Brüssel/Wien (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat zum Jahreswechsel 2013 das Europäische
Jahr der Bürgerinnen und Bürger eingeläutet, das letzteren und ihren Rechten gewidmet sein soll.
Das Jahr 2013 stellt einen wichtigen Wendepunkt für die europäische Integration dar. Es markiert den
20. Jahrestag der im Jahr 1993 erfolgten Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht
und liegt ein Jahr vor den nächsten Europawahlen.
Am 10. Januar 2013 werden Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Vizepräsidentin Viviane
Reding gemeinsam mit dem irischen Ministerpräsidenten Enda Kenny und der irischen Europaministerin Lucinda
Creighton in der Rotunda des Dubliner Rathauses das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger
2013 eröffnen. Über 200 Dubliner Bürgerinnen und Bürger werden an einer öffentlichen Diskussion
mit europäischen Staats- und Regierungschefs über die Zukunft der Europäischen Union teilnehmen.
Der irische Vizeministerpräsident Eamon Gilmore und aus der Region stammende irische EP-Abgeordnete werden
ebenso an der Diskussion teilnehmen.
„Wir brauchen die direkte Mitwirkung der Bürger, um eine stärkere und politischere Union aufbauen zu
können. Daher wurde das Jahr 2013 zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger ausgerufen, in dem deren Rechte
als Europäer in den Mittelpunkt gerückt werden sollen’’, so Kommissionsvizepräsidentin und Justizkommissarin
Viviane Reding, „Die Unionsbürgerschaft ist mehr als ein theoretischer Begriff. Sie ist eine praktische Realität,
die spürbare Vorteile für den Bürger mit sich bringt. Die Europäische Kommission möchte
den Menschen dabei helfen, von ihren Rechten unmittelbar Gebrauch zu machen, und sie möchte wissen, wie sich
die Bürger die weitere Entwicklung Europas vorstellen. Alle EU-Bürger müssen die Möglichkeit
haben, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen und den Weg für künftige Europawahlen zu bereiten. Es wird
Zeit, dass wir unsere gemeinsame Zukunft in die Hand nehmen.’’
Um das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 zu würdigen, sind zahlreiche Veranstaltungen,
Konferenzen und Seminare auf Unions-, nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene in der gesamten EU vorgesehen
– Veranstaltungskalender: http://europa.eu/citizens-2013/de/events.
Die Kommission möchte zudem den Bekanntheitsgrad der mehrsprachigen Internetportale „Europe Direct’’ und „Your
Europe’’ erhöhen, die feste Bestandteile des zentralen Informationssystems zu den Rechten der Unionsbürger
sind, und sie möchte die Rolle und die Sichtbarkeit von Problemlösungsinstrumenten wie SOLVIT verstärken,
mit denen die Unionsbürger ihre Rechte besser nutzen und verteidigen können.
Im Laufe des Jahres 2013 werden Vizepräsidentin Reding und andere Kommissionsmitglieder gemeinsam mit nationalen
und örtlichen Politikern in ganz Europa öffentliche Diskussionen mit Bürgern abhalten, um sich deren
Anliegen anzuhören und Fragen zu beantworten. Vizepräsidentin Reding hat bereits an derartigen Diskussionen
in Cadiz (Spanien), in Graz und in Berlin teilgenommen, Kommissar Andor an einer Diskussion in Neapel. In zahlreichen
europäischen Städten werden im Jahr 2013 weitere derartige Diskussionen abgehalten werden, bei denen
EU-Politiker und örtliche Politiker mit Bürgern aus allen Gesellschaftsschichten diskutieren werden.
