Parlamentarische Vorlagen: Soziales
Wien (pk) - Die Regierung will die staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer ausweiten und hat
dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Unter anderem ist geplant, die Pauschalentschädigung
für Schmerzensgeld und den Bestattungskostenersatz zu erhöhen und die Antragsfristen für laufende
Hilfeleistungen zu verlängern. Damit ist es künftig möglich, je nach Ausmaß der Körperverletzung
genauer zu differenzieren. Zudem werden im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention
in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat übernommen.
Konkret werden im Verbrechensopfergesetz nunmehr vier statt wie bisher zwei Stufen für die Pauschalentschädigung
für Schmerzensgeld verankert. Demnach haben Verbrechensopfer bei schwerer Körperverletzung in Hinkunft
Anspruch auf 2.000 € Schmerzensgeld (bisher 1.000 €), im Falle einer länger als drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung
oder Berufsunfähigkeit 4.000 €. Bei schweren Dauerfolgen sind 8.000 € (bisher 5.000 €) vorgesehen bzw. 12.000
€, wenn für das Opfer ein Pflegebedarf zumindest der Pflegestufe 5 festgestellt wird. Der Höchstbeitrag
für den Ersatz von Bestattungskosten wird von derzeit 2.559 € auf 3.300 € angehoben. Für die Beantragung
laufender Hilfeleistungen wie Verdienst- und Unterhaltsentgang hat man künftig zwei Jahre Zeit.
Für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters zuerkannten
Schadenersatz nicht geltend machen können, soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Zudem können
künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen,
wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Vereinfachte Abrechnungskriterien
für Belege mit kleineren Beträgen sollen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bewirken.
Durch die verbesserten Hilfeleistungen für Verbrechensopfer rechnet die Regierung mit jährlichen Mehrkosten
zwischen 800 und 900 Mio. €. Diese sollen den Erläuterungen zufolge durch budgetäre Umschichtungen innerhalb
des Sozialministeriums und interne Personalmaßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden.
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