522 Menschen starben 2012 im Straßenverkehr 

 

erstellt am
03. 01. 13

522 Todesopfer – etwa gleich viel wie 2011 (523) – bedeuten erneut die niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit dem Beginn der Aufzeichnungen 1950.
Wien (bmi) - Mit diesem Tiefststand setzt sich der langfristig rückläufige Trend bei den Verkehrstoten auf den Straßen fort; die Opferzahl ist in Österreich im Jahresvergleich seit dem Jahr 1999 bereits zum 13. Mal in Folge gesunken. Der schwerste Unfall 2012 ereignete sich am 13. Oktober bei Bad Hall in Oberösterreich. Nach einem riskanten Überholmanöver eines 17-jährigen Pkw-Lenkers auf einer Landesstraße starben drei Mädchen im Alter von 15 bis 20 Jahren beim Anprall an ein abgestelltes landwirtschaftliches Gerät. Angestiegen gegenüber 2011 ist die Zahl der getöteten Radfahrer. Von den 50 Radfahrern starben 31 durch ihr eigenes Fehlverhalten und 19 durch Fremdverschulden.

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Vorrangverletzung, Unachtsamkeit/Ablenkung und Überholen. 15 Menschen starben bei Unfällen auf Eisenbahnkreuzungsanlagen (2011: 20), 14 auf Schutzwegen, 12 in Straßentunneln. 51 Verkehrstote gab es auf Autobahnen, 12 auf Schnellstraßen und vier im Baustellenbereich.

Im Burgenland verunglückten 29 Menschen tödlich (2011: 21), in Kärnten 45 (32), in Niederösterreich 146 (159), in Oberösterreich 93 (103), in Salzburg 48 (45), in der Steiermark 77 (72), in Tirol 40 (44), in Vorarlberg 21 (25) und in Wien 23 (22). Die meisten Zunahmen gab es dabei in Kärnten (+ 13) und im Burgenland (+ 8). In Niederösterreich und Oberösterreich gab es 2012 die bisher geringste Zahl an Verkehrstoten seit 45 Jahren.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden ist, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das Innenministerium. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle ist auch die Prävention und Bewusstseinsbildung eine wesentliche Aufgabe zur Verhinderung von Unfällen durch die Exekutive.

 

 

 

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