Neuerungen für Reisende im Jahr 2013 

 

erstellt am
02. 01. 13

Neue Umweltzonen in Deutschland, rigorose Strafen für Raser in der Schweiz
Wien (öamtc) - Auch im Jahr 2013 warten auf Auslandsreisende wieder einige Neuheiten, die es zu beachten gilt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, hat die ÖAMTC-Touristik die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Deutschland
Neue Umweltzonen und Verschärfungen: Die neuen Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden. "Die Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland mit Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen in Deutschland mehr von Autos mit Schadstoffplakette oder roter Plakette befahren werden", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.
Überschreiten der Parkdauer wird teurer: Für das Parken ohne Parkschein und das Überschreiten der auf dem Parkschein ausgewiesenen Parkzeit werden in Deutschland ab dem 1. April 2013 die Strafen um fünf Euro angehoben. "Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen 10 und 30 Euro", informiert die ÖAMTC-Touristikerin.

Schweiz
"Via sicura": Nach einer über ein Jahrzehnt dauernden Debatte ist in der Schweiz mit 1. Jänner 2013 das Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten. "Das neue Gesetz sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Neben Fahrzeugentzug droht auch eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr bis zu vier Jahren.

Frankreich
Alkoholtestgerät: Auto- und Motorradfahrer, die ohne Alkoholtestgerät in Frankreich unterwegs sind, müssen ab 1. März 2013 mit einer Strafe von 11 Euro rechnen.
Motorradfahrer: Motorradfahrer und -beifahrer sind in Frankreich seit dem 1. Jänner 2013 verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. "Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 68 Euro geahndet", so die ÖAMTC-Reiseexpertin.

Mehr Rechte für Busreisende in Europa
Europaweit kommt es im Jahr 2013 zu folgender Neuerung für Reisende: Mehr Rechte für Busreisende: Busreisende in der EU erhalten gemäß der EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr ab dem 1. März 2013 mehr Rechte. Für Fernstrecken ab 250 Kilometer sieht die Verordnung unter anderem eine angemessene Unterstützung - Imbisse, Erfrischungen bis hin zur Erstattung von Übernachtungskosten - vor, falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten. Darüber hinaus garantiert die Verordnung die Erstattung des Fahrpreises oder die Umbuchung bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Zusätzlich haben Busreisende durch die neue Verordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten. "Die neue Regelung betrifft Linienbusverbindungen quer durch Europa, jedoch keine Charterfahrten, wie beispielsweise Ausflugsfahrten zu Weihnachtsmärkten", erklärt die ÖAMTC-Expertin.

 

 

 

Informationen: http://www.oeamtc.at/reiseratgeber

 

 

 

 

 

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