österreichische Führerschein ein Re-Design.
Folgende innovativen Sicherheitsmerkmale wird der neue Scheckkartenführerschein aufweisen:
- transparentes, optisch-variables Sicherheitsmerkmal als zusätzlicher Schutz
vor Verfälschung der Fotos,
- taktile (mit dem Tastsinn spürbar) Schrift, die mittels Laser auf die Karte
gebrannt wird,
- sekundäres Foto in Form eines Kippbildes (zusätzliches Sicherheitselement,
Führerscheinfoto in verkleinerter Form und als Kippbild)
- Mikroschrift, die nur mit einer Lupe wahrnehmbar ist.
Eine Neuausstellung des Führerscheins ist nötig, wenn sich Daten ändern, der Führerschein verloren
geht, gestohlen wird oder das Dokument Beschädigungen aufweist. Diejenigen, die den alten Papier-Führerschein
eintauschen wollen, können den neuen Scheckkartenführerschein bei jeder Führerscheinbehörde
beantragen. Rund drei Millionen ÖsterreicherInnen besitzen derzeit noch den rosa Papierführerschein.
Mehr als 3,4 Millionen sind bereits auf das Scheckkartenformat umgestiegen.
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