Schausberger: Vertrag von Lissabon hat die Rolle von Regionen und Kommunen gestärkt, andererseits
werden Kompetenzen beschnitten
Salzburg (lk) - Eine Initiativstellungnahme zum Thema "Dekonzentration in der Europäischen Union
und der Platz der lokalen und regionalen Selbstverwaltung in der Politikgestaltung und -umsetzung der EU"
war Gegenstand der Diskussion in einer Konsultationssitzung mit Interessenträgern, die kürzlich von der
Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX)
des Ausschusses der Regionen (AdR) abgehalten wurde. Der Berichterstatter für die Stellungnahme, Dr. Franz
Schausberger, Beauftragter des Landes Salzburg für den Ausschuss der Regionen, erläuterte dabei sein
Arbeitsdokument.
"Seit der letzten Stellungnahme zu diesem Thema im Jahr 2005 haben vor allem zwei Umstände auf den Dezentralisierungsprozess
entscheidenden Einfluss ausgeübt. Zum einen hat der Vertrag von Lissabon die Rolle der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften entscheidend gestärkt. Zum anderen beschneiden viele Staaten die Kompetenzen der
Regionen und Kommunen wegen der Finanz- und Staatsschuldenkrise", sagte Schausberger.
2011 gab es insgesamt 90.380 regionale und lokale Regierungen in den 27 Mitgliedstaaten der EU, davon 89.149 Gemeinden,
981 Zwischenebenen (Departements, Provinzen usw.) sowie 250 "Regionen". Der AdR hat aufgrund seiner beratenden
Tätigkeit, seiner ständigen Pflicht zur Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung
des Subsidiaritätsprinzips und seiner Rolle als Förderer der Multi-Level-Governance großes Interesse
daran, eine Bestandsaufnahme des Regionalisierungs- und Dezentralisierungsprozesses in der EU vorzunehmen, die
als Gradmesser für die Entwicklung hin zu Autonomie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
dienen würde.
In Schausbergers Stellungnahme geht es um einige Grundprinzipien der Dezentralisierung und die Verbindung zwischen
einer wirksamen, funktionsfähigen Selbstverwaltung auf lokaler und regionaler Ebene und der korrekten Anwendung
des Subsidiaritätsprinzips (innerhalb der EU, aber auch im einzelstaatlichen Kontext). Mit der Stellungnahme
soll der Annahme nachgegangen werden, dass die derzeitige schwierige Finanz- und Wirtschaftslage in einigen Fällen
als Argument für eine weitere Zentralisierung der Zuständigkeiten oder das Zurückfahren regionaler
Reformen vorgeschoben wird.
In der Stellungnahme werden die Vorzüge der Dekonzentration oder Dezentralisierung in Bezug auf Zuständigkeiten
skizziert und gleichzeitig die Grundtendenzen der Dezentralisierung und Dekonzentration in der EU aufgezeigt. Die
erste Erörterung und Annahme des Stellungnahmeentwurfs findet voraussichtlich in der 17. Sitzung der Fachkommission
CIVEX am 11. Februar 2013 statt. Die Verabschiedung der Stellungnahme ist für die AdR-Plenartagung im April
2013 geplant.
|