Um den Boden für das Europäische Jahr zu bereiten, führte die Kommission zwischen dem 9. Mai
und dem 9. September 2012 eine breite Konsultation der Öffentlichkeit durch, bei der sie die Bürger befragte,
mit welchen Problemen sie bei der Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger konfrontiert sind. Die Bürger
machten dabei deutlich, dass ihnen ihre Rechte als EU-Bürger – insbesondere die Freizügigkeit und die
politischen Rechte – sehr wichtig sind. Sie wünschen sich ein Europa, in dem sie leben, arbeiten, ihren Wohnsitz
verlegen, studieren und einkaufen können, ohne mit bürokratischen Hindernissen oder Diskriminierungen
rechnen zu müssen. Sie sind sich gleichwohl bewusst, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Die Bürger
haben zudem verschiedene Probleme angesprochen, die die Kommission in ihrem nächsten, voraussichtlich im Laufe
des Jahres 2013 erscheinenden Unionsbürgerschaftsbericht aufgreifen wird, darunter die Wahrung der Unionsbürgerrechte
auf lokaler Ebene.
Hintergrund
Dank der Unionsbürgerschaft, die die Staatsbürgerschaft nicht ersetzen, sondern ergänzen soll, verfügen
die Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten über zusätzliche Rechte. Dazu zählen das aktive und passive
Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen im Wohnsitzland (wenn es sich um ein EU-Ausland handelt), das Recht auf
konsularischen Schutz durch die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten, das Petitionsrecht beim Europäischen
Parlament, das Recht auf Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder – seit 2012 – das Recht
auf Mitwirkung an einer Europäischen Bürgerinitiative (Volksbegehren auf EU-Ebene).
Mit der Unionsbürgerschaft sind zahlreiche Rechte verbunden, derer sich die EU-Bürger nicht immer bewusst
sind. Eine Umfrage aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass sich zu viele EU-Bürger noch immer nicht ausreichend
über ihre Rechte informiert fühlen. Lediglich 43 % der Befragten kannten die Bedeutung des Begriffs „Bürger
der Europäischen Union”, und fast die Hälfte der europäischen Bürger (48 %) gaben an, über
ihre Rechte „unzureichend informiert’’ zu sein. Im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger
wird es darum gehen, diese Rechte zu erläutern und dafür zu sorgen, dass die Menschen sich dieser Rechte
bewusst sind und bei der Ausübung dieser Rechte keine Hindernisse auftreten.
Unter den sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechten ist das Recht auf Freizügigkeit das Recht,
das den Unionsbürgern am stärksten am Herzen liegt. Dies ist nicht verwunderlich, da EU-Bürger jährlich
mehr als eine Milliarde Reisen ins EU-Ausland unternehmen und immer häufiger auch in andere Mitgliedstaaten
umziehen. Doch während mehr als ein Drittel (35 %) der Arbeitnehmer sich vorstellen könnte, in einem
anderen Mitgliedstaat eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ist beinahe jeder Fünfte nach wie vor
der Auffassung, dass die Wahrnehmung dieses Rechts durch zu viele Hindernisse beeinträchtigt wird. Neben der
Sprachbarriere ist ein chronischer Mangel an Informationen das größte Hindernis für grenzüberschreitende
Mobilität.
Die Europäische Kommission ist bemüht, diese Hindernisse zu beseitigen. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft
2010 werden 25 konkrete Maßnahmen angeführt, die dazu dienen sollen, die verbleibenden Hindernisse zu
beseitigen, die die EU-Bürger von der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in der EU abhalten.
Zu diesen Maßnahmen zählen eine bessere Aufklärung der Bürger über ihren Unionsbürgerstatus
und die damit in ihrem Alltag verbundenen Rechte.
Im Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 wird die Kommission einen zweiten Bericht über die Unionsbürgerschaft
veröffentlichen, der als Aktionsplan dafür dienen soll, die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen,
die die Bürger von der ungehinderten Ausübung ihrer Rechte als EU-Bürger abhalten.
Mit der Ausrufung des Jahres 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger kommt die Europäische
Kommission ihrem im Unionsbürgerschaftsbericht gegebenen Versprechen sowie der Aufforderung des Europäischen
Parlaments zur Durchführung eines derartigen Jahres nach.
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger:
http://europa.eu/citizens-2013/de/home
Diskussion mit Bürgern über die Zukunft Europas:
http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm
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