Bures: Länder sollen Gefahrenstellen bekanntgeben 

 

erstellt am
18. 01. 13

Lastkraftwagen-Überholverbot
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures erinnert die Bundesländer daran, dass sie dem Verkehrsministerium jene Autobahnabschnitte bekanntgeben können, wo durch ein Überholverbot für Lastkraftwagen (Lkw) die Verkehrssicherheit erhöht wird. Die Ministerin hat schon im Jahr 2009 die Verkehrsreferenten der Bundesländer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit besteht und dass das Verkehrsministerium bereit ist, dort Überholverbote zu verordnen, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig ist.

Wenn die Länder dem Verkehrsministerium ein verkehrstechnisches Gutachten für einen Autobahnabschnitt vorlegen, das zeigt, dass ein Lkw-Überholverbot aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs notwendig ist, wird das Ministerium auf diesem Autobahnabschnitt ein Überholverbot für Lkw verordnen.

Vor allem Niederösterreich hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. So wurden etwa auf der A4 (Ost Autobahn) Überholverbote verordnet, weiters auch in der Steiermark auf der A2 (Süd Autobahn) und in Kärnten auf der A2.

Darüber hinaus haben Straßenerhalter und die Polizei immer auch die Möglichkeit, schnell auf extreme Witterungsbedingungen zu reagieren und bei Schneefall zum Beispiel eine Kettenpflicht oder auch ein Überholverbot für Lkw kurzfristig zu verordnen.

 

 

 

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