Vorgangsweise im Einklang mit der EU, Schonung der SteuerzahlerInnen
Wien (pk) – Am 04.07.2012 hat der Nationalrat die Bundesregierung mit einer Entschließung ( 260/E)
aufgefordert, bis Herbst 2012 einen Katalog mit vorbeugenden Maßnahmen zur Verminderung der wirtschaftlichen
Risiken von Kreditinstituten zu erstellen. Die Abgeordneten wollen das Bankwesengesetz und die Insolvenzordnung
verbessern, damit Sanierungen rechtzeitig vor dem Eintreten unumkehrbarer wirtschaftlicher Schieflagen eingeleitet
werden können. Zudem soll ein spezielles Verfahren eine geordnete Abwicklung von Kreditinstituten ermöglichen.
Die finanziellen Lasten der Sanierung oder Abwicklung einer Bank sollen künftig nicht mehr nur die öffentlichen
Haushalte und die SteuerzahlerInnen treffen. Die Abgeordneten erwarten sich davon auch präventive Wirkungen,
weil damit für Bankmanager die moralische Versuchung ("moral hazard") entfalle, im Vertrauen auf
eine vom Steuerzahler finanzierte "Bankenrettung" riskante Entscheidungen zu treffen.
Diesem Auftrag des Nationalrats ist die Finanzministerin mit der Vorlage eines Berichts nachgekommen, in dem sie
bis Ende 2013 einen Entwurf für ein Bankenrestrukturierungs- und –interventionsgesetz ankündigt ( III-379
d.B.), der sich am Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung
von Kreditinstituten und an EU-Vorgaben zur Bankenunion orientiert.
In Anlehnung an den EU-Richtlinienentwurf soll das geplante Gesetz grundsätzlich alle in Österreich tätigen
Kreditinstitute erfassen, die Interventions- und Restrukturierungsmaßnahmen sollen aber nicht für alle
Institute gleich angewandt werden. Nach dem Grundsatz der Proportionalität sollen Unterschiede zwischen den
Instituten hinsichtlich Größe, Art ihrer Tätigkeit und Vernetzung mit dem Finanzsystem in Form
delegierter Rechtsakte im europäischen Gleichklang berücksichtigt werden.
Prävention
Für den Falle einer Verschlechterung ihrer Finanzlage sollen Kreditinstitute in Zukunft vorsorglich Sanierungspläne
erstellen und diese laufend aktualisieren müssen. Für den Worst Case soll jedes Kreditinstitut zudem
einen Plan für eine geordnete Abwicklung des Instituts erstellen. Die Bankenaufsicht soll diese Sanierungs-
und Abwicklungspläne prüfen und bei Unzulänglichkeiten deren Behebung verlangen können.
Früherkennung von Problemen
Im Bankwesengesetz will die Finanzministerin die Aufgaben der Aufsichtsbehörde erweitern und definieren, bei
welchen Ereignissen sie einschreiten soll. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) soll bankbetriebliche Kennzahlen
vor Ort auch unter Berücksichtigung der Entwicklung von Struktur und Quantität der Eigenmittel prüfen.
Bei entsprechenden Feststellungen soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) – bei angemessenem Rechtsschutz für die
Institute – mit klar definierten Frühinterventionen reagieren können.
Frühzeitiges Eingreifen
Tritt ein "Auslöseereignis" ein, soll die Aufsicht das Institut zur Vorlage von Auskünften
und Informationen verpflichten und es auffordern können, seine Sanierungs- oder Abwicklungspläne zu verbessern
oder Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei können Analysen, Aktionen und Zeitpläne sowie die
Verbesserung des Risikomanagements angeordnet werden. Die Aufsicht soll auch eine Hauptversammlung zwecks Kapitalmaßnahmen
einberufen, dafür konkrete Tagesordnungspunkte festlegen und die Geschäftsführung eines Kreditinstituts
zur Vorlage eines Verhandlungsplans zur freiwilligen Restrukturierung mit den Gläubigern auffordern können.
Außerdem soll sich die Aufsichtsbehörde bei Vor-Ort-Kontrollen alle nötigen Informationen beschaffen
können, die sie braucht, um die Abwicklung des Instituts vorzubereiten und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
des Instituts zu bewerten.
Stärkere Aufsicht über hilfsbedürftige Banken
Für Banken, die staatliche Hilfe aus dem "Bankenpaket" in Anspruch nehmen, soll künftig eine
verstärkte Aufsicht gelten. Die FMA soll den Aufsichtsrat beauftragen können, bestimmte Themen auf die
Tagesordnung seiner Sitzungen zu stellen und auch dem Staatskommissär hierzu Weisungen erteilen können.
Das Regime der Staatskommissäre will die Regierung in einem abgestuften System weiterentwickeln.
Gläubigerbeteiligung
Dem Vorschlag der EU-Kommission, bei der Restrukturierung oder Liquidierung eines insolventen Bankinstituts unbesicherte
oder nachrangige Verbindlichkeiten zu kürzen oder in Eigenkapital umzuwandeln ("Bail-in-Instrumente"),
steht die Bundesregierung ebenso positiv gegenüber wie dem Vorschlag, ein eigenes Abwicklungsverfahren einzuführen.
Da die nationale Einführung von "Bail-in-Instrumenten" oder eines Abwicklungsverfahrens Wettbewerbsnachteile
für Kreditinstitute in Österreich mit sich bringen würden, wartet die Bundesregierung diesbezüglich
die Entwicklung europaweiter Regelungen ab. Bei den Verhandlungen in Brüssel folgt die Bundesregierung folgenden
Grundsätzen: Schonung der öffentlichen Haushalte, Anlegerschutz, Wettbewerbsneutralität und angemessene
Proportionalität. Die Regierung will negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität und wirtschaftliche
Reputation Österreichs vermeiden, öffentliche Mittel und Einlagen schützen, die Kosten einer Abwicklung
für die öffentliche Hand so gering wie möglich halten und bei einer möglichen Abwicklung auch
die Fortführung systemrelevanter Teile eines Kreditinstituts ermöglichen, schreibt Finanzministerin Maria
Fekter.
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