Wiener Landtag vom 07.01.2013
Wien (rk) - In der Fragestunde des 21. Wiener Landtages wurden am 07.01. die Auswirkungen der 25. StVO-Novelle,
Änderungen der Wiener Stadtverfassung, die Bedeutung der neuen Mittelschule, die Wahlrechtsreform sowie die
Menge der Prostitutionslokale in Wien debattiert.
Aktuelle Stunde: "Menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen in Österreich. Unter Berücksichtigung
der Grundversorgungsvereinbarung."
Die anschließende Aktuelle Stunde wurde von den Grünen eingebracht. Die Besetzung der Votivkirche sei
ein historischer Moment, erstmals seien Asylsuchende nicht "Bittsteller mit gesenktem Haupt", sondern
sichtbares Zeichen für die Forderung nach mehr Selbstbestimmung. Während die ÖVP auf Österreichs
"lange humanitäre Tradition" verwies und das Asylwesen als "einwandfrei" bezeichnete,
ortete die FPÖ, dass Flüchtlinge "unverschämte Forderungen" stellten und das Sozialsystem
ausnutzen wollten. Die SPÖ erklärte, dass Wien seit jeher mehr Flüchtlinge aufnehmen würde
als gesetzlich vorgeschrieben. Bedauerlich sei, dass die Angebote der Caritas von den Flüchtlingen nicht angenommen
würden.
Gesetzesentwurf über Petitionen in Wien
Alle Parteien äußerten sich positiv. Die ÖVP meinte, mit dem neuen Petitionsrecht sei es für
BürgerInnen leichter, Ideen oder Vorschläge mit Hilfe der Politik zu verwirklichen. Es diene als wichtiges
Instrument für die BürgerInnenbeteiligung. Die Grünen lobten das Petitionsrecht als gute Möglichkeit,
Anregungen und Beschwerden der BürgerInnen zu bearbeiten. Wichtig sei dabei auch, dass neben den Einbringern
der Petition auch Organe bzw. Institutionen einbezogen würden. Die FPÖ sah es als ein niederschwelliges
Instrument, mit dem sich Menschen am politischen Geschehen beteiligen könnten. Für die SPÖ bedeutete
das Gesetz mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie für Wien. Das Petitionsrecht solle demnach noch weiter
entwickelt werden.
Änderung der Wiener Stadtverfassung
Im Anschluss wurde über die Änderung der Wiener Stadtverfassung diskutiert. Während die Grünen
und die SPÖ in der Fristverkürzung auf ein Monat eine wesentliche Verbesserung der Wiener Stadtverfassung
sahen, wodurch es künftig leichter sein solle Volksabstimmungen durchzuführen und somit die direkte Demokratie
gestärkt würde, übten ÖVP und FPÖ Kritik. Die ÖVP an der Fragestellung der Wiener
Volksbefragung, die FPÖ wollte den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen ob die Gesetzesänderung
möglich sei.
Des weiteren gab es Debatten zur Änderung des Wiener Katastophenhilfe- und Krisenmanagementgesetzes sowie
der Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Alle Gesetze wurden beschlossen.
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