LHStv. Scheuch: Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1.1.2013 ihre Anträge stellen
Klagenfurt (lpd) - Das Projekt Jugendstartgeld wurde im Jahr 2010 erfolgreich gestartet und wird auch im
nächsten Jahr fortgesetzt. Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1.1.2013 ihr Kärntner Jugendstartgeld
beantragen. "Kärntner Jugendliche können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen
dem 17. und 20. Lebensjahr getätigt haben, einreichen und dabei aus drei Förderbereichen wählen",
erklärte Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch am 27.12.
Kärntner Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1. Jänner 2013 ihren Antrag stellen, Jugendliche
des Jahrganges 1993 haben noch bis 31.03.2013 die Möglichkeit, ihr Jugendstartgeld zu beantragen. Antragsteller
können aus drei Förderbereichen wählen, pro Bereich werden maximal 300 Euro ausbezahlt. Die Förderbereiche
sind Führerscheinausbildung, Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient, sowie Heim-,
Wohnungs- und Mietkosten für Schüler, Lehrlinge und Studenten (wenn aus ausbildungs- und/oder entfernungstechnischen
Gründen ein eigener Wohnsitz notwendig ist).
Das Formular gibt es ab 1. Jänner beim Kärntner Landesjugendreferat, bei den Gemeindeämtern oder
im Internet. Nach Bestätigung durch die Heimatgemeinde kann das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt
und mit sämtlichen Rechnungen, Belegen und Bestätigungen beim Kärntner Jugendreferat eingereicht
werden.
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