Neue Umweltzonen in Deutschland, rigorose Strafen für Raser in der Schweiz
Wien (öamtc) - Auch im Jahr 2013 warten auf Auslandsreisende wieder einige Neuheiten, die es zu beachten
gilt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, hat die ÖAMTC-Touristik die wichtigsten Änderungen
zusammengefasst:
Deutschland
Neue Umweltzonen und Verschärfungen: Die neuen Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach,
Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch von Autos mit gelber
oder grüner Plakette befahren werden. "Die Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland
mit Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen in Deutschland mehr von Autos mit
Schadstoffplakette oder roter Plakette befahren werden", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher.
Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.
Überschreiten der Parkdauer wird teurer: Für das Parken ohne Parkschein und das Überschreiten der
auf dem Parkschein ausgewiesenen Parkzeit werden in Deutschland ab dem 1. April 2013 die Strafen um fünf Euro
angehoben. "Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen 10 und 30
Euro", informiert die ÖAMTC-Touristikerin.
Schweiz
"Via sicura": Nach einer über ein Jahrzehnt dauernden Debatte ist in der Schweiz mit 1. Jänner
2013 das Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten. "Das neue Gesetz sieht verschärfte
Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern
vor", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Neben Fahrzeugentzug droht auch eine Freiheitsstrafe im Ausmaß
von einem Jahr bis zu vier Jahren.
Frankreich
Alkoholtestgerät: Auto- und Motorradfahrer, die ohne Alkoholtestgerät in Frankreich unterwegs sind,
müssen ab 1. März 2013 mit einer Strafe von 11 Euro rechnen.
Motorradfahrer: Motorradfahrer und -beifahrer sind in Frankreich seit dem 1. Jänner 2013 verpflichtet, reflektierende
Kleidung zu tragen. "Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 68 Euro geahndet", so die ÖAMTC-Reiseexpertin.
Mehr Rechte für Busreisende in Europa
Europaweit kommt es im Jahr 2013 zu folgender Neuerung für Reisende: Mehr Rechte für Busreisende:
Busreisende in der EU erhalten gemäß der EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
ab dem 1. März 2013 mehr Rechte. Für Fernstrecken ab 250 Kilometer sieht die Verordnung unter anderem
eine angemessene Unterstützung - Imbisse, Erfrischungen bis hin zur Erstattung von Übernachtungskosten
- vor, falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten.
Darüber hinaus garantiert die Verordnung die Erstattung des Fahrpreises oder die Umbuchung bei Überbuchung,
Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Zusätzlich haben Busreisende durch die neue
Verordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von
mehr als 120 Minuten. "Die neue Regelung betrifft Linienbusverbindungen quer durch Europa, jedoch keine Charterfahrten,
wie beispielsweise Ausflugsfahrten zu Weihnachtsmärkten", erklärt die ÖAMTC-Expertin.
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