Mitterlehner verlängert Meisterbonus für junge Fachkräfte  

 

erstellt am
07. 01. 13

Wirtschaftsministerium übernimmt ein Drittel der Prüfungsgebühren - Je nach Gewerbe und Höhe der Prüfungskosten sind bis zu 500 Euro an Meisterbonus möglich
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verlängert die finanzielle Unterstützung für positiv abgelegte Meister- und Befähigungsprüfungen. "Mit dem Meisterbonus wollen wir noch mehr junge Fachkräfte dazu motivieren, ihre Qualifikation nachhaltig zu steigern und sich damit neue Karrierechancen zu eröffnen. Neben dem Schritt in die Selbstständigkeit können Meister auch Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen", betont Mitterlehner. "Gerade die Meisterqualifikation steht für Qualität und Innovation und ist damit mitentscheidend für den Erfolg unserer Klein- und Mittelbetriebe", so Mitterlehner.

Im Rahmen des Meisterbonus übernimmt das Wirtschaftsministerium ein Drittel der je nach Gewerbe unterschiedlich hohen Prüfungsgebühren der Meisterprüfungsstellen der Landes-Wirtschaftskammern, wenn die Meister- oder Befähigungsprüfung bestanden wird. Pro Person und je nach Gewerbe, in dem die Prüfung abgelegt wurde, können bis zu 500 Euro an Meisterbonus-Förderung ausgezahlt werden. Insgesamt wurden seit dem Start vor einem Jahr 1.570 Anträge bewilligt, bei denen der ausgezahlte Bonus im Durchschnitt bei 143 Euro gelegen ist.

So kommt der neue Meister zum Bonus
Nach einer erfolgreich abgelegten Meister- oder Befähigungsprüfung kann man ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses und einem Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr per E-Mail an meisterbonus@bmwfj.gv.at, per Post an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, ("Meisterbonus", 1010 Wien, Stubenring 1) oder per Fax an +43/(0)1/71100-930075 senden. In Folge bekommt der neue Meister ein Drittel der Prüfungsgebühr rückerstattet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Einreichen können all jene Personen, die im Zeitraum 1. November 2011 bis 31. Oktober 2013 ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Österreich positiv abgeschlossen haben.

 

 

 

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