Staatliche Hilfe für Verbrechensopfer soll ausgeweitet werden 

 

erstellt am
21. 01. 13

Parlamentarische Vorlagen: Soziales
Wien (pk) - Die Regierung will die staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer ausweiten und hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Unter anderem ist geplant, die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und den Bestattungskostenersatz zu erhöhen und die Antragsfristen für laufende Hilfeleistungen zu verlängern. Damit ist es künftig möglich, je nach Ausmaß der Körperverletzung genauer zu differenzieren. Zudem werden im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat übernommen.

Konkret werden im Verbrechensopfergesetz nunmehr vier statt wie bisher zwei Stufen für die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld verankert. Demnach haben Verbrechensopfer bei schwerer Körperverletzung in Hinkunft Anspruch auf 2.000 € Schmerzensgeld (bisher 1.000 €), im Falle einer länger als drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit 4.000 €. Bei schweren Dauerfolgen sind 8.000 € (bisher 5.000 €) vorgesehen bzw. 12.000 €, wenn für das Opfer ein Pflegebedarf zumindest der Pflegestufe 5 festgestellt wird. Der Höchstbeitrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird von derzeit 2.559 € auf 3.300 € angehoben. Für die Beantragung laufender Hilfeleistungen wie Verdienst- und Unterhaltsentgang hat man künftig zwei Jahre Zeit.

Für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen können, soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Vereinfachte Abrechnungskriterien für Belege mit kleineren Beträgen sollen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bewirken.

Durch die verbesserten Hilfeleistungen für Verbrechensopfer rechnet die Regierung mit jährlichen Mehrkosten zwischen 800 und 900 Mio. €. Diese sollen den Erläuterungen zufolge durch budgetäre Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums und interne Personalmaßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden.

 

 

 

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