Hundstorfer: Telefonwerbung nach wie vor ein Verbraucherproblem 

 

erstellt am
10. 01. 13

Wien (bmask) - Die Auswertung einer Online-Fragebogenaktion des Konsumentenschutz- ministeriums, in deren Rahmen KonsumentInnen ihre Erfahrungen mit unerbetenen Werbeanrufen den KonsumentenschutzexpertInnen des Sozialministeriums mitteilen konnten, hat gezeigt, dass nach wie vor VerbraucherInnen massiv mit unerbetenen Werbeanrufen konfrontiert werden. Die Anzahl der Rückmeldungen auf den Online-Fragebogen sowie die im BMASK eingerichtete Telefonhotline war enorm: Binnen zwei Monaten beteiligten sich 1.301 KonsumentInnen. Seit der letzten Gesetzesänderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie dem Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Mai 2011, von denen man sich eine konsumentenfreundlichere Rechtslage versprochen hatte, scheint sich die Position für KonsumentInnen damit nicht nachhaltig verbessert zu haben. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer will daher die gewonnenen Erfahrungen in die Umsetzung der Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern, an welcher das BMJ derzeit arbeitet, einfließen lassen.

Die zuletzt ins Leben gerufene Aktion gegen unzulässige Telefonwerbung war Teil des Monats zur Betrugsbekämpfung (Fraud Prevention Month) und gehörte zu einer Initiative der internationalen Verbraucherschutzorganisation ICPEN. In diesem Rahmen organisierte das BMASK zusammen mit dem VKI eine landesweite Aktion, die Erfahrungen von betroffenen KonsumentInnen sammelte. 84 Prozent der Beschwerden betrafen Anrufe nach dem Mai 2011, also nach den Novellierungen. Dem BMASK wurden Aufzeichnungen übermittelt, wonach ein Konsument allein in den ersten zehn Monaten nach den Novellen rund 230 Mal von werbenden Unternehmen angerufen wurde. Die häufigsten Beschwerden betrafen Gewinnspiele und Lotterien gefolgt von Telefondienstleistungen. 58 Prozent der Angerufenen fühlten sich durch den Anruf bedrängt, nur 45 Prozent gaben an, die Rufnummer sei vom Unternehmen - wie gesetzlich verpflichtet angezeigt worden. Die konkreten Ergebnisse der Auswertungen können dem Bericht des VKI entnommen werden http://www.bmask.gv.at

"Ich danke allen Konsumentinnen und Konsumenten, welche sich die Zeit genommen haben und uns die Problematik in allen Facetten geschildert haben. Nunmehr ist es Aufgabe des Gesetzgebers, aus den Erfahrungen zu lernen und die Rechtslage dort nachzubessern, wo sie sich als zu eng und ungenügend erwiesen hat. Die Umsetzung der Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern, an welcher das Justizministerium derzeit arbeitet, bietet uns hier eine Möglichkeit, welche nicht verpasst werden sollte", unterstrich Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

Informationen zu diesem Thema finden betroffene KonsumentInnen über das Broschüren-Service des BMASK unter https://broschuerenservice.bmask.gv.at

 

 

 

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