Lastkraftwagen-Überholverbot
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures erinnert die Bundesländer daran, dass sie dem Verkehrsministerium
jene Autobahnabschnitte bekanntgeben können, wo durch ein Überholverbot für Lastkraftwagen (Lkw)
die Verkehrssicherheit erhöht wird. Die Ministerin hat schon im Jahr 2009 die Verkehrsreferenten der Bundesländer
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit besteht und dass das Verkehrsministerium bereit
ist, dort Überholverbote zu verordnen, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Wenn die Länder dem Verkehrsministerium ein verkehrstechnisches Gutachten für einen Autobahnabschnitt
vorlegen, das zeigt, dass ein Lkw-Überholverbot aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs notwendig ist, wird das Ministerium auf diesem Autobahnabschnitt ein Überholverbot für Lkw
verordnen.
Vor allem Niederösterreich hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. So wurden etwa auf der A4 (Ost
Autobahn) Überholverbote verordnet, weiters auch in der Steiermark auf der A2 (Süd Autobahn) und in Kärnten
auf der A2.
Darüber hinaus haben Straßenerhalter und die Polizei immer auch die Möglichkeit, schnell auf extreme
Witterungsbedingungen zu reagieren und bei Schneefall zum Beispiel eine Kettenpflicht oder auch ein Überholverbot
für Lkw kurzfristig zu verordnen.
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