Deutliches Nein zur Forderung der Privatisierung von den Städtischen
Wohnhausanlagen und der Demontage des sozialen Wohnbaus
Wien (rk) - "In Anbetracht unklarer und intransparenter Zustände bei privaten Neuvermietungen
ist es in keinster Weise nachvollziehbar, dass die Wiener ÖVP den Ausverkauf der Wiener Gemeindebauten fordert.
Bei der Reform des Mietrechts auf Bundesebene blockiert die ÖVP. Mein Vorschlag für ein Transparenzpaket
für mehr Rechtssicherheit aller Mieterinnen und Mieter, das klar und fair gestaltet ist, liegt auf dem Tisch.
Die Demontage des Erfolgsmodells des sozialen Wohnbaus in Wien und einem Abverkauf zulasten der Wienerinnen und
Wiener erteile ich eine entschiedene Absage", spricht sich Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig deutlich gegen
die wiederholte Forderung der ÖVP Wien aus.
"60 Prozent der Wienerinnen und Wiener leben in einer geförderten oder Gemeindewohnung. Im gesamten geförderten
Bereich und bei den Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen
Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Diese Mieten werden nur an den Verbraucherpreisindex
angepasst. Die stabile Situation des Wohnungsmarktes in Wien im Vergleich mit anderen Städten im In- und Ausland
ruht auf dem sicheren Fundament einer erfolgreichen sozialen Wohnbaupolitik", so Wohnbaustadtrat Ludwig weiter.
Abstimmung über Schutz der Privatisierung bei der Volksbefragung
Vor dem Hintergrund der neuerlich angestoßenen Diskussion betont Stadtrat Ludwig die Wichtigkeit der
Wiener Volksbefragung 2013. "Der ÖVP-Vorschlag zeigt neuerlich, dass es zu bestimmten Themen keinen parteiübergreifenden
Konsens in der Stadt gibt, daher ist es wichtig und richtig, die Wienerinnern und Wiener auch zu befragen, ob sie
dafür sind, dass kommunalen Betriebe, und dazu zählen auch die Gemeindebauten, vor einer Privatisierung
geschützt werden sollen", so Ludwig.
Die Volksbefragung wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 stattfinden. Den Termin legt Bürgermeister Michael
Häupl fest, wobei der März der Wunschtermin ist. Das Ergebnis der Volksbefragung wird dem Wiener Gemeinderat
zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung in der darauffolgenden Sitzung vorgelegt, was voraussichtlich
im April 2013 der Fall sein wird.
Ludwig: "Verwehre mich gegen den Verkauf von Gemeindewohnungen"
Der Ausverkauf der rd. 220.000 Gemeindewohnungen, die einen maßgeblichen Anteil am Wohnungsbestand Wiens
haben, würde den gesamten Wohnungsmarkt der Bundeshauptstadt destabilisieren und zu einer deutlichen Verschlechterung
der Wohnversorgung der Wienerinnen und Wiener mit leistbaren Wohnungen führen, macht Ludwig deutlich.
"Ich verwehre mich daher entschieden dagegen, dass Gemeindewohnungen verkauft werden und damit der Wohnungsspekulation
Vorschub geleistet wird, wie das in deutschen Städten geschehen ist", hält Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig nachdrücklich fest.
"Inakzeptable Kostensteigerungen gibt es in Wien ausschließlich bei Neuvermietungen im privaten Bereich.
Dabei dabei handelt es sich um rund 25.000 neue Verträge im Jahr. Der Grund dafür: Es gibt zwar gesetzliche
Regelungen, diese sind aber mangelhaft, zahnlos oder werden einfach nicht eingehalten. Trotz des relativ moderaten
Richtwertes von 5,16 Euro pro Quadratmeter in Wien werden Mieten verlangt, die deutlich darüber, manchmal
auch mehr als das Doppelte ausmachen. Die Vermieter schlagen ganz einfach Zuschläge drauf, die zwar grundsätzlich
vom Gesetz her möglich sind, aber in der Regel nicht gesetzeskonform angewendet werden. Bestehende Mietverträge
sind diesen Steigerungen im übrigen nicht unterworfen", so Ludwig.
Der Wiener Wohnbaustadtrat fordert daher erneut: "Das Mietrechtsgesetz muss wieder zu einem Schutzgesetz für
die Mieterinnen und Mieter mit eindeutigen Regelungen werden. Daher ist eine umfassende Reform des Mietrechtgesetzes
dringend notwendig. Es sollte Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter
Wiens Forderungen an den Bundesgesetzgeber
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert vom Bundesgesetzgeber:
Wohnkosten begrenzen durch Deckelung der Zuschläge mit 25 %
Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
Begrenzung der Wohnkosten mit drei Maßnahmen
"Die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag
weder angeführt noch begründet werden. Die Errechnung der Richtwertmiete ist daher nicht transparent.
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:
Verpflichtende Angabe von Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom Richtwert
Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form
Richtwertmieten online oder bei den Servicestellen der Stadt überprüfen
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft
werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche
können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse,
Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt.
Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung
gestellt wird, ist unter http://www.mietenrechner.wien.at
abrufbar.
"Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit
durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht
möglich wäre", stellt Ludwig klar.
Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon
unter der Nummer 01/4000-25900 möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige
Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich
der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung.
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